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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 325/08

22 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1011 BGH - Prozesspartei macht sich ihr günstiges Beweisergebnis stillschweigend zu eigen!

21 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2212; IMRRS 2014, 1187
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arzthaftungsrecht

BGH, Beschluss vom 01.07.2014 - VI ZR 243/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1031; IMRRS 2014, 0508
ProzessualesProzessuales
Gesundheitsrecht - Nachweispflicht des Patienten bei Behandlungsfehlern

BGH, Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1754; IMRRS 2014, 0917
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vertrag kann auch nach Erbringung der Maklerleistung geschlossen werden

OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013 - 5 U 950/13

1. Ein Maklervertrag kann auch nach der Erbringung der Maklerleistung geschlossen werden.

2. Der Vertragspartner des Maklers schuldet die Maklerprovision auch dann, wenn der Hauptvertrag mit einer beim Abschluss des Maklervertrages noch nicht existenten juristischen Person zustande kommt, wenn deren spätere Gründung bereits im Maklervertrag angedeutet war.

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IBRRS 2013, 2596
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BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 420/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0096; IMRRS 2013, 0072
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde, Gehörsverletzung

BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VI ZR 320/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0300; IMRRS 2013, 0222
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision (Gehörsverletzung)

BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 441/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4113; IMRRS 2011, 2932
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 11.10.2011 - VIII ZR 88/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0517; IMRRS 2011, 0378
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gutachten widersprechen sich: Was muss das Gericht tun?

BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

Hat das Berufungsgericht einen anderen Sachverständigen als das erstinstanzliche Gericht eingeschaltet und beurteilt dieser die Beweisfrage anders als der frühere Gutachter, hat es zumindest dem Antrag einer Partei auf Ladung dieses (neuen) Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn es das zuletzt eingeholte Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, IBR 2007, 533 = NJW-RR 2007, 1294, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, IBR 2009, 619 = NJW-RR 2009, 1361).*)

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IBRRS 2011, 0162; IMRRS 2011, 0126
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Neue Beurteilungen eines med. Sachverständigen im Termin

BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - VI ZR 25/09

Gibt der medizinische Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten ab, so ist den Parteien unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Dabei sind auch Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen und die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, sofern die Ausführungen Anlass zu weiterer tatsächlicher Aufklärung geben.*)

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IBRRS 2012, 2397
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Räume zu klein: Nicht immer ein Planungsmangel!

OLG Dresden, Urteil vom 26.08.2010 - 10 U 178/07

1. Steht für die Errichtung eines Gebäudes aufgrund städtebaulicher Verhältnisse nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung (hier: Lückenbebauung auf einer Fläche von 12,75 m x 11 m), kann auch eine der 1991 aufgehobenen DIN 18011 (Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen im Wohnungsbau) nicht entsprechende Planung eine vertretbare, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende und mangelfrei Lösung der Planungsaufgabe darstellen.

2. Ein Architekt, der den Auftraggeber zunächst unentgeltlich Auskunft zu gelegentlich unterbreiteten technischen Fragen erteilt und dem später ein Beratungsauftrag auf Stundenhonorarbasis erteilt wird, haftet nicht für Ausführungsmängel, wenn der Auftraggeber einen anderen Architekten mit der Objektplanung beauftragt hat.

3. Fenster in Dachschrägen sind mit einer Sturzhöhe von 2 m zu planen. Wird der Fenstersturz ohne technische Notwendigkeit entgegen der ursprünglichen Planung auf 1,70 m herabgesetzt, liegt ein Bauüberwachungsfehler vor.

4. Abdichtungsarbeiten sind angesichts ihrer Bedeutung und der drohenden Folgeschäden überwachungsbedürftig.




IBRRS 2010, 3455; IMRRS 2010, 2529
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Erledigung der Räumungsklage bei vorheriger Anfechtungserklärung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010 - 10 U 136/09

1. Solange die Anfechtung (hier: § 123 BGB) nicht erklärt ist, behält das anfechtbare Rechtsgeschäft ungeachtet der ex-tunc-Wirkung einer Anfechtung seine Gültigkeit.*)

2. Hat der Mieter die Mieträume vor der Vollstreckung eines Räumungs-Versäumnisurteils freiwillig und endgültig geräumt und geht seine Anfechtungserklärung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung dem Vermieter erst nach der Besitzeinweisung zu, ist der Mietvertrag der Parteien in Bezug auf die prozessuale Feststellung der (einseitigen) Erledigung der Räumungsklage als wirksam zu behandeln.*)

3. Zur fristlosen Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution.*)

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