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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 131/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2043; IMRRS 2010, 1473
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mängelbeseitigung: Aufwand für Vermieter muss vertretbar sein!

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

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2 Beiträge gefunden
IMR 2013, 498 LG Berlin - Neues Haus des Vermieters versperrt Fenster des Mieters: Trotzdem kein Abriss!
IMR 2010, 267 BGH - Mängelbeseitigung: "Opfergrenze" für Vermieter

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1141; IMRRS 2014, 0572
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietsache mangelhaft: Wann ist Mangelbeseitigung für Vermieter unzumutbar?

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - VIII ZR 135/13

Die Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung eines Mangels endet dort, wo der dazu erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" überschreitet. Unter welchen Umständen diese Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, muss unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen wertend ermittelt werden.

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IBRRS 2013, 4608; IMRRS 2013, 2141
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wann ist Mängelbeseitigung für Vermieter unzumutbar?

LG Berlin, Urteil vom 07.05.2013 - 63 S 387/12

1. Wird durch einen Neubau des Vermieters eine bereits vermietete Wohnung verdunkelt, handelt es sich um einen Mietmangel, wenn sich die Mietparteien auf Veränderungen der Mietsache nicht geeinigt haben.

2. Der Vermieter ist grundsätzlich zur Beseitigung des Mietmangels verpflichtet, es sei denn, es ist die sog. "Opfergrenze" überschritten. Das ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen die Sanierungskosten in krassem Missverhältnis zum Verkehrswert der Mietsache stehen, wobei etwaiges Mitverschulden des Vermieters zu berücksichtigen ist.

3. Auch wenn dem Vermieter eine vertragswidrige Errichtung eines mehrstöckigen Nachbargebäudes zu unterstellen ist, ist ihm nicht zuzumuten, das Nachbargebäude abzureißen, da die voraussichtlichen Kosten, die sich auf einen sechsstelligen Betrag belaufen, unter Berücksichtigung der Interessen der Mietparteien in keinem Verhältnis zu einer Nettokaltmiete von 334 Euro für die betroffene Mietwohnung stehen.

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IBRRS 2012, 4509; IMRRS 2012, 3209
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG: Wie vollsteckt Mieter gegen Sondereigentümer?

LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2012 - 63 T 169/12

1. Der Mieter einer Eigentumswohnung hat die Zwangsvollstreckung eines auf die Vornahme von Mangelbeseitigungsmaßnahmen gerichteten Titels gegen den Vermieter nach § 888 ZPO zu betreiben, wenn die Maßnahmen nicht nur Sonder-, sondern auch Gemeinschaftseigentum betreffen.*)

2. Ein Antrag nach § 888 ZPO hat in einem solchen Fall keinen Erfolg, wenn der Vermieter zur Durchführung der titulierten Maßnahme nicht in der Lage ist. Das ist er dann nicht, wenn er die Eigentümergemeinschaft erfolglos auf Zustimmung in Anspruch genommen hat; im Weigerungsfalle hat er zur Vermeidung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO die Eigentümergemeinschaft zeitnah nach Schaffung des Vollstreckungstitels gerichtlich auf Zustimmung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes geboten.*)

3. Materielle Einwendungen - hier: die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses und das Überschreiten der sog. Opfergrenze - sind im Verfahren nach § 888 ZPO grundsätzlich unbeachtlich; sie können - sofern nicht gemäß § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert - allenfalls im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage zugunsten des Vermieters Berücksichtigung finden.*)

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IBRRS 2012, 4658; IMRRS 2012, 3334
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anforderungen einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit?

OLG Dresden, Urteil vom 16.08.2012 - 5 U 1350/11

Die Frage nach der Berechtigung der außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit bzw. Unerschwinglichkeit für den Vermieter (Unterfall der Leistungserschwerung) ist auf der Grundlage der Regelung in § 313 Abs. 3 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zu entscheiden, nicht aber anhand von § 275 Abs. 2 BGB. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass der Kündigungsgrund in der Person oder dem Risikobereich des Kündigungsgegners begründet ist.*)

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IBRRS 2010, 3358; IMRRS 2010, 2454
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mangelhafte Abdichtung von Kelleraußenwänden --> Mietminderung

KG, Beschluss vom 05.07.2010 - 12 U 172/09

1. Wird der Mietgegenstand im Gewerbemietvertrag bezeichnet mit "Gewerberäume von ca. 74,04 qm zzgl. 51 qm Kellerräume zum Betrieb einer Zahnarztpraxis", so ist dies dahin auszulegen, dass die Kellerräume nicht nur zur Lagerung von gegen Feuchtigkeit unempfindlichen Gegenständen vermietet sind, sondern dass eine Nutzung als Lager, Werkstatt, Aufenthaltsraum, Büro und WC vertragsgemäß ist, wenn die Kellerräume zuvor durch den Vermieter entsprechend ausgebaut worden waren und bereits vom Vormieter im Rahmen des Betriebes einer Zahnarztpraxis in ähnlicher Weise genutzt worden sind.*)

2. In einem solchen Fall kann die Miete wegen mangelhafter Abdichtung der Kelleraußenwände um 10% gemindert sein und der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel und Erstattung von Stromkosten für den Betrieb von Lüftern und Heizmatten im Keller.*)

3. Selbst wenn die Beseitigung der Mängel maximal ca. 68.000 EUR kosten kann, kann die erforderliche Abwägung ergeben, dass die Zumutbarkeitsgrenze noch nicht überschritten ist.*)

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IBRRS 2010, 2043; IMRRS 2010, 1473
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mängelbeseitigung: Aufwand für Vermieter muss vertretbar sein!

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenvorschuss für Maßnahmen, die zur nachhaltigen Mangelbeseitigung ungeeignet sind.*)

2. Zum Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wegen Überschreitens der "Opfergrenze" für den Vermieter (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 342/03, IBR 2006, 54 = NJW 2005, 3284).*)

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Wohnungsmängel in Millionen Wohnungen: Mieter haben Anspruch auf Reparatur und Mietminderung
(25.09.2013) Unzählige Häuser und Mietwohnungen haben mehr oder weniger schwerwiegende Mängel. Zwischenzeitlich dreht sich jede fünfte Rechtsberatung der örtlichen DMB-Mietervereine um diese Probleme, um Schadensbeseitigung und Mietminderung.
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Vom Vermieter können keine unsinnigen Renovierungen erwartet werden
(27.11.2012) Wer eine Immobilie vermietet, der ist verpflichtet, sie in einem bewohnbaren und sicheren Zustand zu erhalten. Selbst größere, finanziell aufwändige Reparaturen können ihm dabei zugemutet werden. Eines kann man allerdings nicht verlangen: dass er selbst ein krasses Missverhältnis zwischen dem Wert des Mietobjekts und den Renovierungskosten hinnimmt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2010, 267 Dokument öffnen BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

BGH verneint wegen Zwecklosigkeit der beabsichtigten Reparaturen Vorschussanspruch des Mieters!
(21.04.2010) Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung in einem Fall getroffen, in dem die Mieterin eines Einfamilienhauses von der Vermieterin die Zahlung eines hohen Kostenvorschusses für die Beseitigung erheblicher Mängel des Hauses verlangt. Die Vermieterin meint, sie sei zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet, weil der dazu erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" überschreite.
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4 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

dd) Unzumutbarkeit (BGB § 535 Rn. 798-799)

III. Rechtsfolgen (BGB § 536a Rn. 134-142)