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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 336/89
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1990, 508 | BGH - Vergütungsanspruch für Schwarzarbeit |
18 Volltexturteile gefunden |
OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2006 - 7 U 108/03
1. Da in Polen das Universalprinzip gilt, kann ein polnischer Insolvenzverwalter vom Konkurs erfasste Forderungen, die in Deutschland erworben wurden und dort rechtshängig sind, verkaufen und abtreten.
2. Ein Zessionar kann nach wirksamer Abtretung einer rechtshängigen Forderung durch den Insolvenzverwalter nach Beendigung des Konkurses das Verfahren selbst forfführen. Eine Anwendbarkeit des § 533 ZPO scheidet aus.
VolltextBVerwG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 C 4.02
1. § 817 Satz 2 BGB findet in öffentlich-rechtlichen Rückabwicklungsverhältnissen keine entsprechende Anwendung.*)
2. Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbarte Leistung des Bürgers gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, handelt der Bürger, wenn er sich gegenüber dem Zahlungsanspruch der Behörde hierauf beruft, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde und die Behörde ihre Leistung bereits erbracht hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162).*)
VolltextBAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 690/01
Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig.*)
VolltextBGH, Urteil vom 14.03.2000 - X ZR 115/98
Formunwirksamer LizenzvertragPatG 1981 § 15, BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2a) Bei formunwirksamen Lizenzverträgen erfolgt der Bereicherungsausgleich im Wege der Lizenzanalogie nach denselben Grundsätzen wie bei Schutzrechtsverletzungen.b) Die Lizenzgebühr bemißt sich dabei nicht nach dem, was die Vertragspartner in dem formunwirksamen Lizenzvertrag vereinbart haben, sondern nach dem objektiven Wert des tatsächlich Erlangten.Für dessen Bemessung kommt es auf die Gesamtheit aller Umstände an. Allerdings kann das vertraglich vereinbarte Entgelt Anhaltspunkte für die Angemessenheit und Üblichkeit der Lizenzgebühr bieten.BGH, Urteil vom 14. März 2000 - X ZR 115/98 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.09.1993 - VII ZR 178/91
Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag
Im Falle der Nichtigkeit eines Bauvertrages kann dem Unternehmer ein Vergütungsanspruch nach den §§ 683, 670 BGB zustehen. Für eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung ist dann kein Raum.
VolltextOLG Köln, Urteil vom 28.10.1991 - 2 U 4/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.12.1990 - III ZR 150/89
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 336/89
d-e. Bereicherungsausgleich zur Rückabwicklung eines nichtigen Schwarzarbeitsvertrags:
(d) mit Rücksicht auf Treu und Glauben kein Anspruchs-Ausschluß durch § 817 Satz 2;
(e) Abschläge beim Wertersatz nach § 818 Abs. 2.
Volltext3 Nachrichten gefunden |
(15.06.2015) Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
mehr…
(10.04.2014) Der u. a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat heute entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
mehr… BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
(19.02.2014) Der Bundesgerichtshof muss im Anschluss an seine Entscheidung vom 01.08.2013 (VII ZR 6/13, IBR 2013, 609), wonach ein bewusster Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* zur Unwirksamkeit des Werkvertrages führt und Mängelansprüche des Auftraggebers daher nicht bestehen, nunmehr die Frage entscheiden, ob der Auftragnehmer trotz ...
mehr… BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13
2 Leseranmerkungen gefunden |
Schwarzarbeit Leseranmerkung von RIchard Wimmer RiOLG München zu
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Ansprüche bei „schwarz“ erbrachten Werkleistungen Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
D. Wirksamkeit des Werkvertrages |
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen) |
I. Vergütung erbrachter Mehrleistung bei Einigungsmängeln |
II. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Bauherrn im BGB-Vertrag |
1. Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag |
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |