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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 57/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0777; IMRRS 2008, 0544
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

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65 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IBR 2008, 542 BGH - Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
IMR 2008, 182 BGH - Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

63 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 0179; IMRRS 2012, 0124
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2011 - 24 U 155/10

1. Der Rechtsanwalt muss den Mandanten in der Regel nicht ungefragt über dessen Pflicht, die anwaltliche Tätigkeit zu vergüten, und die Höhe des Honorars unterrichten.*)

2. Bei Unterzeichnung eines Honorarversprechens kann der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verpflichtet sein, den Mandanten ungefragt über das Maß der mit der Honorarvereinbarung verbundenen Überschreitung der gesetzlichen Gebühren aufzuklären.*)

3. Die zunächst außergerichtliche und dann gerichtliche Tätigkeit in demselben Mandat stellen nur dann verschiedene und dann auch getrennt zu vergütende Angelegenheiten dar, wenn der Rechtsanwalt bei Beginn der außergerichtlichen Tätigkeit noch keinen Klageauftrag hatte.*)

4. Zu Inhalt und Umfang der Pflicht des Rechtsanwalts, dem Mandanten die Handakten herauszugeben.*)

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IBRRS 2011, 2976; IMRRS 2011, 2142
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unrichtige Kürzung der Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 244/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1947; IMRRS 2011, 1401
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Gebührenfestsetzung

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - I ZB 61/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1590; IMRRS 2011, 1139
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, volle Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 38/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4416; IMRRS 2011, 3165
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ein Vermieter kann grds. keine Umsatzsteuer verlangen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2011 - 24 U 95/10

1. Der Vermieter ist ohne besondere Vereinbarung nicht berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Miete Umsatzsteuer zu verlangen.*)

2. Ob eine solche Vereinbarung getroffen worden ist, ist durch Auslegung des Mietvertrages nach allgemeinen Auslegungsregeln festzustellen.*)

3. Nachträgliches Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, aber für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten jedenfalls dann von Bedeutung sein, wenn die vertraglichen Bestimmungen nicht eindeutig sind.*)

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IBRRS 2011, 1050; IMRRS 2011, 0749
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, Kürzung der Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 95/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1176; IMRRS 2011, 0816
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, volle Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 96/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1781; IMRRS 2011, 1278
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 47/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0437; IMRRS 2011, 0326
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, Kürzung der Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - VIII ZB 92/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4572; IMRRS 2010, 3349
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenansatz voller Gebühr bei Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 55/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4597; IMRRS 2010, 3373
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenansatz voller Gebühr bei Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 106/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4555; IMRRS 2010, 3338
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr in Altfällen

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 15/10

1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456).*)

2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist, steht einer Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr nicht entgegen.*)




IBRRS 2010, 4606; IMRRS 2010, 3381
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 99/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4654; IMRRS 2010, 3414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenansatz voller Gebühr bei Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 26/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4303; IMRRS 2010, 3143
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde, Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - VIII ZB 23/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3697; IMRRS 2010, 2710
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung des Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010 - 2 W 266/10

Ist Gegenstand eines Rechtsstreits als Nebenforderung die Zahlung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG und schließen die Parteien sodann einen Vergleich, der sich nicht ausdrücklich zur Abgeltung der Geschäftsgebühr verhält und in dem sich der Beklagte "zur Erledigung der Klageforderung" zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG nicht vor, so dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren angefallene Verfahrensgebühr nicht erfolgen kann.*)

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IBRRS 2010, 4145; IMRRS 2010, 3049
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - XI ZB 7/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3794; IMRRS 2010, 2784
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 36/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3804; IMRRS 2010, 2793
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 33/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3786; IMRRS 2010, 2778
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
VIII. Senat: § 15a RVG gilt auch für Altfälle!

BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZB 15/10

Der VIII. Zivilsenat schließt sich zur Frage der Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG der eine Anwendung des § 15a RVG befürwortenden Rechtsprechung anderer Zivilsenate (Beschlüsse vom 02.09.2009 - II ZB 35/07, IBR 2009, 687; 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116; vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09, IMR 2010, 1032 - nur online; vom 11. 03.2010 - IX ZB 82/08, ibr-online; vom 29.04.2010 - V ZB 38/10, IMR 2010, 1033 - nur online) zur Vermeidung eines der Sache nicht angemessenen Vorgehens nach § 132 GVG an.*)

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IBRRS 2010, 3713; IMRRS 2010, 2720
ProzessualesProzessuales
§ 15a RVG gilt nicht für Altfälle!

KG, Beschluss vom 30.07.2010 - 2 W 102/09

1. Der am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15a RVG beinhaltete eine Gesetzesänderung im Sinn des § 60 Abs. 1 RVG und ist daher auf "Altfälle" nicht anwendbar, so dass es hinsichtlich der Anrechnungsregelung bei der bisherigen Rechtslage verbleibt (entgegen etwa BGH, IBR 2009, 687; Anm. d. Red: entgegen auch BGH, IMR 2010, 116 und BGH, IMR 2010, 1033 - nur online).

Den Gesetzesmaterialien lässt sich nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber die bisher bestehende Anrechnungsregelung lediglich klarstellend korrigieren wollte. Dabei erscheint es zumindest zweifelhaft, ob der Gesetzgeber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung überhaupt befugt ist, unmittelbar in die Auslegung von Gesetzen einzugreifen und vielmehr nicht darauf beschränkt ist, erforderlichenfalls das Gesetz zu ändern. Jedenfalls gebietet es der Grundsatz der zu gewährleistenden Rechtssicherheit, dass eine gewollte Rückwirkung der Änderung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird. Anderenfalls bleibt es bei der Regelung des § 60 Abs. 1 RVG.*)

2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann nicht überprüft werden, ob die einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse gezahlte Vergütung hinsichtlich der Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr zutreffend berechnet worden ist.*)

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IBRRS 2010, 2257; IMRRS 2010, 1641
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verfahrensrecht - § 15a RVG auch auf Altfälle anwendbar

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 38/10

Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist bei der Kostenerstattung nur dahingehend zu berücksichtigen, dass der Gegner nicht mehr zu zahlen hat, als die siegreiche Partei ihrem Rechtsanwalt aus dem Mandatsverhältnis schuldet.

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IBRRS 2010, 1125; IMRRS 2010, 0755
ProzessualesProzessuales
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 82/08

§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.

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IBRRS 2010, 1015; IMRRS 2010, 0672
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
§ 15a RVG gilt auch für Altfälle

BGH, Beschluss vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09

§ 15a RVG ist auch auf Altfälle anzuwenden (Bestätigung des Beschlusses vom 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116).

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IBRRS 2010, 1206; IMRRS 2010, 0810
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer Geschäftsgebühr

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09

Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nicht in Betracht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind.*)

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IBRRS 2010, 0323
Mit Beitrag
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
§ 15a RVG gilt auch für Altfälle!

BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 175/07

§ 15a RVG stellt lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klar, wonach sich die Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten und damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht auswirkt (Anschluss an BGH Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - ZIP 2009, 1927).*)

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IBRRS 2009, 3466; IMRRS 2009, 1878
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle!

OLG Celle, Beschluss vom 19.10.2009 - 2 W 280/09

Bei der Neuregelung des § 15a RVG handelt es sich um eine Gesetzesänderung, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet (entgegen BGH, Beschluss vom 2. September 2009, Az.: II ZB 35/07 = ZIP 2009, 1927 f. = NJW 2009, 3101).*)

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IBRRS 2009, 3957; IMRRS 2009, 2169
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwendung des neuen § 15a RVG auf "Altfälle"?

KG, Beschluss vom 13.10.2009 - 27 W 98/09

Durch die Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 02. September 2009 (II ZB 35/07), wonach der Gesetzgeber durch die Einfügung von § 15 a Abs. 1 RVG die bereits zuvor bestehende Gesetzeslage lediglich klargestellt und nicht im Sinne von § 60 Abs. 1 RVG geändert habe, ist die Anwendung von § 15 a RVG auf "Altfälle" nicht abschließend geklärt, weil andere Senate des Bundesgerichtshof die vor Einführung des § 15 a RVG bestehende Rechtslage abweichend beurteilen und der Große Senat für Zivilsachen insoweit noch nicht entschieden hat.*)

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IBRRS 2009, 3474; IMRRS 2009, 1885; VPRRS 2009, 0362
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

BGH, Urteil vom 29.09.2009 - X ZB 1/09

1. Die Geschäftsgebühr, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer erhält, ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen.*)

2. Zur Anwendbarkeit des § 15a RVG auf Altfälle.*)




IBRRS 2009, 3939; IMRRS 2009, 2156
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
§ 15a RVG nicht auf Altfälle anwendbar!

KG, Beschluss vom 10.09.2009 - 27 W 68/09

Durch den am 5. August 2009 in Kraft getretenen § 15a RVG ändert sich für "Altfälle" hinsichtlich der Anrechnungsregelung nach der bisherigen Rechtslage nichts, weil insoweit § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet, wonach die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen ist, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt wurde.*)

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IBRRS 2009, 3066; IMRRS 2009, 1664
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
§ 15a RVG gilt auch für Altfälle!

BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07

Der Gesetzgeber hat durch die Einfügung von § 15a Abs. 1 RVG (Art. 7 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, BGBl I S. 2449) die bereits unter Geltung des § 118 BRAGO und nachfolgend unter Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG bestehende Gesetzeslage klargestellt. Die Anrechnungsvorschrift wirkt sich danach grundsätzlich im Verhältnis zu Dritten, damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren, nicht aus. Im Kostenfestsetzungsverfahren musste und muss eine Verfahrensgebühr, von den in § 15a Abs. 2 RVG geregelten Ausnahmen abgesehen, stets auch dann in der geltend gemachten Höhe festgesetzt werden, wenn für den Bevollmächtigten des Erstattungsberechtigten eine Geschäftsgebühr entstanden ist.*)

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IBRRS 2009, 2855; IMRRS 2009, 1555
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle?

OLG Celle, Beschluss vom 26.08.2009 - 2 W 240/09

Bei der Neuregelung des § 15a RVG handelt es sich um eine Gesetzesänderung, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2008, Az.: 8 W 339/09)*)

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IBRRS 2009, 3287; IMRRS 2009, 1801
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Anrechnung einer Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr?

BGH, Beschluss vom 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr gemäß Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG kommt nicht in Betracht, wenn zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessesbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr im Sinne von Nr. 2300 VV RVG entstanden ist, sondern sie ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorprozessuales Tätigwerden ein von einzelnen Aufträgen unabhängiges Pauschalhonorar schuldet.*)

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IBRRS 2009, 4520
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - VIII ZB 111/07

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2008, 5175
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - VIII ZB 24/08

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2008, 4439; IMRRS 2008, 2279
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anrechnung der Geschäftsgebühr

KG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 W 395/08

1. Die Entstehung einer Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 hat auf die Entstehung der Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3100 f. im nachfolgenden, denselben Gegenstand betreffenden Rechtsstreit keinen Einfluss. Die im Rechtsstreit entstandene Verfahrensgebühr gehört in vollem Umfang zu den Kosten des Rechtsstreits.*)

2. Die in RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 4 vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr mindert nicht die nach §§ 91, 104 ZPO festzusetzenden Kosten des Rechtsstreits. Sie betrifft den Vergütungsanspruch des bereits außergerichtlich mandatierten und tätig gewordenen Anwalts sowie einen hierauf bezogenen Erstattungsanspruch und kann gegenüber der Festsetzung des prozessualen Erstattungsanspruchs nach § 91 ZPO nur eingewandt werden, wenn wegen der Titulierung oder unstreitiger Erfüllung des materiellen Erstattungsanspruchs - insoweit - kein Anspruch auf Festsetzung nach §§ 103 ff. ZPO besteht (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 17. Juli 2007, 1 W 256/07 und Beschluss vom 24. Juni 2008, 1 W 111/08; gegen BGH, 22. Januar 2008, VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323).*)

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IBRRS 2008, 4527
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.10.2008 - VI ZB 40/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4642; IMRRS 2008, 2440
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

KG, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 W 182/08

Eine vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anteilig anzurechnen, wenn sie denselben Gegenstand betrifft. Dabei ist es grundsätzlich gleichgültig, welcher Art dieses Verfahren ist.*)

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IBRRS 2008, 3623
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 02.10.2008 - I ZB 30/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3106; IMRRS 2009, 1694
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - VII ZB 93/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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