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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 189/05


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IBRRS 2006, 1795; IMRRS 2006, 1118
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Vermieter muss kein Sicherheitsglas nachrüsten

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05

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IMR 2006, 37 BGH - Verkehrssicherungspflicht: Vermieter muss kein Sicherheitsglas nachrüsten!

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 1893
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Für Supermärkte gelten strenge Sicherheitsstandards!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2013 - 3 U 1493/12

1. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12.11.1996 VI ZR 270/95 VersR 1997, 249, 250; Urteil vom 15.07.2003 VI ZR 155/02 VersR 2003, 1319 = MDR 2003, 1352; OLG Celle, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 161/06 juris Tz. 5 = VersR 2008, 1533 LS; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 U 565/09 - VersR 2011, 363).*)

2. Der Verkehrssicherungspflichtige ist aber nicht gehalten, für alle denkbaren, entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge zu treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.07.2003 VI ZR 155/02 - VersR 2003, 1319 = MDR 2003, 1352; Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 VersR 2006, 1083 = NJW 2006, 2326; Urteil vom 16.02.2006 - III ZR 68/05 VersR 2006, 665; OLG Koblenz, aaO), d. h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen ((in Anknüpfung an BGH; Urteil vom 21.02.1978 VI ZR 202/76 VersR 1978, 561 = NJW 1978, 1629; OLG Koblenz, aaO).*)

3. Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (in Anknüpfung an OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001 - 13 U 171/01 VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007 - VI ZR 99/06 VersR 2007, 518 = NJWRR 2006, 1100; OLG Koblenz, aaO).*)

4. Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85 VersR 1986. 765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000 - 22 W 22/00 VersR 2001, 595 = juris Tz. 6;). Für Fußböden in Kaufhäusern und Supermärkten gilt, dass der Belag so auszuwählen und zu unterhalten ist, dass die Stand und Trittsicherheit der Kunden selbst dann noch gewährleistet ist, wenn sie sich auf die in den Regalen ausgestellten Waren konzentrieren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 21.06.1994 VI ZR 215/93 VersR 1994, 1202 = NJW 1994, 2756).*)

5. Hat der Marktleiter eines Lebensmittelmarktes veranlasst, dass sich im Bereich der Eingangstüren Schmutzfangmatten befanden und wurde der Fußboden des Supermarktes einschließlich des Eingangs und Kassenbereichs regelmäßig gereinigt und getrocknet sowie der Verkehrsraum vor den Eingängen zum Supermarkt vom Schnee geräumt und mit Streusalz bestreut, liegt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht vor, insbesondere wenn es angesichts der Witterungsverhältnisse am Unfalltag schlechterdings nicht möglich war, den Fußboden im Marktbereich trocken zu halten.*)

6. Musste die Kundin des Supermarktes aufgrund der Witterungsverhältnisse damit rechnen, dass der Fußbodenbelag in dem Supermarkt bei der Vielzahl an Kunden, die den Markt besuchten, feucht war, kann die Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht mit dem Beweis des ersten Anscheins begründet werden.*)

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IBRRS 2012, 4209; IMRRS 2012, 3010
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Tagesbruchgefahr: Keine Haftung des Grundstückseigentümers!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2012 - 1 S 1401/11

1. Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines Tagesbruchs besteht, ist nicht Zustandsstörer, wenn die Gefahr von instabilen Stollen eines unter dem Grundstück liegenden Altbergwerks ausgeht, die nicht Bestandteil des Grundstücks geworden sind. Er wird bei Betreten seines Grundstücks auch nicht zum Verhaltensstörer, wenn das bloße Betreten die Tagesbruchgefahr nicht erhöht.*)

2. Ist ungewiss, wann sich eine auf Dauer bestehende Tagesbruchgefahr realisieren wird, fehlt es an einer die Inanspruchnahme des Nichtstörers rechtfertigenden unmittelbar bevorstehenden Störung.*)

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IBRRS 2012, 3443
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Feuchte Stellen bei Essensausgabe nicht vermeidbar!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.09.2012 - 4 U 193/11

1. In dem Speisesaal einer Reha-Klinik ist das Auftreten einzelner feuchter Stellen während der Essensausgabe für den Verkehrssicherungspflichtigen mit zumutbarem Aufwand nicht stets zu vermeiden.*)

2. Der Verkehrssicherungspflichtige ist jedoch gehalten, den Speisesaal so rechtzeitig zu reinigen, dass von der Reinigung zurückgebliebene Feuchtigkeit bis zum Beginn der Essensausgabe sicher abtrocknen kann.*)

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IBRRS 2010, 0901
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Nachrüstungspflicht bei Verschärfung der DIN-Normen

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 223/09

Zur Frage einer Nachrüstungspflicht des Verkehrssicherungspflichtigen für bestehende technische Anlagen (hier: halbautomatische Glastüre als Zugang zu einem Geldautomaten einer Bank) im Falle einer Verschärfung von DIN-Normen.*)

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IBRRS 2008, 2935
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark

BGH, Urteil vom 09.09.2008 - VI ZR 279/06

Zur Verkehrssicherungspflicht bei Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark.*)

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IBRRS 2008, 1982
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Anforderungen bei einer Trampolinanlage

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - VI ZR 223/07

Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei einer Trampolinanlage.*)

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IBRRS 2007, 3720; IMRRS 2007, 1663
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht als Reisemangel?

BGH, Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06

1. Die Beeinträchtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann einen Reisemangel darstellen.*)

2. Eine § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB-InfoV genügende Verweisung des Reiseveranstalters auf Prospektangaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB muss zumindest einen Hinweis auf die Existenz von Ausschlussfristen und auf deren Fundstelle im Prospekt enthalten.*)

3. Der Ersatz von Angaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB in der Reisebestätigung durch Verweisung auf den Prospekt setzt zumindest bei einer Buchung im Reisebüro voraus, dass der Reiseveranstalter dem Reisenden den Prospekt ausgehändigt hat.*)

4. Wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB nicht erfüllt hat, besteht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass die Fristversäumung des Reisenden entschuldigt ist.*)

5. Die Versäumung der Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB ist entschuldigt, soweit der Reisende gesundheitliche Spätschäden geltend macht, die für ihn persönlich bis zum Fristablauf nicht vorhersehbar waren.*)

6. Ein Reisender, der die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB mangels Kenntnis seiner Ansprüche unverschuldet versäumt hat, braucht nach Kenntniserlangung die Anspruchsanmeldung nur dann unverzüglich nachzuholen, wenn der Reiseveranstalter ihn bei Vertragsschluss auf die Ausschlussfrist hingewiesen oder wenn er sie anderweitig in Erfahrung gebracht hatte (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03). Dafür trägt der Reiseveranstalter die Darlegungs- und Beweislast.*)

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IBRRS 2007, 5081
BauhaftungBauhaftung
Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Zeltverleihers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2007 - 4 U 437/06

Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Zeltverleihers.*)

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IBRRS 2007, 3382
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Heuwagen unter einer Brücke: Keine Haftung bei Brand

BGH, Urteil vom 06.02.2007 - VI ZR 274/05

Voraussetzung für die Annahme einer Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit einer Schädigung von Rechtsgütern anderer ergibt (hier: Schaden an einer Brücke durch Brand von unter der Brücke abgestellten, mit Heu beladenen Wagen).*)

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IBRRS 2007, 2516; IMRRS 2007, 0853
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 223/05

Keine Haftung des Einzelhändlers bei der Explosion einer Limonadenflasche.*)

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IBRRS 2006, 4092; IMRRS 2006, 2961
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reisevertragsrecht - Verkehrssicherungspflicht bei kindgerechter Ausstattung

BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 44/04

Bewirbt der Reiseveranstalter eine Unterkunft mit "kindgerechter Ausstattung", kann das Vorhandensein einer notwendig zu benutzenden Eingangstür aus nicht bruchsicherem Glas und ohne sichtbare Kennzeichnung eine Verletzung der dem Reiseveranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht darstellen.*)

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IBRRS 2006, 1795; IMRRS 2006, 1118
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Vermieter muss kein Sicherheitsglas nachrüsten

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05

Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entspricht, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten lässt.*)

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Zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters
(06.10.2006) Bewirbt der Reiseveranstalter eine Unterkunft mit "kindgerechter Ausstattung", kann das Vorhandensein einer notwendig zu benutzenden Eingangstür aus nicht bruchsicherem Glas und ohne sichtbare Kennzeichnung eine Verletzung der dem Reiseveranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht darstellen, so der BGH.
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2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

b) Sicherheit und Gesundheit (BGB § 535 Rn. 498-503)