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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 201/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 1046
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag wird "frei" gekündigt: Wagniszuschlag ist nicht in Abzug zu bringen!

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15


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4 Beiträge gefunden
IBR 2016, 332 BGH - Bauvertrag wird "frei" gekündigt: Wagniszuschlag ist keine ersparte Aufwendung!
IBR 2016, 328 BGH - Schlusszahlungseinrede schließt Nachforderungen aus!
IBR 2015, 538 OLG Düsseldorf - Bauvertrag "frei" gekündigt: Wagnis ist keine ersparte Aufwendung!
IBR 2015, 536 OLG Düsseldorf - Schlussrechnung schützt nicht vor Nachforderungen!

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2537
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung wegen Zahlungsverzugs auch nach Vertragsaufhebung?

BGH, Urteil vom 22.09.2016 - VII ZR 298/14

1. Das in einem Bauvertrag vereinbarte Abtretungsverbot nach § 399 Alt. 2. BGB steht dem Übergang der dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehenden Zahlungsansprüche auf die übernehmende Gesellschaft aufgrund der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG angeordneten Gesamtrechtsnachfolge anlässlich einer Verschmelzung des Auftragnehmers auf die übernehmende Gesellschaft nicht entgegen.*)

2. Der Auftragnehmer ist auch nach Aufhebung des Vertrags gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB a.F. i.V.m. § 643 BGB berechtigt, diesen zeitnah wegen Verzugs des Auftraggebers mit der Bezahlung von Abschlagsforderungen nach § 9 Nr. 1 b) VOB/B zu kündigen, wenn die Kündigungsvoraussetzungen in dem Zeitpunkt vorlagen, in dem der Vertrag als aufgehoben galt (Fortführung von BGH, Versäumnisurteil vom 24.02.2005 - VII ZR 225/03, BauR 2005, 861 = NZBau 2005, 335 = IBR 2005, 254).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 1046
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag wird "frei" gekündigt: Wagniszuschlag ist nicht in Abzug zu bringen!

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15

Der vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags auf der Grundlage des Formblatts 221 (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Abzug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden soll (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 30.10.1997 - VII ZR 222/96, BauR 1998, 185 = IBR 1998, 50).*)




IBRRS 2015, 2349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag "frei" gekündigt: Wagnis ist keine ersparte Aufwendung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2015 - 5 U 53/14

1. Wird ein Bauvertrag vom Auftraggeber "frei" gekündigt und verlangt der Auftragnehmer Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, muss er sich den einkalkulierten Risikozuschlag (Wagnis) nicht als erspart anrechnen lassen (Abweichung von BGH, IBR 1998, 50).

2. Der Auftragnehmer ist nicht an seine einmal gestellte Schlussrechnung gebunden. Nur im VOB-Vertrag darf der Auftraggeber nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung darauf vertrauen, vor durchsetzbaren Nachforderungen des Auftragnehmers sicher zu sein.




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2 Blog-Einträge gefunden
Formblatt 221 und das aufzugliedernde Wagnis im W + G, oder: Von Unfug und nicht eröffneten Baustellen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Öffentliche Auftraggeber verlangen seit 2018 im EFB-Formblatt 221, das Wagnis (W) im gemeinsamen Zuschlag für Wagnis + Gewinn (W + G) getrennt als leistungsbezogenes und betriebsbezogenes Wagnis auszuweisen. Diese Differenzierung erscheint mir, um es milde auszudrücken, eher künstlich. Etwas grober: Das Verlangen der Differenzierung des Wagnis nach leistungsbezogenem und betriebsbezogenem Wagnis beruht auf Unkenntnis und Unerfahrenheit. Der gemeinsame Zuschlag für W + G ist nichts anderes als Gewinn. Das ist nach langer Zeit des Irrens auch beim BGH angekommen; siehe BGH "Freie Kündigung, Wagnis II" vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15 (IBR 2016, 332). Verstanden wurde dort auch, dass "W" im Zuschlag W + G das allgemeine unternehmerische Risiko, wie etwa aus Schwankungen aus der Nachfrage nach Bauleistung, langfristig vorsorgend zu decken sucht. Aus diesem "W" im W + G einen leistungsbezogenen Anteil herausdifferenzieren zu lassen, halte ich schlicht für Unfug. Kein Unternehmer kalkuliert so.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
Wagnis + Gewinn: Zwei, die sich nicht trennen lassen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Der Bundesgerichtshof erkennt an: Bei der Abrechnung eines frei gekündigten Werkvertrages, und hier bei der Abrechnung des in der Folge der Kündigung nicht mehr auszuführenden Vertragsteils, ist der kalkulierte Zuschlag für Wagnis nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Abzug zu bringen. Denn mit Wagnis solle das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden; siehe BGH, "Freie Kündigung, Wagnis II", Urteil vom 24.03.2016 -- VII ZR 201/15. Um es vorweg zu nehmen: Die Entscheidung ist richtig. Damit grenzt sich das Gericht von seiner früheren Entscheidung BGH "Freie Kündigung, Wagnis I" aus dem Jahre 1997 (VII ZR 222/96, BauR 1998, 185 = IBR 1998, 50) ab, nach welcher noch gelten sollte: Ein kalkulatorisches Wagnis, das sich mangels Ausführung der Leistung nicht realisieren kann, ist grds. als ersparter Preisbestandteil von der vereinbarten Vergütung abzuziehen; soweit noch zutreffend, aber dann: Dazu zähle auch der Wagnis-Anteil im gemeinsamen Kalkulationszuschlag Wagnis + Gewinn.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag
II. Anwendung des AGB-Rechts
3. Inhaltskontrolle der VOB/B

§ 642 BGB Mitwirkung des Bestellers (Retzlaff)
C. Rechtsfolge: Entschädigung
III. Die Ermittlung der Entschädigungshöhe
2. Ermittlung des Wertansatzes pro Zeiteinheit (Wertfaktor A)
b) Sonst: Preisfortschreibung

§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)
I. Abrechnung nach Kündigung
II. Abrechnung der nach Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung nach § 648 Sätzen 2 und 3 BGB
2. Ersparte Aufwendungen

§ 650c BGB Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2 (von Rintelen)
B. Abs. 1: Vergütung auf Basis tatsächlich erforderlicher Kosten plus Zuschläge
II. Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
4. Wagnis und Gewinn

§ 650g BGB Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme, Schlussrechnung (Pause/ Vogel)
D. Besonderheiten des VOB/B-Vertrags

1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

cc) Umfang (VgV § 63 Rn. 65-67)


1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

cc) Ersparte oder nicht ersparte Kostenbestandteile ( Rn. 593-602)



2 Abschnitte im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

c) Wagnis und Gewinn ( Rn. 274-275)

a) Allgemeines ( Rn. 82-86)