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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 112/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0043; IMRRS 2007, 0031
GewerberaummieteGewerberaummiete
Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Eigentümers

BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06

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31 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2007, 227 KG - Haftung des Handlungsstörers geht nicht auf Sondernachfolger im Wohnungseigentum über!
IMR 2007, 50 BGH - Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Wohnungseigentümers

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 0613
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 46/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0630; IMRRS 2011, 0462
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10

1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)

2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)

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IBRRS 2010, 1360; IMRRS 2010, 0934
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigungspflicht des Zustandsstörers?

BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 130/09

Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein.*)

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IBRRS 2010, 3225; IMRRS 2010, 2355
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beschlusswidrige Hundehaltung durch den Mieter

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.07.2009 - 19 S 2183/09

Eine nicht störende Hundehaltung vom Mieter einer Eigentumswohnung führt nicht zu einem Unterlassungsanspruch, der auf einen Beschluss der Wohnungseigentümer beruht, durch den die Hundehaltung generell untersagt wird.

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IBRRS 2009, 0372; IMRRS 2009, 0225
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08

Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem Gläubiger nachgefragten Namen und Adressen mitzuteilen, kein Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2009, 3751; IMRRS 2009, 2037
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsrecht: Entfernung eines Garagengebäudes

LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 318 T 24/08

1. Die Verpflichtung zur Entfernung des Garagengebäudes ist zwar an sich eine als vertretbare Handlung zu vollstreckende Maßnahme, denn sie kann grundsätzlich von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden. Hängt sie aber davon ab, dass ein Dritter sie duldet, ist sie als nicht vertretbare Handlung zu vollstrecken.

2. Im Vollstreckungsverfahren gelten alleine die Vorschriften der ZPO; Vorschriften des WEG oder FGG sind daneben auch nicht ergänzend heranzuziehen.

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IBRRS 2008, 1132; IMRRS 2008, 0793
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Störung gestattet: Bindung des Einzelrechtsnachfolgers?

BGH, Urteil vom 29.02.2008 - V ZR 31/07

Gestattet der Eigentümer eine von dem Nachbargrundstück ausgehende Störung, bindet dies seinen Einzelrechtsnachfolger grundsätzlich nicht.*)

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IBRRS 2007, 3579; IMRRS 2007, 1565
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Fischereirecht als "sonstiges Recht"

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 258/06

1. Das Fischereirecht ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geschützt.*)

2. Zur Beeinträchtigung von Fischereirechten durch den Bau und Betrieb einer Bootsanlegestelle.*)

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IBRRS 2008, 3713
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 260/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2929; IMRRS 2007, 1145
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06

Der Eigentümer kann sich der Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 Abs. 1 BGB) nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen.*)

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IBRRS 2007, 0043; IMRRS 2007, 0031
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Eigentümers

BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06

Beeinträchtigt der Zustand einer Wohnung das Eigentum eines Dritten und geht dies auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers zurück, kann der Dritte den Mieter der Wohnung auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen.*)

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IBRRS 2006, 1365; IMRRS 2006, 0832
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter als Störer in einer WEG-Gemeinschaft

KG, Urteil vom 21.03.2006 - 4 U 97/05

Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Vermieter durchgeführten Baumaßnahmen zu dulden, den eigentumsbeeinträchtigenden rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten. Der hieraus folgende Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, dass die Mieter die von einem anderen Wohnungseigentümer im Wege der Ersatzvornahme beabsichtigten Rückbaumaßnahmen zu dulden verpflichtet sind (entgegen OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 - in NZN 2003, 445 f).*)

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1 Nachricht gefunden
Auch „unschuldiger" Mieter muss Rückbau dulden
(17.04.2007) Hat ein Vermieter einer Eigentumswohnung den Balkon seiner Wohnung ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einem Wintergarten umgebaut, so ist er bei einem Antrag von nur einem anderen Eigentümer verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. Weigert sich der Eigentümer, so kann der Rückbau gegen Erstattung der Kosten per "Ersatzvornahme" vorgenommen werden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06


1 Leseranmerkung gefunden
Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung von Martin Klimesch
Leseranmerkung von RA Möhrle zu
 R 
Binden WEG-Beschlüsse den Mieter?
(Walter Möhrle)
Dokument öffnen IMR 2013, 139

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

2. Unterlassungs- und Beseitigungs­kla?gen gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 99-109)