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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZB 40/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 3582; IMRRS 2017, 1492
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berufungsbegründungsfrist errechnet: Prüfung des Erledigungsvermerks genügt!

BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - VI ZB 40/16

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 712 BGH - Erneute Fristenkontrolle erforderlich?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1120
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BGH, Beschluss vom 06.02.2018 - II ZB 14/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 0448
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 12.12.2017 - VI ZB 24/17

Der Rechtsmittelführer ist nur solange als an der fristgemäßen Einreichung der Rechtsmittelbegründung gehindert anzusehen, wie ihm die Prozessakten trotz eines rechtzeitigen Akteneinsichtsgesuchs nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen. Ein Antrag auf Akteneinsicht ist in diesem Zusammenhang nicht schon deshalb als rechtzeitig gestellt anzusehen, weil er (gerade) noch vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Gericht eingegangen ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f.; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1). (Rn. 8)*)

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IBRRS 2017, 3582; IMRRS 2017, 1492
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berufungsbegründungsfrist errechnet: Prüfung des Erledigungsvermerks genügt!

BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - VI ZB 40/16

Ist die Berufungsbegründungsfrist errechnet und befindet sich in den Handakten ein Vermerk über die Notierung der Frist im Fristenbuch, kann sich der Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Prüfung des Erledigungsvermerks in der Handakte beschränken und braucht nicht noch zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist, außer es drängen sich an der Richtigkeit Zweifel auf (Beibehaltung von BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VI ZB 46/07, IBRRS 2008, 0779 = IMRRS 2008, 0545).*)

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