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BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06
Volltext31 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2007, 227 | KG - Haftung des Handlungsstörers geht nicht auf Sondernachfolger im Wohnungseigentum über! |
IMR 2007, 50 | BGH - Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Wohnungseigentümers |
22 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 46/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10
1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)
2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 130/09
Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein.*)
VolltextLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.07.2009 - 19 S 2183/09
Eine nicht störende Hundehaltung vom Mieter einer Eigentumswohnung führt nicht zu einem Unterlassungsanspruch, der auf einen Beschluss der Wohnungseigentümer beruht, durch den die Hundehaltung generell untersagt wird.
VolltextBGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08
Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem Gläubiger nachgefragten Namen und Adressen mitzuteilen, kein Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden.*)
VolltextLG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 318 T 24/08
1. Die Verpflichtung zur Entfernung des Garagengebäudes ist zwar an sich eine als vertretbare Handlung zu vollstreckende Maßnahme, denn sie kann grundsätzlich von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden. Hängt sie aber davon ab, dass ein Dritter sie duldet, ist sie als nicht vertretbare Handlung zu vollstrecken.
2. Im Vollstreckungsverfahren gelten alleine die Vorschriften der ZPO; Vorschriften des WEG oder FGG sind daneben auch nicht ergänzend heranzuziehen.
VolltextBGH, Urteil vom 29.02.2008 - V ZR 31/07
Gestattet der Eigentümer eine von dem Nachbargrundstück ausgehende Störung, bindet dies seinen Einzelrechtsnachfolger grundsätzlich nicht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 258/06
1. Das Fischereirecht ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geschützt.*)
2. Zur Beeinträchtigung von Fischereirechten durch den Bau und Betrieb einer Bootsanlegestelle.*)
VolltextBGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 260/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06
Der Eigentümer kann sich der Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 Abs. 1 BGB) nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06
Beeinträchtigt der Zustand einer Wohnung das Eigentum eines Dritten und geht dies auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers zurück, kann der Dritte den Mieter der Wohnung auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen.*)
VolltextKG, Urteil vom 21.03.2006 - 4 U 97/05
Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Vermieter durchgeführten Baumaßnahmen zu dulden, den eigentumsbeeinträchtigenden rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten. Der hieraus folgende Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, dass die Mieter die von einem anderen Wohnungseigentümer im Wege der Ersatzvornahme beabsichtigten Rückbaumaßnahmen zu dulden verpflichtet sind (entgegen OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 - in NZN 2003, 445 f).*)
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(17.04.2007) Hat ein Vermieter einer Eigentumswohnung den Balkon seiner Wohnung ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einem Wintergarten umgebaut, so ist er bei einem Antrag von nur einem anderen Eigentümer verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. Weigert sich der Eigentümer, so kann der Rückbau gegen Erstattung der Kosten per "Ersatzvornahme" vorgenommen werden.
mehr… BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06
1 Leseranmerkung gefunden |
Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung von Martin Klimesch Leseranmerkung von RA Möhrle zu
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