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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 325/08
22 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2010, 1011 | BGH - Prozesspartei macht sich ihr günstiges Beweisergebnis stillschweigend zu eigen! |
21 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 01.07.2014 - VI ZR 243/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013 - 5 U 950/13
1. Ein Maklervertrag kann auch nach der Erbringung der Maklerleistung geschlossen werden.
2. Der Vertragspartner des Maklers schuldet die Maklerprovision auch dann, wenn der Hauptvertrag mit einer beim Abschluss des Maklervertrages noch nicht existenten juristischen Person zustande kommt, wenn deren spätere Gründung bereits im Maklervertrag angedeutet war.
VolltextBGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 420/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VI ZR 320/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 441/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.10.2011 - VIII ZR 88/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZR 96/10
Hat das Berufungsgericht einen anderen Sachverständigen als das erstinstanzliche Gericht eingeschaltet und beurteilt dieser die Beweisfrage anders als der frühere Gutachter, hat es zumindest dem Antrag einer Partei auf Ladung dieses (neuen) Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn es das zuletzt eingeholte Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, IBR 2007, 533 = NJW-RR 2007, 1294, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, IBR 2009, 619 = NJW-RR 2009, 1361).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 30.11.2010 - VI ZR 25/09
Gibt der medizinische Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten ab, so ist den Parteien unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Dabei sind auch Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen und die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, sofern die Ausführungen Anlass zu weiterer tatsächlicher Aufklärung geben.*)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 26.08.2010 - 10 U 178/07
1. Steht für die Errichtung eines Gebäudes aufgrund städtebaulicher Verhältnisse nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung (hier: Lückenbebauung auf einer Fläche von 12,75 m x 11 m), kann auch eine der 1991 aufgehobenen DIN 18011 (Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen im Wohnungsbau) nicht entsprechende Planung eine vertretbare, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende und mangelfrei Lösung der Planungsaufgabe darstellen.
2. Ein Architekt, der den Auftraggeber zunächst unentgeltlich Auskunft zu gelegentlich unterbreiteten technischen Fragen erteilt und dem später ein Beratungsauftrag auf Stundenhonorarbasis erteilt wird, haftet nicht für Ausführungsmängel, wenn der Auftraggeber einen anderen Architekten mit der Objektplanung beauftragt hat.
3. Fenster in Dachschrägen sind mit einer Sturzhöhe von 2 m zu planen. Wird der Fenstersturz ohne technische Notwendigkeit entgegen der ursprünglichen Planung auf 1,70 m herabgesetzt, liegt ein Bauüberwachungsfehler vor.
4. Abdichtungsarbeiten sind angesichts ihrer Bedeutung und der drohenden Folgeschäden überwachungsbedürftig.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010 - 10 U 136/09
1. Solange die Anfechtung (hier: § 123 BGB) nicht erklärt ist, behält das anfechtbare Rechtsgeschäft ungeachtet der ex-tunc-Wirkung einer Anfechtung seine Gültigkeit.*)
2. Hat der Mieter die Mieträume vor der Vollstreckung eines Räumungs-Versäumnisurteils freiwillig und endgültig geräumt und geht seine Anfechtungserklärung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung dem Vermieter erst nach der Besitzeinweisung zu, ist der Mietvertrag der Parteien in Bezug auf die prozessuale Feststellung der (einseitigen) Erledigung der Räumungsklage als wirksam zu behandeln.*)
3. Zur fristlosen Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution.*)
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