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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 44/10


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IBRRS 2011, 1381; IMRRS 2011, 0977
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10

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15 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2011, 1218 BGH - Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Verwertung von Fotos - zum Störerbegriff
IBR 2010, 1344 AG Donaueschingen - Darf Handwerker Innenräume fotografieren?

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 1381; IMRRS 2011, 0977
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10

Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)

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1 Nachricht gefunden
BGH: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
(17.12.2010) Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen ...
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