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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 57/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0655; IMRRS 2004, 0315
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZB 57/03

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22 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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2 Beiträge gefunden
IMR 2013, 1086 LG Saarbrücken - Feststellungsklage nach selbständigem Beweisverfahren wegen der Kostenlast zulässig!
IBR 2004, 1081 BGH - Selbständiges Beweisverfahren: Keine Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung des Antragstellers

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 0685; IMRRS 2011, 0501
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit d. einseitigen Erledigungserklärung

LG Chemnitz, Beschluss vom 10.07.2009 - 7 OH 6/08

Eine einseitige Erledigungserklärung mit den Rechtsfolgen eines Streitverfahrens ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zulässig.

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IBRRS 2008, 1332; IMRRS 2008, 0911
ProzessualesProzessuales
Keine Kostenentscheidung nach Widerklage

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2008 - 4 W 312/07

Über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens ist in dem Beweisverfahren nicht mehr zu entscheiden, wenn die Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin eine Widerklage anhängig gemacht hat, die sich auf das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens stützt.*)

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IBRRS 2007, 3090; IMRRS 2007, 1247
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung?

BGH, Beschluss vom 09.05.2007 - IV ZB 26/06

Erklären Antragsteller und Antragsgegner übereinstimmend, ein gerichtlich angeordnetes, aber nicht mehr zu Ende geführtes selbständiges Beweisverfahren habe sich erledigt, und kommt es nicht zum Hauptsacheverfahren, ist kein Raum für eine Kostenentscheidung, auch nicht in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO.*)

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IBRRS 2006, 4298; IMRRS 2006, 3097
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung nach § 91a ZPO im kontradiktorischen Verfahren?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2006 - 8 W 101/05

Eine Entscheidung nach § 91a ZPO ist nach allgemeiner Meinung nur in solchen kontradiktorischen Verfahren möglich, die einer Kostengrundentscheidung zugänglich sind. Dies ist im selbstständigen Beweisverfahren - mit Ausnahme der Regelung in § 494a Abs. 2 ZPO - nicht der Fall.*)

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IBRRS 2005, 2992; IMRRS 2005, 1523
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ende des Mietverhältnisses während Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 281/03

Endet das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter während eines noch andauernden Zwangsvollstreckungsverfahrens, in dem der Mieter einen Titel zur Ersatzvornahme hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln an der Mietsache erwirkt hat, so erledigt sich damit gleichsam das Zwangsvollstreckungsverfahren, da der Mieter insoweit kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Beseitigung der Mängel haben kann.

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IBRRS 2004, 3597; IMRRS 2004, 2124
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einseitige Erledigungserklärung unzulässig!

BGH, Beschluss vom 14.10.2004 - VII ZB 23/03

a) Eine einseitige Erledigungserklärung ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zulässig. In ihr liegt regelmäßig eine Antragsrücknahme.*)

b) Nach der Antragsrücknahme hat der Antragsteller grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten des Streithelfers des Antragsgegners (§ 101 Abs. 1 ZPO).*)




IBRRS 2004, 1837; IMRRS 2004, 0958
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie kann Antragsteller die Kosten abwälzen?

BGH, Beschluss vom 01.07.2004 - V ZB 66/03

a) Eine auf die Erstattung der dem Antragsteller in einem selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten gerichtete Klage ist keine Hauptsacheklage im Sinne des § 494a Abs. 1 ZPO.*)

b) Wird die Ursache der Störung, zu deren Ermittlung ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet wurde, vor der Erhebung der Hauptsacheklage behoben, kann der Antragsteller nach gerichtlicher Anordnung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO zur Vermeidung der Kostenfolge des § 494a Abs. 2 ZPO statt der Leistungsklage eine Klage auf Feststellung erheben, daß ihm gegen den Antragsgegner der Anspruch zustand.*)

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IBRRS 2004, 0655; IMRRS 2004, 0315
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZB 57/03

Die einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 18

1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

III. Kostenentscheidung (ZPO § 490 Rn. 14-21)