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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 129/09
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09
Volltext39 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2010, 363 | BGH - Zahlungsfrist für die Miete: Samstag ist kein Werktag! |
17 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 206/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VIII ZR 84/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung.*)
BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - VIII ZB 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 267/09
Ein Vermieter, dessen außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters deswegen unwirksam geworden ist, weil er hinsichtlich der Mietrückstände und der fälligen Entschädigung (§ 546a BGB) binnen zwei Monaten nach Erhebung der Räumungsklage von einer öffentlichen Stelle befriedigt worden ist, kann eine erneute Kündigung des Mietverhältnisses regelmäßig nicht darauf stützen, dass der zahlungsunfähige Mieter nicht auch die im erledigt erklärten Räumungsprozess angefallenen Verfahrenskosten ausgeglichen hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09
Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04, IMR 2006, 1015 - nur online).*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB am 1. September 2001 getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09).*)
Volltext5 Nachrichten gefunden |
(12.10.2023) Zwar ist das Gehalt noch nicht auf dem Konto, der Vermieter will aber trotzdem Geld sehen. Bis wann muss man als Mieter die Miete überweisen? Und: Muss die Miete wirklich spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter sein?
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(07.02.2018) Eine nicht unwichtige Frage für alle Mieter: Bis wann muss die Miete beim Vermieter auf dem Konto sein, damit man mit der Mietzahlung nicht in Verzug kommt?
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Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung
(14.07.2010) "Das Urteil schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Mieter und Vermieter. Der Samstag ist kein Werktag, zumindest nicht, wenn es um die Frage geht, ob die Miete rechtzeitig gezahlt wurde oder nicht", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestrige (13. Juli 2010) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 129/09).
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(14.07.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 13.07.2010 entschieden, dass bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Sonnabend nicht mitzählt.
mehr… IMR 2010, 363 BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler) |
B. Einzelheiten |
III. Frist zur Vorlage der Schlussrechnung (Abs. 3) |
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
VI. Skonto und Nachlass |
10 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
II. Normzweck (BGB § 556b Rn. 5-6)
I. Kündigungstag (BGB § 573c Rn. 6-7)
IV. Fälligkeitszeitpunkt (BGB § 556b Rn. 8-11)
c) Unpünktliche Mietzahlungen (BGB § 573 Rn. 42-46a)
IV. Umfang des Anspruchs (BGB § 556g Rn. 26-27)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
I. Allgemeines (BGB § 543 Rn. 212-220)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |