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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 197/16
BGH, Urteil vom 16.03.2017 - VII ZR 197/16
Volltext30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2017, 246 | BGH - Nachträgliche Teil-Schwarzgeldabrede: Auftraggeber verliert alle Mängelansprüche! |
13 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2017 - 4 U 269/15
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, stellt dies Schwarzarbeit dar, was zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags führt.
VolltextLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2017 - 5 O 253/15
1. Ist ein Werk aus Sicht der Parteien weitgehend fertig gestellt, erfolgt aber keine Abnahme und verweigert der Unternehmer die Mängelbeseitigung, steht die fehlende Abnahme nicht der Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gegen den Unternehmer entgegen.
2. Der Besteller hat auch bei einer nach Abschluss des Werkvertrags nachträglich getroffenen "Ohne-Rechnung-Abrede" wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG keinen Anspruch auf Kostenvorschuss.
VolltextBGH, Urteil vom 16.03.2017 - VII ZR 197/16
Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird.*)
Volltext4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
II. Vertragsschluss |
6. Unwirksamkeitsgründe |
d) Schwarzgeldabrede |
§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler) |
2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
D. Wirksamkeit des Werkvertrages |
§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
A. Grundlagen zum Architekten- und Ingenieurvertrag |
II. Abschluss und Wirksamkeit des Architektenvertrages |
9. Verstöße gegen gesetzliche Verbote |