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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 138/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 3061; IMRRS 2012, 2225
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
BGH: Irrtum über Mangelursache ist Verschulden des Mieters!

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11


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IMR 2012, 362 BGH - BGH: Irrtum über Mangelursache ist Verschulden des Mieters!

2 Aufsätze gefunden
Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1
(Thomas Hannemann)
Dokument öffnen IMR 2013, 435
Auswirkungen der Entscheidung des BGH zur Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung (IMR 2012, 362) auf die mietrechtliche Praxis
(Ulrich C. Mettler)
Dokument öffnen IMR 2012, 351

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2718; IMRRS 2014, 1420
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Job-Center überweist Miete zu spät: Ahnungsloser Mieter nicht in Verzug!

LG Berlin, Urteil vom 24.07.2014 - 67 S 94/14

1. Der Mieter gerät grundsätzlich auch dann in Zahlungsverzug, wenn die vom Job-Center für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des Job-Centers ausbleiben.*)

2. Solange der Mieter keine Kenntnis von einem allein vom Job-Center zu verantwortenden Ausfall der Mietzahlungen hat, befindet er sich in einem den Verzug gem. § 286 Abs. 4 BGB ausschließenden unvermeidbaren Tatsachenirrtum.*)

3. Der so begründete Tatsachenirrtum entfällt erst nach Ablauf einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist zur Überprüfung der tatsächlichen Grundlagen der Mietschuld; im Regelfall beträgt die zur Nachfrage und Informationsgewinnung gegenüber dem Job-Center erforderliche Mindestfrist für den Mieter einen Monat.*)

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IBRRS 2014, 1778; IMRRS 2014, 0931
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Miete einmalig im Voraus bezahlt: § 1124 Abs. 2 BGB bleibt anwendbar!

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 103/13

Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden (beziehungsweise bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats für eine spätere Zeit als den ersten Monat nach der Beschlagnahme) bezieht.*)

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IBRRS 2013, 0027; IMRRS 2013, 0022
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung: Trotzdem fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug?

LG Freiburg, Urteil vom 19.10.2012 - 3 S 87/12

1. Weist in einem Prozess um die Zahlung rückständiger Miete das Amtsgericht in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass ein vom Mieter in Anspruch genommenes Minderungsrecht jedenfalls nicht in der geltend gemachten Höhe besteht, so entfällt der eine (danach ausgesprochene) fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters (Anschluss BGH Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11-).*)

2. Bei der Prüfung des Merkmals "nicht unerheblich" in § 573 Abs.2 Nr.1 BGB sind neben der Nachzahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs.3 Nr.2 BGB (BGH Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04-) auch die Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Zahlungsverhalten zu berücksichtigen (hier u.a.: Streit um die Höhe einer dem Grunde nach teilweise berechtigt eingewandten Minderung).*)

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IBRRS 2012, 4228; IMRRS 2012, 3023
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

1. Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt.*)

2. § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung auf die ordentliche Kündigung.*)




IBRRS 2012, 3061; IMRRS 2012, 2225
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
BGH: Irrtum über Mangelursache ist Verschulden des Mieters!

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11

Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 VIII ZR 102/06, IMR 2007, 1 = NZM 2007, 35).*)




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