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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 209/07


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1639
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

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56 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2011, 340 BGH - BGH kippt AGB-Aufrechnungsverbot in Werkverträgen!

1 Aufsatz gefunden
Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2017, 1040

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 0687; IMRRS 2014, 0314
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert: Wann findet eine Addition statt?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2014 - 11 W 52/13

1. Im Gebührenstreitwertrecht ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Daher setzt jede Wertaddition grundsätzlich voraus, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem materiellen Wert handelt.

2. Eine Addition der Werte findet dann statt, wenn der Beklagte einen nicht bereits durch Aufrechnung verbrauchten (überschießenden) Teil der Gegenforderung unbedingt im Wege der Widerklage gerichtlich geltend macht.

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IBRRS 2013, 5144; IMRRS 2013, 2341
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerbemiete: Einschränkung von Mieterrechten in AGB zulässig!

OLG Köln, Urteil vom 25.10.2013 - 1 U 19/13

1. Im Bereich der gewerblichen Miete ist eine Einschränkung der Mieterrechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich möglich. Ein Ausschluss von Minderung, Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnungsmöglichkeiten ist danach zulässig, soweit sich aus der mietvertraglichen Klausel ergibt, dass ungerechtfertigte Mietzahlungen gegebenenfalls nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können.

2. Die Klausel im Vertrag, wonach die Geltendmachung der Mieterrechte nur dann in Betracht kommen soll, wenn die rechtzeitige und vollständige Zahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis sichergestellt wird, ist zulässig.

3. Die Geltendmachung einer Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter das Mietobjekt vorbehaltlos als vertragsgerecht gebilligt und übernommen hat.

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IBRRS 2015, 2345; IMRRS 2015, 0994
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Vermieter muss sich Äußerungen des Hausmeisters nicht zurechnen lassen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2013 - 10 U 114/12

1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, dass der Anspruch unbestritten bzw. rechtkräftig festgestellt ist", ist wirksam.

2. Zur Auslegung eines Kündigungsschreibens, das nicht an den Mieter, sondern an die von ihm geführte GmbH "zu seinem Händen" adressiert ist.

3. Der Vermieter muss sich Äußerungen des Hausmeisters grundsätzlich nicht zurechnen lassen.

4. Der Mieter eines im Erdgeschoss des Hauses gelegenen Ladenlokals wird durch die formularmäßige Umlage der Aufzugskosten nicht unangemessen benachteiligt.




IBRRS 2015, 1041; IMRRS 2015, 0611
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mieter beseitigt Mangel trotz Kostenvorschusses nicht: Keine weitere Minderung!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2013 - 5 U 1349/12

1. Ist das Aufrechnungsverbot eines Formularmietvertrages im Exemplar des Mieters teilweise gestrichen, kann es für die Beweiswürdigung, welches der beiden Schriftstücke authentisch ist, darauf ankommen, wie der Vermieter andere Verträge gestaltet hat, die dasselbe Objekt betreffen und ob die teilweise Streichung des Aufrechnungsverbots im Vertragsformular des Mieters der Sache nach sinnlos ist (hier: Manipulation durch den Mieter bejaht).

2. Ein Versäumnisurteil, das den Vermieter zur Mangelbeseitigung verpflichtet, hat hinsichtlich der gerügten Mängel dieselbe Rechtskraftwirkung wie ein streitiges Urteil. Etwaige Lücken oder Unklarheiten des Tenors des Versäumnisurteils sind aufgrund des zugrunde liegenden Klagevorbringens zu klären.

3. Hat der Mieter einen Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung erlangt (§ 887 Abs. 2 ZPO), muss er damit alsbald für Abhilfe sorgen. Versäumt er dies, ist die Miete nach Verstreichen der angemessenen Abhilfefrist nicht mehr gemindert. Muss der Mieter den Vorschuss wegen seiner Säumigkeit dem Vermieter zurückerstatten, lebt das Recht zur Mietminderung hiernach wieder auf.

4. Die Rechtsprechung zu den Mieterrechten bei Schimmelbefall von Wohnräumen ist nicht auf Verkaufsräume eines Ladenlokals übertragbar, sofern keine konkrete Beeinträchtigung oder Gefährdung der Geschäftstätigkeit und/oder der Gesundheit von Personal oder Kunden aufgezeigt wird.




IBRRS 2012, 3876; IMRRS 2012, 2787
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Mietminderungsrecht durch AGB einschränkbar!

OLG Köln, Beschluss vom 13.08.2012 - 1 U 49/12

Im Bereich der Geschäftsraummiete kann das Mietminderungsrecht des gewerblichen Mieters - anders als im Wohnraummietrecht - grundsätzlich auch formularmäßig eingeschränkt werden.

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IBRRS 2012, 1157; IMRRS 2012, 0841
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Minderungs- und Aufrechnungsausschluss in AGB?

OLG Celle, Urteil vom 22.03.2012 - 2 U 127/11

1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2011, 1729; BGHZ 163, 274) zur Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem Abrechnungsverhältnis aus einem Werkvertrag steht nicht der Annahme entgegen, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Pachtvertrages über Gewerberäume enthaltene Klausel als wirksam anzusehen ist, wonach Pachtminderung und Aufrechnung gegenüber dem Pachtanspruch des Verpächters ausgeschlossen sind, soweit die Forderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.*)

2. Die von dem Verpächter von Gewerberäumen gegenüber einem Kaufmann verwendete Klausel

"Der Pächter hat das Inventar zu erhalten und entsprechend den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu ersetzen. Er trägt auch die Gefahr des zufälligen Untergangs. Die ersatzweise angeschafften Inventarstücke sind Eigentum des Pächters"

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)




IBRRS 2012, 2848; IMRRS 2012, 2085
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: "Klassische" Aufrechnungsklausel wirksam?

LG Köln, Urteil vom 07.03.2012 - 32 O 353/11

Die zum Werkvertragsrecht ergangene Entscheidung BGH, NJW 2011, 1729, wonach in AGB unwirksam ist die Klausel

"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"

lässt sich nicht auf das Recht der Gewerberaummiete und dort üblicherweise verwendete Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechtsklauseln übertragen. Denn die maßgebliche, an der Vorfinanzierungsfrage orientierte Interessenlage - Leistungen im Wesentlichen geistiger Natur des Architekten, Herstellung der Bewirtschaftungssicherheit/Bedienung des Kapitaldienstes auf Seiten des Vermieters - ist nicht vergleichbar.

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IBRRS 2012, 0937
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegt Mindestsatzunterschreitung vor?

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - VII ZR 31/11

1. Eine Mindestsatzunterschreitung liegt vor, wenn das für die vertraglichen Leistungen insgesamt vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ermittelten Honorars liegt. Eine isolierte Prüfung, ob einzelne in der Honorarordnung vorgesehene Abrechnungseinheiten unterhalb der Mindestsätze honoriert werden, ist nicht zulässig.*)

2. Ein Auftrag umfasst jedenfalls dann mehrere Gebäude im Sinne der § 22 Abs. 1, § 66 Abs. 1 HOAI a.F., wenn die Gebäude konstruktiv voneinander getrennt sind und nicht in einem funktionellen Zusammenhang stehen.*)




IBRRS 2013, 1822
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufrechnungsverbot umfasst auch Vertragsstrafe!

KG, Beschluss vom 12.08.2011 - 21 U 64/10

1. Sowohl individualvertraglich als auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Aufrechnungsverbote können - wenn möglich - einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass sie keine Mängelansprüche erfassen, die zur Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.

2. Eine Vertragsstrafe dient nicht selbst der Herstellung der vertraglichen Hauptleistungspflicht, sondern stellt ein unselbstständiges, an die Hauptverbindlichkeit lediglich angelehntes Strafversprechen dar. Der Anspruch wegen Verwirkung einer Vertragsstrafe wird deshalb von einem Aufrechnungsverbot erfasst, wonach eine Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig ist.

3. Die Vorschriften der §§ 307 ff BGB dienen dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders. Der Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung kann sich deshalb nicht auf die etwaige Unwirksamkeit einer im Streitfall für ihn ungünstigen Klausel berufen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1639
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel

"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 20

3 Leseranmerkungen gefunden
Rechtsfrage ist vom BGH noch nicht entschieden
Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
 R 
Gewährleistungseinbehalt nur durch Bürgschaft ablösbar: AGB-Klausel unwirksam!
(Volker Hinkl)
Dokument öffnen IBR 2014, 1359 (nur online)
Den zitierten Entscheidungen des BGH lag ein anderer Sachverhalt zu Grunde.
Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
 R 
Gewährleistungseinbehalt nur durch Bürgschaft ablösbar: AGB-Klausel unwirksam!
(Volker Hinkl)
Dokument öffnen IBR 2014, 1359 (nur online)
Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung
Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
IV. Sicherheitseinbehalt und Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Faire Alternative zur Ablösung

5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
2. Verrechnung und Aufrechnung
c) Folgen der Rechtsprechung
aa) Aufrechnungsverbote

§ 639 BGB Haftungsausschluss (Krause-Allenstein)
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Haftungsausschluss


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

I. Die Vertragserfüllungssicherheit (§ 13 VOB/B Rn. 3-10)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

f) Aufrechnungsklauseln ( Rn. 303)



3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

b) Aufrechnungsverbot. ( Rn. 109)

(4) Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit - § 770 Abs. 2 BGB. (VOB/B § 17 Abs. 1 Rn. 209-210)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

VII. Prozessuales (VOB/B § 16 Rn. 149-152)