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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 178/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3822; IMRRS 2009, 2093
ImmobilienImmobilien
Verwerfliche Gesinnung: Beweisführung bei wucherähnlichem Geschäft

BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 178/08

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28 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 28 BGH - Was muss für sittenwidrige Preisvereinbarungen vorgetragen werden?

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 3867; IMRRS 2013, 1904
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erwerb scheitert: Ersatz für ausgeführte Bauarbeiten!

BGH, Urteil vom 19.07.2013 - V ZR 93/12

1. Dem berechtigten Besitzer, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, kann nach § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird; begründet ist eine solche Erwartung bereits dann, wenn die Bebauung und der spätere Eigentumserwerb auf einer tatsächlichen Willensübereinstimmung zwischen dem Bauenden und dem Grundstückseigentümer beruhen.*)

2. Da der Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen der begründeten, später aber enttäuschten Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs auf die Abschöpfung des Wertzuwachses gerichtet ist, den das Grundstück infolge von Baumaßnahmen erfahren hat, ist eine Klage unschlüssig, wenn der Kläger nur zum Wert der in das Grundstück eingebrachten Sachen vorträgt.*)

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IBRRS 2012, 4051; IMRRS 2012, 2902
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist der Kaufpreis einer Immobilie sittenwidrig?

OLG Celle, Urteil vom 30.08.2012 - 13 U 135/11

1. Der Verbraucher trägt sowohl die Beweislast dafür, dass die fragliche AGB - Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden ist, als auch dass es sich um eine von seinem Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt, sowie auch, dass er auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.

2. Bei der Beurteilung, ob es sich um ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages handelt, steht bei der Ermittlung des tatsächlichen Wertes von Wohnungseigentum die Vergleichswertmethode im Vordergrund, wenn sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt.

3. Für die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist neben dem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auch die verwerfliche Gesinnung des Handelnden(hier der Verkäufer) erforderlich.




IBRRS 2012, 1715; IMRRS 2012, 1256
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zivilrecht - Missverhältnis von Leistungen bei Immobilienpräsentation

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - IX ZR 51/11

1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.*)

2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.*)

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IBRRS 2012, 1232; IMRRS 2012, 0897
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufpreis 100% über Wert: Kaufvertrag sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 51/11

a) Vereinbarungen, mit denen die Parteien die im Ursprungsvertrag vereinbarten Hauptleistungen (über den Kaufgegenstand oder den Preis) nachträglich ändern, sind bei der Prüfung, ob das Rechtsgeschäft wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, grundsätzlich zu berücksichtigen.*)

b) Um einem nach § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Vertrag Rechtswirksamkeit zu verschaffen, müssen sich die Parteien nicht nur über die zur Beseitigung des Nichtigkeitsgrunds erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen verständigen, sondern auch das Geschäft nach § 141 Abs. 1 BGB bestätigen oder insgesamt neu abschließen.*)

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IBRRS 2011, 1961; IMRRS 2011, 1412
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten

BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09

1. Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.*)

2. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.*)

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IBRRS 2011, 1302; IMRRS 2011, 0920
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wucher? Verkauf zweier geteilter Wohnungen als Einheit

BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2779; IMRRS 2010, 2026
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Sittenwidrigkeit bei Grundstückskauf (Kaufpreis 100 % überhöht)

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZR 225/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3079; IMRRS 2010, 2244
VergabeVergabe
Verpflichtung einer Sparkasse zur Girokontoeröffnung

VG Osnabrück, Beschluss vom 29.04.2010 - 1 B 9/10

Die regionale Sparkasse ist auch zur Eröffnung und Führung eines Girokontos verpflichtet, wenn der Kunde im Rufe geschädigt ist, die einzuzahlenden Gelder aber nicht deliktisch erlangt sind. Das Image einer Sparkasse wird auch durch ihren öffentlichen Auftrag geprägt.*)

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IBRRS 2010, 1696; IMRRS 2010, 1191
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchrecht - Bestellung einer Grundschuld durch Miteigentümer; Übersicherung

BGH, Urteil vom 19.03.2010 - V ZR 52/09

1. Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.*)

2. Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.*)

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IBRRS 2009, 3822; IMRRS 2009, 2093
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwerfliche Gesinnung: Beweisführung bei wucherähnlichem Geschäft

BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 178/08

Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650c BGB Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2 (von Rintelen)
C. Abs. 2: Berechnung auf Basis der Urkalkulation