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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 122/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2836; IMRRS 2007, 1090
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 122/06

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19 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2007, 356 BGH - Haustürgeschäfte: Der Verbraucher ist auch über seine Rechte im Falle des Widerrufs zu belehren!

1 Aufsatz gefunden
Der Fristbeginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften bei zeitlichem Auseinanderfallen von Widerrufsbelehrung und dem Zustandekommen des Vertrags
(Hermann Luber)
Dokument öffnen IBR 2010, 1220

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 3475; IMRRS 2011, 2483
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung nach BGB-InfoV

BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10

1. Verwendet der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Nachbelehrung ein Formular, das textliche Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 1. August 2002 (BGBl. I S. 2958) enthält, ist ihm eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung schon aus diesem Grunde verwehrt (Anschluss an*)

2. Zu den gesetzlichen Anforderungen an eine Nachbelehrung (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07, WM 2011, 23 Rn. 26 und des Senatsbeschlusses vom 15. Februar 2011 - XI ZR 148/10, WM 2011, 655 Rn. 10).*)

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IBRRS 2011, 0904; IMRRS 2011, 0641
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zur Widerrufsbelehrung an den Verbraucher

BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

1. Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen belehrt, genügt nicht den Anforderungen des § 312 Abs. 2 BGB an eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB.*)

2. Entbehrlich ist eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB nur dann, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2011, 0023; IMRRS 2011, 0020
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Widerrufsbelehrung an den Verbraucher ohne ges. Musterform

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

1. Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) jedenfalls dann verwehrt, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989 zur Belehrung über das Rückgaberecht).*)

2. Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gemäß § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB).*)

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IBRRS 2007, 2836; IMRRS 2007, 1090
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 122/06

Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.*)

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IBRRS 2006, 2200; IMRRS 2006, 1407
BauvertragBauvertrag
Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2006 - 8 U 12/06

Die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften nach §§ 312, 355 BGB beginnt nicht vor dem Zustandekommen des (schwebend wirksamen) Vertrags.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 15

1 Nachricht gefunden
BGH: Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
(13.04.2007) Der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat in einer gestern verkündeten, noch nicht im Volltext vorliegenden Entscheidung zu den Belehrungspflichten eines Bauunternehmers gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines so genannten Haustürgeschäftes Stellung genommen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2007, 356 Dokument öffnen BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06