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Ihre Suche nach Volltext: VI ZR 530/12 ergab 13 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!
12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2639; IMRRS 2014, 1364
Mit Beitrag
Prozessuales
Auf eine geänderte Rechtsauffassung muss das Gericht hinweisen!
OLG Köln, Urteil vom 30.07.2014 - 17 U 62/13
1. Ein Gericht verstößt gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag bzw. eine Antragstellung stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
2. Es stellt einen groben Verfahrensfehler dar, wenn die Parteien erst im Urteil von einer bis dahin nicht erörterten Fallbewertung des Gerichts erfahren. Denn eine Entscheidung darf keinesfalls auf einen Sachverhalt oder einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt werden, den keine der Parteien vorgetragen oder auf den das Gericht nicht hingewiesen hat. Das gilt erst recht, wenn das Gericht zuvor für die Parteien erkennbar eine andere Rechtsauffassung vertreten hat.
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.*)