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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 29/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1374; IMRRS 2006, 0836
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltl. Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

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15 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1359 BGH - Erfordernisse für Festsetzung einer anwaltlichen Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2006, 4495; IMRRS 2006, 3205
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Einigungsgebühr ist mehr als frühere Vergleichsgebühr

BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 280/05

Zu den Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr.*)

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IBRRS 2006, 3301; IMRRS 2006, 2386
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Einigung d. Schuldners mit Gerichtsvollzieher: Einigungsgebühr?

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZB 157/05

Erklärt sich der Gläubiger allgemein dem Gerichtsvollzieher gegenüber mit der Gestattung von Ratenzahlungen durch den Schuldner einverstanden, löst dies keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG aus.*)

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IBRRS 2006, 1374; IMRRS 2006, 0836
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltl. Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

Die Festsetzung einer anwaltlichen Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 Satz1 RVG in Verbindung mit Nrn. 1000, 1003 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO erfordert - wie bisher die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - III ZB 22/02, NJW 2002, 3713) -, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO).*)

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