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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 96/16


Beste Treffer:
IBRRS 2017, 4334
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - V ZR 96/16

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IBRRS 2017, 0947; IMRRS 2017, 0393
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16


21 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2017, 146 BGH - Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2727; IMRRS 2018, 0977
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Anbringung von Verschattungsanlagen zulässig?

BGH, Urteil vom 20.07.2018 - V ZR 56/17

Zur nachträglichen Anbringung von Verschattungsanlagen durch Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2019, 0723; IMRRS 2019, 0278; IVRRS 2019, 0115
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sondernutzungsrechte erweitern nicht wirtschaftliches Eigentum!

BFH, Urteil vom 05.07.2018 - VI R 67/15

Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum.*)

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IBRRS 2018, 1779; IMRRS 2018, 0643
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie wird ein Sondernutzungsrecht gegen den Willen des Berechtigten aufgehoben?

BGH, Urteil vom 23.03.2018 - V ZR 65/17

1. Die dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und die dauerhafte Aufhebung eines solchen Rechts können die übrigen Wohnungseigentümer gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG und auf dem darin geregelten Weg einer Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung herbeiführen.*)

2. Aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann sich auch ein Anspruch auf ersatzlose Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ergeben, allerdings nur als ultima ratio, etwa wenn die Sondernutzungsfläche zwingend benötigt wird, um unabwendbaren behördlichen Auflagen nachzukommen, und regelmäßig nur gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung.*)

3. Selbst wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts verlangen können, ist der Sondernutzungsberechtigte nicht verpflichtet, seine Sondernutzungsfläche im Vorgriff auf eine solche Aufhebung zur Verfügung zu stellen.*)

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IBRRS 2017, 3936; IMRRS 2017, 1632
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtswidrige Umgestaltung bedarf der vollständigen Rückgestaltung!

LG München I, Urteil vom 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG

1. Tritt ein Beseitigungsanspruch gem. § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB (hier: Anspruch auf Rückbau eigenmächtig eingebauter Dachflächenfenster) konkurrierend neben die sich aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § 823 Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums, so ist der einzelne Wohnungseigentümer nicht dazu berechtigt, den Beseitigungsanspruch ohne Ermächtigung durch die übrigen Anspruchsinhaber geltend zu machen.

2. Bei einer Störung des Eigentums durch Umgestaltung (hier: eigenmächtig eingebaute Dachflächenfenster) findet die Beseitigung der Störung bzw. der Störungsquelle gem. § 1004 Abs. 1 BGB nur durch komplette Rückgestaltung statt.




IBRRS 2017, 3218; IMRRS 2017, 1333
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rollstuhlrampe: Bauliche Alternativen sind darzulegen!

AG München, Urteil vom 05.07.2017 - 482 C 26378/16 WEG

1. Werden Beschlüsse auf einer unzureichenden oder fehlerhaften Entscheidungsgrundlage gefasst, so stellt dies eine eigene Kategorie von Anfechtungsgründen dar; solche Beschlüsse sind anfechtbar.

2. Geht es um den Anbau einer Rollstuhlrampe, so sind den Eigentümern rechtzeitig vor Beschlussfassung mögliche bauliche Alternativen darzustellen, widrigenfalls der Beschluss mangels ausreichender Entscheidungsgrundlage bzw. Tatsachengrundlage anfechtbar ist.

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IBRRS 2017, 3255; IMRRS 2017, 1359
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Parabolantenne auf Balkon zulässig?

AG Köln, Urteil vom 22.05.2017 - 202 C 175/16

1. Der in der Aufstellung der Parabolantenne auf dem Balkon liegende Gebrauch des Sondereigentums führt zu einem Nachteil, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlichen Maß hinausgeht.

2. Ob die Antenne an der Hauswand installiert ist oder auf "einer entsprechenden Vorrichtung" steht, ist unerheblich.

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IBRRS 2017, 4334
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - V ZR 96/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 0947; IMRRS 2017, 0393
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16

1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen.*)

2. Soll der einzubauende Personenaufzug nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer.*)




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2 Nachrichten gefunden
BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?
(13.01.2017) Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen; die übrigen Wohnungseigentümer können allerdings verpflichtet sein, den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe zu dulden. Zu der Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst einen Aufzug einbauen kann, wenn die Wohnungseigentümer dies mit qualifizierter Mehrheit beschlossen haben, verhält sich die Entscheidung nicht.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

Terminhinweis BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?
(02.12.2016) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Klage eines Wohnungseigentümers, der aufgrund seines Alters und der zeitweisen Betreuung seiner behinderten Enkeltochter erreichen möchte, dass er auf eigene Kosten einen Personenaufzug einbauen darf.
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