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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 198/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2769; IMRRS 2012, 2017
ImmobilienImmobilien
Was heißt "bei Vertragsschluss" in § 442 Abs. 1 BGB?

BGH, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11


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7 Beiträge gefunden
IBR 2020, 79 BGH - Nochmals: Kein Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
IMR 2016, 1073 BGH - Schadensersatzanspruch wegen Mängeln besteht trotz Weiterveräußerung fort!
IBR 2014, 634 BGH - Hausschwamm: Kosten der Mängelbeseitigung können "abstrakt" geltend gemacht werden!
IMR 2013, 1024 BGH - Wann schadet dem Käufer die Kenntnis eines Mangels nicht?
IMR 2013, 1023 BGH - Auch scheinbar eindeutige Haftungsausschlüsse müssen ausgelegt werden!
IMR 2013, 1022 BGH - Was heißt "bei Vertragsschluss" in § 442 Abs. 1 BGB?
IMR 2011, 1021 OLG Hamm - Arglistiges Verschweigen: Bis zu welchem Zeitpunkt muss Mangelkenntnis vorliegen?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2452; IMRRS 2015, 1059
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss trotz Arglist des Mitverkäufers wirksam?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2015 - 2 U 84/13

Das arglistige Verschweigen eines Sachmangels durch einen Mitverkäufer hindert denjenigen Verkäufer, der selbst nicht arglistig gehandelt hat und der sich die Arglist des Mitverkäufers auch nicht gemäß § 166 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich nicht daran, sich gegenüber dem Käufer auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen.*)

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IBRRS 2015, 1108
Mit Beitrag
AGBAGB
Wie kann die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in AGB verkürzt werden?

BGH, Urteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 104/14

Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf (in Fortführung von BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12, IBR 2013, 494 = NJW 2013, 2584 Rn. 15 f.).*)

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IBRRS 2015, 1003
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Wann verjähren Ansprüche wegen Rechtsmängeln in "Altsachen"?

BGH, Urteil vom 27.02.2015 - V ZR 133/14

1. Ansprüche nach §§ 440, 326 BGB a.F. wegen Rechtsmängeln der verkauften Sache verjähren nach dem 01.01.2002 gemäß § 438 Abs. 1 und 2 BGB.*)

2. Die Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 b BGB gilt entsprechend, wenn der Rechtsmangel in einem sonstigen dinglichen Recht besteht, das ohne Eintragung in das Grundbuch entstanden und (vorübergehend) gegen einen gutgläubig lastenfreien Erwerb geschützt ist.*)

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IBRRS 2014, 1846; IMRRS 2014, 0977
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienerwerb: Relevant sind nur die Flächenangaben im Kaufvertrag!

LG Landshut, Urteil vom 09.05.2014 - 54 O 2974/13

1. Wird in einem Maklerexposé eine Grundstücksfläche angegeben, die von der tatsächlichen Fläche abweicht, liegt keine arglistige Täuschung vor, wenn die tatsächliche Grundstücksgröße aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist und der Veräußerer selbst von der falschen Größe ausgegangen ist. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber schon im Vorfeld des Grundstückskaufs mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die Größe des Grundstücks von entscheidender Bedeutung für die Kaufentscheidung ist.

2. Allein die Flächenangabe im Kaufvertrag stellt die relevante Informationsquelle für Erwerber und Veräußerer.

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IBRRS 2014, 1743; IMRRS 2014, 0910
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12

1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)

2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)

3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)




IBRRS 2013, 2057; IMRRS 2013, 1164
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ImmobilienImmobilien
Fehlende Baugenehmigung: Sachmangel des Wohnungseigentums!

BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11

BGB §§ 434, 444

1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an einen erst nach Gefahrübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid - zu beantworten.*)

2. Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz voraus; dem steht es nicht gleich, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel des Kaufobjekts begründen.*)

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IBRRS 2012, 2769; IMRRS 2012, 2017
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ImmobilienImmobilien
Was heißt "bei Vertragsschluss" in § 442 Abs. 1 BGB?

BGH, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11

1. Macht der Käufer das Angebot für einen Grundstückskaufvertrag, das von dem Verkäufer in getrennter Urkunde angenommen wird, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i.S.d. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt der Annahme des Angebots, sondern auf den Zeitpunkt der Beurkundung des Angebots an.*)

2. Das gilt nicht, wenn der Käufer die Weiterleitung seines Angebots selbst hinausgezögert oder wenn er Veranlassung hatte, sich nach Möglichkeiten zu erkundigen, den Eintritt der Bindungswirkung seines Angebots zu verhindern, und rechtzeitig hätte entsprechend tätig werden können.*)




IBRRS 2011, 2761; IMRRS 2011, 1996
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ImmobilienImmobilien
Keine Aufklärungspflicht, wenn dem Käufer Mängel bekannt sind!

OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2011 - 22 U 25/11

1. Kennt der Käufer den Mangel der Kaufsache, besteht insoweit keine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Ein arglistiges Verschweigen ist somit nicht möglich.

2. Die Kenntnis muss bei Vertragsschluss vorliegen.

3. Fallen die auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen zeitlich auseinander, ist für die Frage der eigenen Mangelkenntnis des Käufers maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich der Käufer seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung nicht mehr einseitig entziehen kann, also auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Verkäufer.

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Terminhinweis BGH: Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?
(04.12.2019) Der unter anderem für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem die Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer Schadensersatz wegen Feuchtigkeit in der Wohnung verlangen und ihre Forderung anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnen.
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