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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 152/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 1893; IMRRS 2016, 1153
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsordnung: Auslegung geht vor Anpassung

BGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 152/15

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22 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2023, 461 LG Berlin - Keine exklusive Kostentragung einzelner Wohnungseigentümer durch Beschluss
IMR 2016, 378 BGH - Vereinbarungen: Auslegung geht vor Anpassung!

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2600
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZR 76/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 2601
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZR 93/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 3761
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZR 73/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 0738; IMRRS 2018, 0232
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässig: Trampolin im "Ziergarten"!

LG München I, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 S 17182/17 WEG

1. Die Bezeichnung als "Ziergarten" in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung schließt die Nutzung eines Gartens zum Spielen von Kindern nach dem maßgeblichen objektiv normativen Auslegungsmaßstab nicht aus.

2. Das Spielen von Kindern und das Aufstellen von mobilen Kinderspielgeräten gehört grundsätzlich zum Gebrauch, der einem geordneten Zusammenleben i.S.d. § 14 Nr.1 WEG entspricht.

3. Eine bauliche Veränderung setzt eine "feste" Verbindung voraus.

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IBRRS 2018, 0281; IMRRS 2018, 0082
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Ausübungbefugnis des Verbands für Individualansprüche der Eigentümer

BGH, Urteil vom 13.10.2017 - V ZR 305/16

Für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann eine Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht begründet werden.*)

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IBRRS 2018, 0383; IMRRS 2018, 0117; IVRRS 2018, 0126
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist Vorbefassung der WEG entbehrlich?

AG München, Beschluss vom 05.07.2017 - 481 H 11437/17 WEG

1. Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens im Hinblick auf mögliche Schäden im Gemeinschaftseigentum oder Schäden im Sondereigentum aufgrund des Zustands des Gemeinschaftseigentums ist nur nach Vorbefassung der Eigentümerversammlung zulässig.

2. Der Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem Antrag eines Wohnungseigentümers, ein Sachverständigengutachten zu Art und Ursachen bestimmter Schäden zu erholen, bedarf es aber dann nicht, wenn im Auftrag der Gemeinschaft bereits ein oder mehrere Gutachten erholt wurden, diese aber nicht zur Befriedung einer streitigen Situation geführt haben.

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IBRRS 2016, 1893; IMRRS 2016, 1153
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsordnung: Auslegung geht vor Anpassung

BGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 152/15

1. Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)

2. Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 17

3 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Einführung ( Rn. 229-234)

4. Freistellung von Kosten ( Rn. 324-325)

3. Umlagevereinbarungen ( Rn. 571-575)