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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 85/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2476; IMRRS 2010, 1819
BauträgerBauträger
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09


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9 Beiträge gefunden
IMR 2016, 193 BGH - Zu lange mit der Unterschrift gewartet: Mietvertrag ist nicht zu Stande gekommen!
IBR 2014, 24 BGH - Keine Bindung an Bauträgervertrag über drei Monate hinaus!
IBR 2013, 456 Zeitschriftenschau - Einwendung im selbständigen Beweisverfahren unterlassen: Keine Präklusion in der Hauptsache!
IBR 2013, 82 OLG Dresden - Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
IBR 2011, 310 BGH - Keine Einwendungen im Beweisverfahren: Präklusion im Hauptsacheprozess!
IBR 2010, 1278 BGH - Verstreichenlassen von Fristen im selbständigen Beweisverfahren: Präklusion? Beweislastumkehr?
IMR 2010, 486 BGH - Wann liegt schlüssige Annahmeerklärung vor?
IMR 2010, 485 BGH - Überlange Annahmefrist in AGB des Verkäufers: Schadensersatzpflicht?
IMR 2010, 342 BGH - Vorsicht bei der Fristbemessung zur Annahme eines Angebots!

61 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0722; IMRRS 2013, 0476
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0109; IMRRS 2013, 0082
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - AGB-Klausel in Stromversorgungsverträgen

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 14/12

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel*)

"Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn." *)

nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.*)

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IBRRS 2013, 0484
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VIII ZR 4/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4949
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 61/12

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2012, 3645
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafenanspruch ungeklärt: Einbehalt unzulässig!

BGH, Urteil vom 06.09.2012 - VII ZR 72/10

Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht.*)

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IBRRS 2012, 3636
AGBAGB
Klauselkontrolle der AGB eines Energieversorgungsunternehmens

BGH, Urteil vom 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, ist eine die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie sich hinsichtlich der Annahmefrist auf eine Wiedergabe des Regelungsgehalts des § 147 Abs. 2 BGB beschränkt.*)

b) In solchen Verträgen hält die Klausel

"Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften [das Energieversorgungsunternehmen] und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren udn vertragstypischen Schäden ..."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)

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IBRRS 2012, 2330; IMRRS 2012, 1700
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Einstandspflicht eines Arztes für Zweit-OP nach Kunstfehler

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11

Zur Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt, der erforderlich wird, weil dem vorbehandelnden Arzt beim Ersteingriff ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.*)

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IBRRS 2012, 1152; IMRRS 2012, 0838
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme ohne zeitliche Begrenzung möglich: Klausel unwirksam?

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2011 - 14 U 1259/11

1. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Die Angemessenheit der Fortgeltungsklausel ist demnach anhand einer Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln.

2. Ein aktives Verhalten des Verbrauchers zur Beseitigung eines nicht mehr gewünschten Vertrages ist grundsätzlich zumutbar, wie etwa die Widerrufsrechte aus §§ 312, 312 d, 495 BGB bei Verträgen zeigen, die sogar von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ausgehen. Gleiches gilt beispielsweise für Verlängerungsklauseln, die daran anknüpfen, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Der Schutz vor unangemessener Benachteiligung erstreckt sich nicht auf jede Mühewaltung. Auch existiert ein gesetzliches Leitbild, das Modifikationen der Wirksamkeit und der Dauer eines Angebots entgegenstünde, nicht.

3. Die zeitlich unbeschränkte Annahmefähigkeit des Angebots (§ 242 BGB ist natürlich zu beachten) führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers. Unbefristete Schwebezustände sind dem Gesetz nicht fremd, z.B. nach § 108 Abs. 1, 2 BGB.

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IBRRS 2012, 2736; IMRRS 2012, 1995
BauträgerBauträger
Sechs Wochen Bindefrist: In Bauträger-AGB wirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2011 - 14 U 750/11

Eine Bindungsfrist von sechs Wochen in einem notariellen Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrags ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam, da der Anbietende nicht unangemessen in seiner Dispositionsfreiheit beeinträchtigt wird.

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IBRRS 2011, 2066
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: 15% Vergütungspauschale für nicht erbrachte Leistungen

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 181/10

1. Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es nicht an.*)

2. § 649 Satz 3 BGB ist kein Leitbild für die Vereinbarung von Vergütungspauschalen im Falle einer freien Kündigung.*)

3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Vergütungspauschalierung auf 15 % des Teilbetrags aus dem Gesamtpreis, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist unwirksam, wenn die Berechnung dieses Vergütungsteils von der Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen abhängt und diese unklar geregelt ist.*)




IBRRS 2010, 2476; IMRRS 2010, 1819
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09

1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).

2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.

3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.

4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.




 Anzeige der Treffer:  [11 bis 50] 51 bis 61

2 Leseranmerkungen gefunden
Dr. Rodemann ist zuzustimmen!
Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
 Z 
Einwendung im selbständigen Beweisverfahren unterlassen: Keine Präklusion in der Hauptsache!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2013, 456
BGH, Urt. v. 11.06.2010 - V ZR 85/09
Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
 R 
Keine Einwendungen im Beweisverfahren: Präklusion im Hauptsacheprozess!
(Hans Christian Schwenker)
Dokument öffnen IBR 2011, 310

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
2. Angebot und Annahme

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
III. Annahme des Antrags auf Abschluss des Bauvertrags

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
C. Abschluss des Bauträgervertrages
II. Wirksamkeitshindernisse
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
IV. Abnahme, § 640 BGB
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums

2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

I. Meinungsstand (ZPO § 493 Rn. 15-21)

II. Eigene Stellungnahme (ZPO § 493 Rn. 22-40)






1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Angebot ( Rn. 46-57)