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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 302/00


Bester Treffer:
IBRRS 2002, 0596; IMRRS 2002, 0233
ImmobilienImmobilien
Haftung des Grundstücksverkäufers für verschwiegene Mängel

BGH, Urteil vom 12.04.2002 - V ZR 302/00

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2002, 383 BGH - Muss der Hauskäufer bei der Besichtigung vorsorglich auch in enge Schächte kriechen?

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2003, 1352; IMRRS 2003, 0515
ImmobilienImmobilien
Hauskauf: Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels

OLG Bamberg, Urteil vom 16.10.2002 - 3 U 128/01

1. Wenn ein Haus mit mehreren Wohnungen im städtischen Bereich nicht ordnungsgemäß an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen ist, stellt dies einen Fehler im Sinn von §§ 459 Abs. 1, 460 BGB a.F. dar, der den Wert und die Tauglichkeit des Anwesens zu dem gewöhnlichen und auch nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unerheblich mindert.

2. Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.

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IBRRS 2002, 0596; IMRRS 2002, 0233
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung des Grundstücksverkäufers für verschwiegene Mängel

BGH, Urteil vom 12.04.2002 - V ZR 302/00

1. Ist der Verkehrswert eines verkauften Hausgrundstücks infolge von Undichtigkeit zwischen 10 und 15 % gemindert, so stellt dies einen Mangel dar, der auch dann erheblich ist (§ 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.), wenn der Kostenaufwand für die Beseitigung des Mangels deutlich geringer ist.

2. Eine Offenbarungspflicht des Verkäufers besteht nur hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind. Klärt der Verkäufer über nicht erkennbare, ihm aber bekannte Sachmängel nicht auf, haftet

er wegen Arglist.

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