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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 259/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2716
BauvertragBauvertrag
Preise sind keine Festpreise!

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16

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63 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2017, 481 BGH - Einheitspreise sind keine Festpreise!
IBR 2016, 683 OLG Düsseldorf - Preise sind Festpreise: § 2 Abs. 3 VOB/B "durch die Hintertür" ausgeschlossen!

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 3966
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 514/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 3967
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 515/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 4030; IMRRS 2017, 1667
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Einziehung von Schadensersatz = Rechtsberatung?

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 504/16

1. Übernimmt ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung von Schadensgutachten zugleich die Einziehung des vom jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten, so liegt in der Einziehung dieser Schadensersatzansprüche kein eigenständiges Geschäft im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG. Wie häufig der Sachverständige entsprechend verfährt, ist nicht erheblich.*)

2. Stellt die Geltendmachung der an den Sachverständigen abgetretenen Forderung auf Ersatz der Sachverständigenkosten durch den Sachverständigen eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG dar, so ist sie nach § 5 Abs.1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Forderung im Streit steht (Fortführung Senatsurteil vom 31.01.2012 - VI ZR 143/11, BGHZ 192, 270 Rn. 7 ff. = IBRRS 2012, 0802 = IMRRS 2012, 0583).*)

3. Ansatzpunkt für die bei einem Formularvertrag gebotene objektive, nicht am Willen der konkreten Vertragspartner zu orientierenden Auslegung ist in erster Linie der Vertragswortlaut (Anschluss BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 152/15, NJW-RR 2016, 526 Rn. 18 = IBRRS 2016, 0403 = IMRRS 2016, 0240).*)

4. Zu § 305c Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2017, 3969
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.10.2017 - VI ZR 527/16

1. Übernimmt ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung von Schadensgutachten zugleich die Einziehung des vom jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten, so liegt in der Einziehung dieser Schadensersatzansprüche kein eigenständiges Geschäft im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG. Wie häufig der Sachverständige entsprechend verfährt, ist nicht erheblich. (Rn. 15 - 16)*)

2. Stellt die Geltendmachung der an den Sachverständigen abgetretenen Forderung auf Ersatz der Sachverständigenkosten durch den Sachverständigen eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG dar, so ist sie nach § 5 Abs. 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Forderung im Streit steht (Fortführung Senatsurteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11, BGHZ 192, 270 Rn. 7 ff.). (Rn. 18)*)

3. Ansatzpunkt für die bei einem Formularvertrag gebotene objektive, nicht am Willen der konkreten Vertragspartner zu orientierende Auslegung ist in erster Linie der Vertragswortlaut (Anschluss BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 152/15, NJW-RR 2016, 526 Rn. 18). (Rn. 22)*)

4. Zu § 305c Abs. 2 BGB. (Rn. 26)*)

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IBRRS 2017, 2716
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind keine Festpreise!

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.*)

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IBRRS 2016, 2578
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind Festpreise: Keine Preisanpassung bei Mengenänderungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2016 - 22 U 79/16

1. Die Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich" ist dahin ergänzend auszulegen, dass die Preisanpassungsmöglichkeit des § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen wird.

2. Diese Klausel hält der Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB stand, da sie nicht dahingehend auszulegen ist, dass mit ihr weitergehende Ansprüche auf Preisanpassung gem. § 313 BGB bzw. Schadensersatz gem. §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB ausgeschlossen sind.

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 16

1 Leseranmerkung gefunden
BGH vom 20.7.2017 - VII ZR 259/16
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
 N 
BGH: Preise sind keine Festpreise!
Dokument öffnen Nachricht

22 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
V. Die Auslegung von AGB

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
II. Begriff des Bauentwurfs

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung
III. Vertragsbedingungen
D. § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag
IV. Mengenminderung, § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B

§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
B. Rechtsnatur der Aufgaben
I. Rechtsnatur der Aufgaben des Auftraggebers
E. § 3 Abs. 3 VOB/B: Maßgeblichkeit der Ausführungsunterlagen/Prüf- und Hinweisaufgabe des Auftragnehmers
II. Prüf- und Hinweisaufgabe des Auftragnehmers
3. Rechtsnatur der Aufgabe des Auftragnehmers
F. § 3 Abs. 4 VOB/B: Zustandsfeststellung
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 22

2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag
II. Anwendung des AGB-Rechts

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
L. Besonderheiten der VOB/B

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(b) Über 10 % hinausgehende Mengenunterschreitung ( Rn. 277-281)





1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Auslegung von AGB ( Rn. 219-220)



1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)