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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 231/88


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IBRRS 2000, 0016
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BGH, Urteil vom 23.02.1990 - V ZR 231/88

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IBR 1990, 379 BGH - Überbau: Wer ist Eigentümer des hinübergebauten Gebäudeteils?

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IBRRS 2000, 0016
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BGH, Urteil vom 23.02.1990 - V ZR 231/88

a. Bestimmung des Stammgrundstücks, von dem ein Überbau ausgeht, zwecks Zuordnung des Eigentums am Überbau, und zwar insbesondere unter Anknüpfung an die Absichten des Erbauers;

b. unterschiedliche Fallgruppen, insbesondere Kriterien beim Eigengrenzüberbau.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Auch beim Eigengrenzüberbau beantwortet sich die Frage, welches der beiden Grundstücke als Stammgrundstück im Sinne von § 912 BGB anzusehen ist, soweit möglich, nach den Absichten des Erbauers (Ergänzung zu BGHZ 64, 333). Indizien für diese Absichten können bestimmte objektive Gegebenheiten sein, z.B. die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des übergebauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang.

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

bb) Überbau ( Rn. 40-43)