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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 6/13


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 3416
BauvertragBauvertrag
Arbeiten "schwarz" ausgeführt: AN muss Mängel nicht beseitigen!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13


82 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2013, 609 BGH - Arbeiten "schwarz" ausgeführt: Auftragnehmer muss Mängel nicht beseitigen!
IBR 2013, 210 OLG Schleswig - Pflasterarbeiten "ohne Rechnung" ausgeführt: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel!

37 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 0774; IMRRS 2020, 0307
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mieterhöhungen trotz Mietendeckels?

AG Charlottenburg, Urteil vom 04.03.2020 - 213 C 136/19

1. Mieterhöhungen, die vor Inkraftkreten des MietenWoG Bln gestellt wurden, werden von dem Gesetz nicht erfasst.

2. Mit der Regelung des § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln soll der Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht unmittelbar verboten werden.

3. Der Wortlaut des § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln ("einer verbotenen Miete") ist so unbestimmt gefasst ist, dass Mieterhöhungsverlangen hierunter nicht subsumiert werden können.

4. Ein unmittelbarer wie mittelbarer Einfluss des § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln auf zivilrechtliche Mieterhöhungsverlangen ist nicht gegeben und damit beschränkt sich dessen Regelungsbereich (allenfalls) auf das öffentliche (Ordnungswidrigkeiten-)Recht.

5. Bürgerlichrechtliche Mieterhöhungsverlangen sind nicht durch das MietenWoG Bln erfasst.

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IBRRS 2020, 0389
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schwarzgeldabrede wird von Amts wegen berücksichtigt!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020 - 21 U 34/19

Das Gericht kann auch ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft feststellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrags führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist. Die Überzeugung von einer solchen (stillschweigend) zu Stande gekommenen Schwarzgeldvereinbarung kann sich aus der Auswertung schriftlichen Kommunikation zwischen den Parteien (hier: per WhatsApp) ergeben.*)

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IBRRS 2019, 1929; IMRRS 2019, 0712
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2019 - I-22 U 63/18

1. Stützt ein Kläger ein einheitliches Klagebegehren nicht lediglich auf eine mehrfache rechtliche Begründung, sondern stellt er einen nur äußerlich einheitlichen, indes tatsächlich aus verschiedenen Sachverhalten (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt bzw. Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt) abgeleiteten Antrag, handelt es sich um eine - verdeckte - objektive Klagenhäufung i.S.v. 260 ZPO.*)

2. Wer sich - im Rahmen von § 117 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB - auf die Wirksamkeit eines i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts beruft, muss das Zustandekommen eines derartigen Rechtsgeschäfts darlegen und ggf. beweisen.*)

3. Auch wenn das Motiv für das Scheingeschäft i.S.v. § 117 Abs. 1 BGB (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt) bzw. das verdeckte Geschäft i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB (hier: Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt ) - auch - darin bestanden hat, sich durch das Scheingeschäft (bzw. entsprechend unrichtige Rechnungen) finanzielle bzw. steuerliche Vorteile zu verschaffen, genügt ein solches steuerrechtliches Motiv regelmäßig nicht, um das verdeckte Geschäft deswegen als i.S.v. §§ 134, 138 BGB nichtig zu erachten.*)

4. Ein Nichtigkeit eines solchen i.S.v. 117 Abs. 2 BGB verdeckten Geschäfts über Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt folgt auch nicht ohne weiteres aus der Rechtsprechung des BGH zu sog. "Ohne-Rechnung-Geschäften" bzw. zu Werkverträgen unter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG.*)

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IBRRS 2019, 1050
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schwarzgeldabrede vernichtet alle Ansprüche!

LG Erfurt, Urteil vom 11.03.2019 - 10 O 1069/12

1. Ein wegen einer Schwarzgeldabrede nichtiger Generalplanervertrag mit dem Architekten führt auch zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauunternehmer.

2. Eine bloße Kürzung der Ansprüche gegen den Bauunternehmer ist nicht sachgerecht. Vielmehr entfällt dessen Haftung komplett.

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IBRRS 2019, 0402
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss Ausführung einer Abwasserableitung überwachen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019 - 4 U 59/15

1. Den bauleitenden Architekten trifft in Bezug auf die ordnungsgemäße Herstellung der Abdichtungsarbeiten eine gesteigerte Überwachungspflicht.

2. Die Ausführung einer Abwasserableitung zur öffentlichen Entsorgungsanlage stellt keine handwerkliche Selbstverständlichkeit dar und muss bereits deshalb überwacht werden, weil die Leitungen nach Ausführung verdeckt sind.

3. Kommt es wegen eines Bauaufsichtsfehlers zu einem Mangel des Bauwerks, haften der Architekt und das bauausführende Unternehmen als Gesamtschuldner.

4. Dem Auftraggeber steht es bei vor dem 01.01.2018 geschlossene Architektenverträgen frei, ob er wegen eines Baumangels den ausführenden Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nimmt.

5. Einem Gesamtschuldner ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff bei dem anderen Gesamtschuldner befriedigen können und müssen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das Vorgehen des Auftraggebers unter den besonderen Umständen des Einzelfalls als rechtsmissbräuchlich darstellt (hier verneint).

6. Einem Architekten ist es auf Grundlage der vor dem 01.08.2004 geltenden Rechtslage verwehrt, sich zur Abwehr von Mängel- bzw. Schadensansprüchen wegen einer vermeintlichen Ohne-Rechnung-Abrede auf die Nichtigkeit des Architektenvertrags zu berufen.

7. Unterschreitet die vereinbarte Gesamtvergütung den Mindestsatz der zutreffenden Honorarzone, ist die zwischen Architekt und Auftraggeber getroffene Vergütungsvereinbarung grundsätzlich unwirksam.

8. Eine unwirksame Honorarvereinbarung hat nur dann Bindungswirkung, wenn die Abrechnung auf Mindestsatzbasis ein widersprüchliches Verhalten darstellt, der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der (unwirksamen) Honorarvereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte, er sich auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung eingerichtet hat und ihm die Zahlung des Differenzbetrags nicht zugemutet werden kann.

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IBRRS 2019, 1554
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Barzahlung spricht für Steuerhinterziehung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.01.2019 - 7 U 103/18

1. Zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten einen Betrag von 3.800 Euro in bar und ohne hierfür eine Rechnung oder Quittung zu erhalten, spricht dies dafür, dass der Auftragnehmer diesen Teil der Zahlung mit Billigung des Auftraggebers nicht versteuern wollte.

2. Verstößt der Auftragnehmer vorsätzlich gegen seine steuerlichen Pflichten und nutzt der Auftraggeber diesen Verstoß zum eigenen Vorteil aus, führt das zur Nichtigkeit des Bauvertrags und dazu, dass Mängelansprüche des Auftraggebers ausscheiden (Anschluss an BGH, IBR 2013, 609).

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IBRRS 2017, 3229; IMRRS 2017, 1339; IVRRS 2017, 0531
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Annahme einer Ohne-Rechnung-Abrede allein aufgrund von Indizien?

KG, Urteil vom 08.08.2017 - 21 U 34/15

1. Ein Zivilgericht kann allein aufgrund von Indizien im Parteivortrag zu dem Schluss kommen, die Parteien eines Werkvertrags hätten eine Ohne-Rechnung-Abrede getroffen, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG i.V.m. § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Es ist nicht erforderlich, dass eine Partei dies ausdrücklich geltend macht.*)

2. Erklären die Parteien auf den hier erforderlichen Hinweis des Gerichts übereinstimmend, tatsächlich keine solche Abrede getroffen zu haben, ist das Gericht aufgrund des Beibringungsgrundsatzes im Zivilprozess auch dann an diese klargestellte unstreitige Behauptung gebunden, wenn bestimmte Indizien weiter gegen ihre Richtigkeit sprechen.*)

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IBRRS 2018, 0704
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezahlung ohne Rechnung: Keine Mängelansprüche und kein Geld zurück!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2017 - 21 U 21/16

1. Zur Schwarzarbeit zählt auch die Erbringung und Ausführung von Werkleistungen, wenn dabei vom Unternehmer eine sich aufgrund der Werkleistungen ergebende steuerliche Pflicht nicht erfüllt wird.

2. Wird ein selbstständigen Unternehmer durch den Auftraggeber ohne Rechnungsstellung entlohnt, liegt regelmäßig ein Verstoß des Unternehmers gegen seine steuerlichen Erklärungs- und Anmeldepflichten sowie gegen die Rechnungslegungspflicht vor.

3. Schwarzarbeit führt zur Nichtigkeit des Werkvertrags, wenn der Auftragnehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Auftraggeber diesen kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall ebenso wenig wie ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Werklohns.

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IBRRS 2019, 0365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen Schwarzarbeitsgesetz: Kein Kostenvorschuss bei Mängeln!

LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2017 - 5 O 253/15

1. Ist ein Werk aus Sicht der Parteien weitgehend fertig gestellt, erfolgt aber keine Abnahme und verweigert der Unternehmer die Mängelbeseitigung, steht die fehlende Abnahme nicht der Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gegen den Unternehmer entgegen.

2. Der Besteller hat auch bei einer nach Abschluss des Werkvertrags nachträglich getroffenen "Ohne-Rechnung-Abrede" wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG keinen Anspruch auf Kostenvorschuss.

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IBRRS 2017, 1305
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch die nachträgliche Schwarzgeldabrede führt zum Verlust der Mängelansprüche!

BGH, Urteil vom 16.03.2017 - VII ZR 197/16

Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird.*)

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IBRRS 2019, 3419
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Schwarzplaner" haftet nicht für Planungsmängel!

OLG Celle, Urteil vom 09.03.2017 - 16 U 169/16

Die Erbringung von Architektenleistungen "ohne Rechnung" stellt einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz dar und führt zur Nichtigkeit des Architektenvertrags. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber keine Mängelansprüche gegen den Architekten zu (Anschluss an BGH, IBR 2013, 609).

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IBRRS 2016, 3489
BauvertragBauvertrag
Wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, bekommt gar nichts!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2016 - 22 U 76/16

1. Wird ein als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in die Handwerksrolle eingetragener Auftragnehmer mit Maurer- und Betonbauarbeiten beauftragt, ohne für dieses Gewerk einen Meisterbrief zu verfügen, ist der geschlossene Bauvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz nichtig, wenn der Auftraggeber Kenntnis von der fehlenden Eintragung hat und dies bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.

2. Liegt kein wirksamer Bauvertrag vor, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

3. Trägt der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz maßgeblich zur Nichtigkeit des Bauvertrags bei, ist er unredlich und nicht schutzwürdig, weshalb ihm auch keine Ansprüche wegen zweckwidriger Baugeldverwendung zustehen.

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IBRRS 2017, 0058; IMRRS 2017, 0014
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertrag zwecks Steuerverkürzung zurückdatiert: Müssen Zahlungen erstattet werden?

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 7/15

1. Ist ein Vertrag gemäß §§ 134, 139 BGB unwirksam, weil mit einer vertraglichen Regelung (hier: Rückdatierung) eine Steuerverkürzung beabsichtigt war, so steht § 817 Satz 2 BGB der Rückforderung einer erbrachten Leistung nur insoweit entgegen, wie diese Leistung dem Vertragspartner gerade als Gegenleistung für die steuerverkürzende Abrede zufließen sollte.*)

2. Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur umfassenden Versagung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, gelten insoweit nicht in gleicher Weise (Abgrenzung zu BGHZ 201, 1 = IBR 2014, 327, und BGHZ 206, 69 = IBR 2015, 405).*)

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IBRRS 2019, 2274
BauvertragBauvertrag
Wer Steuern "sparen" will, geht am Ende leer aus!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.12.2016 - 10 U 109/16

Bietet der Unternehmer seine Leistungen durch die Vermeidung von Umsatz- und Einkommensteuer günstiger an und erklärt der dies erkennende Besteller sich dazu bereit, einen wesentlichen Teil der Zahlungen bar zu leisten, liegt eine Schwarzgeldabrede vor, so dass dem Unternehmer weder ein vertraglicher Vergütungsanspruch für erbrachte Bauleistungen noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz zusteht (BGH, IBR 2014, 327).

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IBRRS 2016, 0669
BauvertragBauvertrag
Gewerbe nicht angemeldet: Bauvertrag nichtig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2016 - 23 U 110/15

Ein einseitiger Verstoß gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (hier: keine Gewerbeanmeldung) führt jedenfalls dann nicht zur einer Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags, wenn der Vertragspartner (hier: der Auftraggeber) keine Kenntnis von dem Verstoß hat.

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IBRRS 2016, 0004
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachträgliche Schwarzgeldabrede: Vertrag nichtig - kein Honorar - keine Mängelansprüche!

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 - 10 U 14/15

1. Treffen die Parteien eines Architektenvertrags nach Vertragsschluss und Leistungserbringung eine "Ohne-Rechnung-Abrede" zur Hinterziehung von Umsatzsteuer, erfasst die Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag, sondern das gesamte geänderte Vertragsverhältnis, so dass aus diesem Vertrag keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche mehr hergeleitet werden können.*)

2. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Teilbarkeit der synallagmatischen Beziehung in Zeiträume mit und ohne sittenwidrige Honorarvereinbarung nicht möglich ist und die "Ohne-Rechnung-Abrede" damit (auch) das Entgelt für die Planung, aus der Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden sollen, betrifft.*)

3. Vorbringen in der Berufungsinstanz, das der Feststellung im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils widerspricht, der für die 2. Instanz Beweiskraft nach § 314 ZPO hat, kann nach § 531 Abs. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen sein.*)

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IBRRS 2015, 2407; IMRRS 2015, 1035
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auflassung und Eintragung müssen übereinstimmen!

OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2015 - 22 U 166/14

Der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet (§ 133 BGB) gilt nicht bei Grundbucheintragungen.*)

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IBRRS 2015, 2084
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

BGH, Urteil vom 11.06.2015 - VII ZR 216/14

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu (Fortführung von BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13, IBR 2014, 327, BGHZ 201, 1).*)

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IBRRS 2014, 2873; VPRRS 2014, 0595
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergaberecht umgangen: Vertrag nichtig, alle Ansprüche wechselseitig ausgeschlossen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.11.2014 - 3 O 260/11

1. Im Falle eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Auftraggeber und Bieter kann der geschlossene Vertrag nichtig sein. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt oder er sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt und er kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenwirkt.

2. Ist den Beteiligten bekannt, dass Leistungen auszuschreiben sind und erfolgt trotz dieser Kenntnis eine Vergabe ohne Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung, handeln sie mutwillig, da sie sich gemeinsam über die Ausschreibungspflicht hinwegsetzen. In diesem Fall ist das Rechtsgeschäft objektiv sittenwidrig und nichtig.

3. Ist ein Vertrag wegen kollusiver Umgehung vergaberechtlicher Vorschriften sittenwidrig, sind Vergütungs-, Rückforderungs- und Gewährleistungsansprüche wechselseitig ausgeschlossen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13, IBR 2014, 327, und BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13, IBR 2013, 609).

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IBRRS 2015, 0225; VPRRS 2015, 0034
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzulässige Nebenleistungen vereinbart: Konzessionsvertrag nichtig?

BGH, Urteil vom 07.10.2014 - EnZR 86/13

Werden in einem Konzessionsvertrag nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässige Nebenleistungen vereinbart, so folgt daraus keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, wenn die unzulässigen Leistungen weder Kriterium für die Auswahl des Konzessionärs waren noch sich in anderer Weise auf die Auswahlentscheidung der Gemeinde ausgewirkt haben.*)

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IBRRS 2017, 2285
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
30.000 Euro "schwarz" erhalten: 205.000 Euro Vergütung verloren!

OLG Schleswig, Urteil vom 14.08.2014 - 7 U 16/08

1. Erhält der Auftragnehmer über die vereinbarte Pauschalvergütung (hier: von 500.000 Euro) hinaus für seine Leistungen eine weitere Zahlung (hier: von 30.000 Euro), die nicht "über die Bücher laufen soll", liegt eine Teil-Schwarzgeldabrede vor, die zur Nichtigkeit des gesamten Bauvertrags führt (Anschluss an BGH, IBR 2014, 327).

2. Aus einem nichtigen Bauvertrag kann der Auftragnehmer weder einen Anspruch auf restlichen Werklohn (hier: in Höhe von 205.000 Euro) noch gesetzliche Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht herleiten.

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IBRRS 2014, 2019
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer meldet sein Gewerbe ab: Auftraggeber kann zurücktreten!

AG Mettmann, Urteil vom 22.05.2014 - 20 C 420/13

1. Eine Gewerbeabmeldung führt nicht dazu, dass ein vor der Abmeldung geschlossener, aber noch nicht vollständig erfüllter Werkvertrag von Anfang an (ex tunc) nichtig ist. Denn für die Tatbestandserfüllung und damit die Rechtsfolge der Nichtigkeit ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen.

2. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund einer Abmeldung seines Gewerbes und der Austragung aus der Handwerksrolle nicht mehr gestattet, noch ausstehende, vertraglich geschuldete Werkleistungen als selbstständiger Handwerksbetrieb zu erbringen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

3. Ein Rücktritt ist auch dann wirksam, wenn in der Rücktrittserklärung kein Rücktrittsgrund angegeben wird.

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IBRRS 2014, 1383
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt!

BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu.*)




VPRRS 2014, 0258
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Konzessionsvergabe muss diskriminierungsfrei erfolgen!

BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12

1. Als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet sind die Gemeinden verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen. Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 Abs. 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas) konkretisieren.*)

2. Genügt die Konzessionsvergabe diesen Verpflichtungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind.*)

3. Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.*)

4. Der Überlassungsanspruch aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG aF setzt einen wirksamen Konzessionsvertrag mit dem neuen Netzbetreiber voraus.*)

5. Der Durchsetzung des Anspruchs auf Netzüberlassung aus einer Endschaftsbestimmung steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen, wenn eine Auswahlentscheidung der Gemeinde zu Lasten des bisherigen Netzbetreibers gegen das Gebot diskriminierungsfreien Zugangs nach § 46 Abs. 1 EnWG und damit gegen § 20 Abs. 1 GWB aF verstößt.*)

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VPRRS 2014, 0612
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Übertragung des Netzbetriebs auf Eigenbetrieb: Kein Konzernprivileg!

BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12

1. Gemeinden haben auch dann, wenn sie die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb einem Eigenbetrieb übertragen wollen, das Diskriminierungsverbot des § 46 Abs. 1 EnWG zu beachten; sie können sich in diesem Zusammenhang weder auf ein "Konzernprivileg" noch auf die Grundsätze des im Vergaberecht anerkannten "In-house-Geschäfts" berufen.*)

2. Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden.*)

3. Die Übertragung des Netzbetriebs auf einen Eigenbetrieb ist unwirksam, wenn ein entsprechender Konzessionsvertrag wegen unbilliger Behinderung von Unternehmen, die sich um die Konzession bewerben, nichtig wäre.*)

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IBRRS 2013, 3416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Arbeiten "schwarz" ausgeführt: AN muss Mängel nicht beseitigen!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13

1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.*)

2. Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.*)

3. Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht.*)




IBRRS 2013, 0897
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!

OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 1 U 105/11

Wird ein Werkvertrag geschlossen und vereinbaren beide Parteien, dass die Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden sollen, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der gesamte Vertrag nichtig mit der Folge, dass dem Besteller keine Gewährleistungsrechte wegen Mängeln zustehen.




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Schwarzarbeit: Arbeit ohne Rechnung
(23.04.2018) Schwarzarbeit ist immer noch weithin verbreitet. Besonders oft kommt sie in der Baubranche vor, aber auch bei Handwerkerarbeiten oder Putzhilfen in Privathaushalten ist sie üblich. Durch Schwarzarbeit wird das Steuersystem ebenso umgangen wie die Sozialversicherung. Beide erleiden durch sie hohe Einnahmeausfälle. Immer mehr Kontrollen sollen Schwarzarbeit verhindern.
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BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
(16.03.2017) Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen.
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BGH: Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt
(15.06.2015) Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
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BGH: Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
(10.04.2014) Der u. a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat heute entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
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Terminhinweis BGH: Kann ein Schwarzarbeiter Bezahlung seiner Werkleistung verlangen?
(19.02.2014) Der Bundesgerichtshof muss im Anschluss an seine Entscheidung vom 01.08.2013 (VII ZR 6/13, IBR 2013, 609), wonach ein bewusster Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* zur Unwirksamkeit des Werkvertrages führt und Mängelansprüche des Auftraggebers daher nicht bestehen, nunmehr die Frage entscheiden, ob der Auftragnehmer trotz ...
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BGH - Pflasterarbeiten "schwarz" ausgeführt: Auftragnehmer muss Mängel nicht beseitigen!
(23.08.2013) Das Schwarzarbeitsgesetz enthält § 1 Abs. 2 Nr. 2 das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrags, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags ...
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Schwarzgeldabrede II - Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei Schwarzgeldabrede!
(23.08.2013) Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch die Erstattung des Werts der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen verlangen. Das OLG Schleswig hat am 16.08.2013 entschieden, dass bei einer teilweisen Schwarzgeldabrede der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist, ...
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BGH - Pflasterarbeiten "schwarz" ausgeführt: Auftragnehmer muss Mängel nicht beseitigen!
(01.08.2013) Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage entschieden, ob Mängelansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn Werkleistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte.
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6 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
6. Unwirksamkeitsgründe
d) Schwarzgeldabrede

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
C. § 2 Abs. 2 VOB/B: Berechnung der Vergütung

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
a) Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen

§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler)

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages

§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
A. Nacherfüllungsanspruch

§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn)
A. Grundlagen zum Architekten- und Ingenieurvertrag
II. Abschluss und Wirksamkeit des Architektenvertrages
9. Verstöße gegen gesetzliche Verbote

2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

1. Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen ( Rn. 3-10)




3 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

I. Abrechnungspflicht (VOB/B § 14 Rn. 15-17)

b) SchwarzArbG (ohne Rechnung Abrede) (VOB/B § 1 Rn. 25-26)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

1. Allgemeines (BGB § 559 Rn. 54-59)