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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZB 89/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 2804; IMRRS 2011, 2012
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Muss Notar einem Rechtsnachfolger die Klausel erteilen?

BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10

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37 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IVR 2019, 59 AG Duisburg-Hamborn - Klauselerteilung bei Grundschuld mit persönlicher Haftung mit Vollstreckungsunterwerfung
IBR 2011, 1309 BGH - Wann muss der Notar einem anderen als dem ursprünglichen Grundschuldgläubiger die Vollstreckungsklausel erteilen?

33 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 5115
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 155/12

1. Zuschlagsbeschlüsse (§ 90 ZVG) sind - ebenso wie Grundbucheintragungen - zumindest grundsätzlich objektiv "aus sich heraus" auszulegen.*)

2. Greift ein Zuschlag (§ 90 ZVG) in schuldnerfremdes Eigentum ein, ist er unwirksam, wenn ein verständiger Eigentümer nach dem Inhalt der veröffentlichten Terminsbestimmung seine Betroffenheit nicht erkennen und deshalb auch bei Beachtung gehöriger Sorgfalt seine Rechte nicht wahren konnte.*)

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IBRRS 2013, 2922
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 14.06.2013 - V ZR 148/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4337; IMRRS 2012, 3102
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 51/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3500; IMRRS 2012, 2521
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZA 11/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2740; IMRRS 2012, 1998
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundstücksersteher: Nachfolger des Zwangsverwalters?

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 48/10

Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)

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IBRRS 2012, 2962; IMRRS 2012, 2150
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersteher eines Grundstücks ist kein Rechtsnachfolger!

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 47/10

Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)

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IBRRS 2012, 2573; IMRRS 2012, 1867
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintritt in Sicherungsvertrag bei Sicherungsgrundschuld

BGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11

Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)

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IBRRS 2012, 1342; IMRRS 2012, 0986
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintritt in Sicherungsvertrag einer Grundschuld

BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - VII ZB 49/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1018; IMRRS 2012, 0737
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachdienliche Klageänderung in Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 92/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5222; IMRRS 2011, 3816
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 29/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5274; IMRRS 2011, 3853
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 30/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5319; IMRRS 2011, 3882
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchrecht - Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung

BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 12/11

Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat.*)

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IBRRS 2011, 5077; IMRRS 2011, 3706
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 38/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5619
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 98/10

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2011, 4816; IMRRS 2011, 3496
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 100/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4823; IMRRS 2011, 3502
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 5/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4584; IMRRS 2011, 3312
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Feststellung der Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 88/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4589; IMRRS 2011, 3316
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 20/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3635; IMRRS 2011, 2575
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 65/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3261; IMRRS 2011, 2349
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auslegung einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 73/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3037; IMRRS 2011, 2193
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unzulässigkeit der isolierten Vollstreckungsstandschaft

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZR 126/10

1. Rechtsnachfolger des Gläubigers im Sinne des § 727 ZPO ist derjenige, der anstelle des im Titel genannten Gläubigers den nach dem Titel zu vollstreckenden Anspruch selbst oder jedenfalls die Berechtigung erworben hat, den Anspruch geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10, ibr-online).

2. Ist der Kläger nach dem Berufungsurteil aktivlegitimiert, einschließlich der Berechtigung, Zahlung an sich zu verlangen, kann die dadurch erworbene Rechtsposition an einen Dritten abgetreten werden. Betreibt der Dritte die Zwangsvollstreckung, wird dadurch eine isolierte Vollstreckungsstandschaft, die unzulässig wäre, nicht begründet.

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IBRRS 2011, 3397; IMRRS 2011, 2426
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kosten des Klauselerteilungsverfahren gemäß § 727 ZPO

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 81/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2804; IMRRS 2011, 2012
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Muss Notar einem Rechtsnachfolger die Klausel erteilen?

BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10

a) Bei der Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung muss der Notar im Klauselerteilungsverfahren grundsätzlich von dem Wortlaut der Urkunde ausgehen. Ist eine Vollstreckungsbedingung im Sinne des § 726 Abs. 1 ZPO im Wortlaut der notariellen Urkunde nicht angelegt, verbietet sich für den Notar die Annahme einer solchen Bedingung. Er kann sie nicht allein aus einer Interessenabwägung herleiten.*)

b) Dem Notar ist deshalb eine Auslegung verwehrt, die in einer notariellen Urkunde enthaltene Unterwerfungserklärung wegen Ansprüchen aus einer Grundschuld erstrecke sich nur auf Ansprüche aus einer treuhänderisch gebundenen Sicherungsgrundschuld, wenn sie im Wortlaut der notariellen Urkunde nicht angelegt ist.*)

c) Der Notar muss daher dem Zessionar einer Sicherungsgrundschuld die Klausel als Rechtsnachfolger ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133) erteilen, wenn die Rechtsnachfolge in die Ansprüche durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist.*)

d) Die Einwendung, die Unterwerfungserklärung erstrecke sich nur auf Ansprüche aus einer treuhänderisch gebundenen Sicherungsgrundschuld und der Zessionar sei nicht in die treuhänderische Bindung eingetreten, kann der Schuldner nur mit der Klage nach § 768 ZPO geltend machen (abweichend von BGH, Versäumnisurteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133).*)

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BGH: Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen
(20.07.2011) Der u. a. für das Recht der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zuständige VII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Notar einem anderen als dem ursprünglichen Grundschuldgläubiger die für eine Zwangsvollstreckung notwendige Vollstreckungsklausel zu erteilen hat.
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