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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZB 61/12
BGH, Beschluss vom 10.09.2013 - VI ZB 61/12
Volltext22 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2013, 781 | BGH - In Fristsachen muss das Büropersonal die Faxnummer qualifiziert prüfen! |
20 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZB 8/15
Werden an dem Entwurf einer Rechtsmittelschrift nach der Durchsicht durch den Rechtsanwalt noch eigenmächtig Korrekturen durch das Büropersonal vorgenommen, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm der korrigierte Schriftsatz nebst Anlagen grundsätzlich erneut zur Kontrolle vorgelegt wird.*)
VolltextBVerwG, Beschluss vom 25.03.2015 - 9 B 65.14
Ein als Einzelanwalt tätiger Rechtsanwalt, der vor dem Verlassen der Kanzlei seiner einzigen Bürokraft die mündliche Weisung erteilt, einen Schriftsatz zur Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist im Lauf des Nachmittags per Telefax an das zuständige Gericht abzusenden, muss keine organisatorischen Vorkehrungen dagegen treffen, dass die Anweisung deshalb nicht ausgeführt wird, weil seine Bürokraft nach der Nachricht von einem Unfall ihrer Tochter überstürzt die Kanzlei verlässt, ohne den Auftrag auszuführen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 255/14
Zur Ausgangskontrolle bei der Telefaxversendung von fristgebundenen Schriftsätzen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.04.2014 - VI ZB 1/13
Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VI ZB 45/13
Zur Überwachungspflicht des Rechtsanwalts bei einer voll ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten mit mehrjähriger Berufserfahrung, die seit nahezu sechs Monaten in der Rechtsanwaltskanzlei tätig ist.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 229/13
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. März 2010 - XII ZB 166/09 - FamRZ 2010, 879). Die Überprüfung lediglich anhand einer geräteintern verwendeten Kurzwahl steht dem nicht gleich.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.11.2013 - VI ZB 4/13
1. Verschuldensmaßstab im Rahmen des § 233 ZPO ist nicht die äußerste oder größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt.*)
2. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei, der einen falsch adressierten Schriftsatz unterschrieben, seinen Irrtum dann aber bemerkt hat, genügt regelmäßig dieser üblichen Sorgfalt, wenn er eine sonst zuverlässige Kanzleikraft damit beauftragt, einen korrigierten Schriftsatz zu erstellen, diesen ihm zur Unterschrift vorzulegen und den ursprünglichen Schriftsatz zu vernichten, und er den korrigierten Schriftsatz dann auch tatsächlich unterschreibt; der eigenhändigen Vernichtung oder eigenhändiger Durchstreichungen des ursprünglichen Schriftsatzes bedarf es dann nicht.*)
3. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache über einen Wiedereinsetzungsantrag kommt nach § 577 Abs. 5 ZPO nur in Betracht, wenn aus dem angefochtenen, die Wiedereinsetzung versagenden Beschluss mit hinreichender Sicherheit entnommen werden kann, dass der dem Wiedereinsetzungsantrag zugrundeliegende Sachverhalt für glaubhaft erachtet und nicht nur unterstellt und für unerheblich gehalten wurde.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.10.2013 - V ZB 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.10.2013 - V ZB 154/12
1. Ein Rechtsanwalt muss durch organisatorische Anordnungen sicherstellen, dass bei dem Versand von Schriftsätzen per Fax nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer erfasst werden.*)
2. Die Kontrolle darf sich nicht darauf beschränken, die in dem Sendebericht enthaltene Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen zu vergleichen; vielmehr muss der Abgleich stets anhand einer zuverlässigen Quelle vorgenommen werden.*)
BGH, Beschluss vom 10.09.2013 - VI ZB 61/12
Das Büropersonal ist anzuweisen, bei einem fristgebundenen Schriftsatz die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.*)
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