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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 45/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0630; IMRRS 2011, 0462
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10

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3 Beiträge gefunden
IMR 2013, 382 BGH - Fotografien von Bauten und Gartenanlagen: Grundstückseigentümer entscheidet über die Verwertung!
IBR 2011, 1218 BGH - Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Verwertung von Fotos - zum Störerbegriff
IMR 2011, 249 BGH - Fotografien von Bauwerken und Gärten: Verwertungsrecht des Eigentümers

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 1381; IMRRS 2011, 0977
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10

Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)

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IBRRS 2011, 0630; IMRRS 2011, 0462
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10

1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)

2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)

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1 Nachricht gefunden
BGH: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
(17.12.2010) Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen ...
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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

b) Erfüllung der Dokumentationspflicht (ZPO § 885a ZPO Rn. 19-20)