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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 75/11


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 3715
BauvertragBauvertrag
NU-Leistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 75/11

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49 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 610 BGH - AG macht keine Mängelrechte geltend: GU muss NU trotzdem nicht bezahlen!

1 Aufsatz gefunden
Die kopernikanische Wende im Schadensersatzrecht oder der Kampf des VII. Zivilsenats gegen die „Überkompensation“
(Ulrich Dölle)
Dokument öffnen IBR 2018, 1039

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1342; IMRRS 2019, 0497
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlung kann nicht von Beseitigung sämtlicher Mängel abhängig gemacht werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2016 - 12 U 174/14

1. Steht fest, dass der Bauträger von den Erwerbern nicht mehr wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden kann, ist er gehindert, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen.

2. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Schlussrechnungsforderung erst nach Beseitigung sämtlicher Mängel fällig wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.




IBRRS 2016, 0504
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planungsbedingter Baumangel: Fachplaner muss Architekten freistellen!

BGH, Urteil vom 28.01.2016 - VII ZR 266/14

1. Der Schaden des Architekten wegen eines sich im Bauwerk seines Auftraggebers bereits verkörperten Planungsmangels des vom Architekten beauftragten Fachplaners liegt darin, dass dem Auftraggeber gegen den Architekten aufgrund des Planungsmangels Schadensersatzansprüche zustehen. Von diesen Ansprüchen hat ihn der Fachplaner im Wege des Schadensersatzes freizustellen.*)

2. Die eine Sekundärhaftung des Architekten gegenüber seinem Auftraggeber begründende Pflichtverletzung bildet einen selbständigen Haftungsgrund in diesem Vertragsverhältnis, den sich der vom Architekten beauftragte Fachplaner nicht zurechnen lassen muss.*)

3. Das Recht des Architekten, den Honoraranspruch des von ihm beauftragten Fachplaners wegen Mängeln der von diesem erbrachten Planungsleistung zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er sein Honorar von seinem Auftraggeber vollständig erhalten hat.*)




IBRRS 2016, 0311
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Drittschadensliquidation bei mangelhaften Arbeiten des Architekten

BGH, Urteil vom 14.01.2016 - VII ZR 271/14

Zur Drittschadensliquidation bei der Inanspruchnahme eines Architekten für Kosten der Sanierung von Mängeln eines Industriehallenfußbodens, die auf von dem Architekten schuldhaft verursachte Mängel des Architektenwerks zurückzuführen sind, wenn die Sanierungskosten nicht von dem Auftraggeber des Architekten und Halleneigentümer, sondern von einem mit dem Auftraggeber vertraglich verbundenen Pächter entsprechend den Regelungen des Pachtvertrags getragen worden sind.*)

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IBRRS 2015, 2419; IMRRS 2015, 1044
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Es gilt ohne Wenn und Aber: Die anders als vereinbart ausgeführte Leistung ist mangelhaft!

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 70/14

1. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu einer Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit des Werks führt.

2. Wirkt sich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Maße nachteilig aus, kann dies zwar die Prüfung veranlassen, ob Mängelansprüchen des Auftraggeber der Einwand entgegensteht, der Mängelbeseitigungsaufwand sei unverhältnismäßig. An dem Vorliegen eines Mangels in derartigen Fällen ändert dies allerdings nichts.

3. Behauptet der Auftragnehmer, Ursache für die aufgetretenen Mangelsymptome sei allein das Unterlassen einer dem Auftraggeber obliegenden Nachsandung, liegt darin zugleich die Behauptung, dass die Verwendung eines anderen als des verwendeten Kieses für die Mangelsymptome nicht ursächlich gewesen sei. Geht das Gericht auf diesen Vortrag nicht ein, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch des Auftragnehmers auf rechtliches Gehör.




IBRRS 2014, 1743; IMRRS 2014, 0910
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12

1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)

2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)

3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)




IBRRS 2013, 3715
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
NU-Leistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 75/11

Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.*)

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2 Nachrichten gefunden
ARGE Baurecht: Leistungsverweigerungsrecht gilt in vielen Fällen
(14.05.2014) Für schlechte Arbeit gibt's nicht den vollen Lohn. Juristen sprechen vom Leistungsverweigerungsrecht: Auftraggebern steht bei vorliegenden Mängeln grundsätzlich das Recht zu, die Vergütung in entsprechendem Umfang zu verweigern. Dieses Recht haben Auftraggeber gegenüber Auftragnehmern, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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BGH - NU-Leistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!
(11.09.2013) Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 01.08.2013 (Az. VII ZR 75/11) entschieden.

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4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
IV. Anspruch auf Mangelbeseitigung
2. Ausschluss des Mängelbeseitigungsanspruchs
VI. Vorschussanspruch
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz
V. § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B: Mangelschaden und Mangelfolgeschaden

6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
I. Grundlegende Konzeption
II. Vereinbarte Beschaffenheit
4. Auslegungsgrundsätze

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)

§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
B. Schadensersatz
I. Schadensersatz nach § 280 und § 281 BGB
2. Schadensersatz statt der Leistung
a) Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
III. Fälligkeit der Nachunternehmervergütung
2. Voraussetzungen für die Durchgriffsfälligkeit
f) Auswirkungen auf das Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

3. Leistungskette (§ 641 Abs. 2) (BGB § 650q Rn. 488-495)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

c) Regel und Ausnahme bei der Haftung überhaupt. (VOB/B § 4 Abs. 8 Rn. 31-33b)