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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 152/15
BGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 152/15
Volltext22 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2023, 461 | LG Berlin - Keine exklusive Kostentragung einzelner Wohnungseigentümer durch Beschluss |
IMR 2016, 378 | BGH - Vereinbarungen: Auslegung geht vor Anpassung! |
17 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZR 76/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZR 93/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZR 73/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextLG München I, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 S 17182/17 WEG
1. Die Bezeichnung als "Ziergarten" in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung schließt die Nutzung eines Gartens zum Spielen von Kindern nach dem maßgeblichen objektiv normativen Auslegungsmaßstab nicht aus.
2. Das Spielen von Kindern und das Aufstellen von mobilen Kinderspielgeräten gehört grundsätzlich zum Gebrauch, der einem geordneten Zusammenleben i.S.d. § 14 Nr.1 WEG entspricht.
3. Eine bauliche Veränderung setzt eine "feste" Verbindung voraus.
VolltextBGH, Urteil vom 13.10.2017 - V ZR 305/16
Für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann eine Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht begründet werden.*)
VolltextAG München, Beschluss vom 05.07.2017 - 481 H 11437/17 WEG
1. Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens im Hinblick auf mögliche Schäden im Gemeinschaftseigentum oder Schäden im Sondereigentum aufgrund des Zustands des Gemeinschaftseigentums ist nur nach Vorbefassung der Eigentümerversammlung zulässig.
2. Der Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem Antrag eines Wohnungseigentümers, ein Sachverständigengutachten zu Art und Ursachen bestimmter Schäden zu erholen, bedarf es aber dann nicht, wenn im Auftrag der Gemeinschaft bereits ein oder mehrere Gutachten erholt wurden, diese aber nicht zur Befriedung einer streitigen Situation geführt haben.
VolltextBGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 152/15
1. Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)
2. Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.*)
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