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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 85/09
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09
100 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
9 Beiträge gefunden |
IMR 2016, 193 | BGH - Zu lange mit der Unterschrift gewartet: Mietvertrag ist nicht zu Stande gekommen! |
IBR 2014, 24 | BGH - Keine Bindung an Bauträgervertrag über drei Monate hinaus! |
IBR 2013, 456 | Zeitschriftenschau - Einwendung im selbständigen Beweisverfahren unterlassen: Keine Präklusion in der Hauptsache! |
IBR 2013, 82 | OLG Dresden - Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam! |
IBR 2011, 310 | BGH - Keine Einwendungen im Beweisverfahren: Präklusion im Hauptsacheprozess! |
IBR 2010, 1278 | BGH - Verstreichenlassen von Fristen im selbständigen Beweisverfahren: Präklusion? Beweislastumkehr? |
IMR 2010, 486 | BGH - Wann liegt schlüssige Annahmeerklärung vor? |
IMR 2010, 485 | BGH - Überlange Annahmefrist in AGB des Verkäufers: Schadensersatzpflicht? |
IMR 2010, 342 | BGH - Vorsicht bei der Fristbemessung zur Annahme eines Angebots! |
61 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 59/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 14/12
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel*)
nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VIII ZR 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 06.09.2012 - VII ZR 72/10
Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.07.2012 - VIII ZR 337/11
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, ist eine die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie sich hinsichtlich der Annahmefrist auf eine Wiedergabe des Regelungsgehalts des § 147 Abs. 2 BGB beschränkt.*)
b) In solchen Verträgen hält die Klausel
"Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften [das Energieversorgungsunternehmen] und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren udn vertragstypischen Schäden ..."
der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Zur Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt, der erforderlich wird, weil dem vorbehandelnden Arzt beim Ersteingriff ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.*)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 20.12.2011 - 14 U 1259/11
1. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Die Angemessenheit der Fortgeltungsklausel ist demnach anhand einer Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln.
2. Ein aktives Verhalten des Verbrauchers zur Beseitigung eines nicht mehr gewünschten Vertrages ist grundsätzlich zumutbar, wie etwa die Widerrufsrechte aus §§ 312, 312 d, 495 BGB bei Verträgen zeigen, die sogar von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ausgehen. Gleiches gilt beispielsweise für Verlängerungsklauseln, die daran anknüpfen, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Der Schutz vor unangemessener Benachteiligung erstreckt sich nicht auf jede Mühewaltung. Auch existiert ein gesetzliches Leitbild, das Modifikationen der Wirksamkeit und der Dauer eines Angebots entgegenstünde, nicht.
3. Die zeitlich unbeschränkte Annahmefähigkeit des Angebots (§ 242 BGB ist natürlich zu beachten) führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers. Unbefristete Schwebezustände sind dem Gesetz nicht fremd, z.B. nach § 108 Abs. 1, 2 BGB.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 06.12.2011 - 14 U 750/11
Eine Bindungsfrist von sechs Wochen in einem notariellen Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrags ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam, da der Anbietende nicht unangemessen in seiner Dispositionsfreiheit beeinträchtigt wird.
VolltextBGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 181/10
1. Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es nicht an.*)
2. § 649 Satz 3 BGB ist kein Leitbild für die Vereinbarung von Vergütungspauschalen im Falle einer freien Kündigung.*)
3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Vergütungspauschalierung auf 15 % des Teilbetrags aus dem Gesamtpreis, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist unwirksam, wenn die Berechnung dieses Vergütungsteils von der Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen abhängt und diese unklar geregelt ist.*)
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09
1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).
2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.
3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.
4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.
2 Leseranmerkungen gefunden |
Dr. Rodemann ist zuzustimmen! Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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BGH, Urt. v. 11.06.2010 - V ZR 85/09 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
II. Vertragsschluss |
2. Angebot und Annahme |
3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
C. Abschluss des Werkvertrages |
III. Annahme des Antrags auf Abschluss des Bauvertrags |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
C. Abschluss des Bauträgervertrages |
II. Wirksamkeitshindernisse |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
IV. Abnahme, § 640 BGB |
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums |
6 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |