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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 223/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0901
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Nachrüstungspflicht bei Verschärfung der DIN-Normen

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 223/09

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21 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1218 BGH - Führt die Verschärfung von DIN-Normen zur Erhöhung der Verkehrssicherungspflicht?

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0492; IMRRS 2013, 0361
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fahrstühle: Moderne Warnvorrichtungen immer Pflicht?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2012 - 3 U 169/12

1. Der Betreiber einer bestehenden Aufzugsanlage aus dem Jahr 1989 ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, die Anlage mit modernen Warnvorrichtungen und dem neueren technischen Standard auszustatten, solange die Anlage noch den technischen Anforderungen des Errichtungszeitraums entspricht und nach neueren Vorschriften nicht nachgerüstet oder stillgelegt werden muss. Die Verkehrssicherheit fordert nur, dass die nach den technischen Möglichkeiten erreichbare Sicherheit geboten wird, wobei auf den Zeitpunkt der Errichtung abzustellen ist.*)

2. Ein Warnhinweis auf altersbedingte Halteungenauigkeiten der Anlage oder auf das Fehlen von modernen Warnvorrichtungen für den Fall einer technischen Störung ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn eine Störung öfter auftritt.*)

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IBRRS 2012, 4320; IMRRS 2012, 3088
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Haftung eines Waldbesitzers

BGH, Urteil vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11

Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.*)

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IBRRS 2011, 1190; IMRRS 2011, 0827
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Schussgeräusche einer Jagd keine generelle Rechtsgutsgefahr

BGH, Urteil vom 15.02.2011 - VI ZR 176/10

Im Allgemeinen begründen Schussgeräusche einer Jagd für sich noch keine potentielle Gefahr für Rechtsgüter Dritter.*)

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IBRRS 2010, 2145; IMRRS 2010, 1553
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Haftung auf Unterlassung wegen ungesicherten W-LAN-Routers

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08

1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.*)

2. Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.*)

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IBRRS 2010, 0901
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Nachrüstungspflicht bei Verschärfung der DIN-Normen

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 223/09

Zur Frage einer Nachrüstungspflicht des Verkehrssicherungspflichtigen für bestehende technische Anlagen (hier: halbautomatische Glastüre als Zugang zu einem Geldautomaten einer Bank) im Falle einer Verschärfung von DIN-Normen.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 15

2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

c) Besondere Verkehrssicherungspflichten des Grundstücks­ei?gen?tü?mers ( Rn. 640-644)


2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

e) Nachrüstungspflicht bei bestehenden technischen Anlagen. ( Rn. 52)