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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 275/12
BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12
76 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
6 Beiträge gefunden |
IBR 2014, 635 | BGH - Wertgrenze für Unverhältnismäßigkeit? |
IBR 2014, 634 | BGH - Hausschwamm: Kosten der Mängelbeseitigung können "abstrakt" geltend gemacht werden! |
IBR 2014, 516 | BGH - Kosten der Mängelbeseitigung können mit Nichtwissen bestritten werden! |
IBR 2014, 507 | BGH - Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit maßgeblich? |
IBR 2014, 506 | BGH - Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Nur der mangelbedingte Minderwert wird ersetzt! |
IMR 2014, 349 | BGH - Erforderliche Komplettsanierung umfasst auch den Schaden: Kein Schadensersatz! |
58 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2015 - 5 U 97/14
Wird ein Mangel (hier: Löcher im Holzboden durch Betreten des Parketts mit Nagelschuhen) nicht beseitigt, können lediglich die zur reinen Beseitigung des Schadens erforderlichen Kosten fiktiv geltend gemacht werden. Für alle darüber hinausgehenden Begleit- und Folgekosten (z. B. für Malerarbeiten) kommt nur ein konkreter Zahlungsanspruch in Betracht.
VolltextLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2015 - 10 S 160/14
Die Wohnflächenangaben in einem Mietvertrag sind nicht nach den Berechnungsgrundsätzen der Wohnflächenverordnung bzw. der II. Berechnungsverordnung zu berechnen, wenn sich die Parteien bei Abschluss des Mietvertrags (im Fall: im Jahr 1997) nach Auslegung der Vertragserklärungen auf den einfach zu handhabenden Maßstab "Länge mal Breite" der Grundflächen verständigten.*)
VolltextOLG Oldenburg, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 140/09
1. Die Wirkungen der Abnahme treten auch bei unberechtigter Abnahmeverweigerung ein.
2. Wegen weniger, nicht wesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
3. Steht der Auftraggeber unter Zeitdruck, kann aus seiner Zustimmung, die Leistung in einer bestimmten Art und Weise herzustellen, kein Einverständnis mit einer mangelhaften Ausführung gesehen werden.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn der für ihn damit verbundene Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem durch die Beseitigung des Mangels erzielbaren Vorteil steht, den der Auftraggeber dadurch erlangt.
5. Führt die nicht fachgerechte Dämmung einer Warmwasserleitung lediglich zu einem höheren Energieverbrauch von ca. 50 Euro pro Jahr, kann der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der Nachbesserungsaufwand mindestens 44.000 Euro beträgt.
6. Lehnt der Auftragnehmer die Nachbesserung wegen Unverhältnismäßigkeit zu Recht ab, kann der Auftraggeber Minderung in Form eines angemessenen Ausgleichsbetrags für den Wertverlust des Bauwerks verlangen.
7. Hat die vertragswidrige Ausführung eine verringerte Verwertbarkeit des Gebäudes zur Folge, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch den merkantilen Minderwert ersetzen. Maßgebend hierfür ist die Beurteilung, ob eventuelle Kaufinteressenten ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Bauwerks haben.
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 141/09
1. Die Wirkungen der Abnahme treten auch bei unberechtigter Abnahmeverweigerung ein.
2. Wegen weniger, nicht wesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
3. Steht der Auftraggeber unter Zeitdruck, kann aus seiner Zustimmung, die Leistung in einer bestimmten Art und Weise herzustellen, kein Einverständnis mit einer mangelhaften Ausführung gesehen werden.
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2014 - 4 U 20/09
1. Gehört die "gesamte prüfbare Planung" zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, bedeutet "prüfbar" in Bezug auf die Anforderungen der Tragwerksplanung, dass der zuständige Prüfingenieur die Statik als unbedenklich erachtet.
2. Zu den Anforderungen an eine "prüfbar" Planung gehört es, dass dem zuständigen Prüfingenieur die für die Prüfung der Tragwerksplanung erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig und so rechtzeitig vorgelegt werden, dass diesem ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seiner Prüfungsaufgaben zur Verfügung steht.
3. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, für eine dem Grunde nach beauftragte erforderliche Leistung eine (höhere) Sicherheitsleistung nach § 648a BGB zu verlangen, wenn eine neue Preisvereinbarung hierüber noch nicht getroffen wurde.
VolltextBGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12
1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)
2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)
3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)
4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)
3 Nachrichten gefunden |
(08.04.2014) Der Bundesgerichtshof hat am 04.04.2014 entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
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(27.01.2014) Am 04.04.2014 verkündet der V. Senat sein Urteil zu der Frage, ob die Schadensersatzpflicht des Immobilienverkäufers wegen unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt werden kann.
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(28.10.2013) Am 10.01.2014 verhandelt der V. Senat des BGH zu der Frage, ob die Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt sein kann.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier) |
C. Das „Bau-Kaufrecht“ |
II. Die Besonderheiten des „Bau-Kaufrechts“ |
3. Besonderheiten des „Bau“-Handelskaufs („B2B-Geschäft“) |
c) Der Regressanspruch des weiterverarbeitenden Bauunternehmers gegen den Verkäufer mangelhafter Baustoffe |
gg) Die Einrede der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |