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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 62/03
BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03
Volltext44 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2004, 467 | BGH - Aufgabe einer Postsendung einen Tag vor Fristablauf wahrt die Frist! |
43 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 193/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 173/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 10/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 234/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 241/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 236/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 239/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 242/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 235/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 229/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 227/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 232/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 230/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 226/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 228/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 22.04.2010 - V ZB 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.04.2010 - V ZB 224/09
1. Die Berufung in einer Wohnungseigentumssache kann auch dann nur bei dem sachlich zuständigen Landgericht fristwahrend eingelegt werden, wenn in dem betreffenden Oberlandesgerichtsbezirk auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 72 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GVG nicht das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, sondern ein anderes Landgericht für diese Berufungen zuständig ist.*)
2. Die Versäumung der Berufungsfrist ist nicht unverschuldet, wenn sie darauf beruht, dass das Vorhandensein einer abweichenden Zuständigkeitsregelung und ihr Inhalt nicht geprüft wurden.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 124/09
1. Die Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags vorliegen. Ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgebot kann auch noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde geheilt werden.*)
2. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht mehr heilbar ist dagegen ein Mangel des Titels (hier: fehlende Erteilung und Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel). Dieser kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags geheilt werden.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.05.2009 - IV ZB 2/08
Der Absender eines fristgebundenen Schriftsatzes darf auf die angegebenen Leerungszeiten des von ihm benutzten Briefkastens vertrauen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 05.03.2009 - V ZB 153/08
Der Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung einer Berufungsschrift auch dann überprüfen, ob sie an das zuständige Berufungsgericht gerichtet ist, wenn er diese Frage durch einen anwaltlichen Kollegen seiner Sozietät hat prüfen lassen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 04.12.2008 - V ZB 132/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Eine Prozesspartei darf auch bei Nutzung eines privaten Kurierdienstes (hier: Kölner Anwaltverein-Kurierdienst GmbH) darauf vertrauen, dass werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im regionalen Auslieferungsgebiet ausgeliefert werden. Anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZB 32/07
1. Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104).*)
2. Eine diesen Anforderungen genügende Ausgangskontrolle kann sich entweder aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben. Fehlt es an einer entsprechenden allgemeinen Kanzleianweisung, muss sich die Einzelanweisung, einen Schriftsatz sogleich per Telefax an das Rechtsmittelgericht abzusenden, in gleicher Weise auf die Ausgangskontrolle erstrecken.*)
3. Ein früheres Verschulden einer Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung dann nicht aus, wenn seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis entfällt (sog. überholende Kausalität).*)
4. Dem Rechtsmittelführer dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegt werden. In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 36/07
Wenn der Beklagte verurteilt wurde, in dem von ihm als Wohnhaus genutzten Gebäude Besichtigungen zu dulden, ohne dass der zu Gunsten des Klägers bestehende Titel Einschränkungen enthält, dann kommt eine Festlegung seiner Beschwer auf einen Betrag von über 600 Euro nicht in Frage.
VolltextBGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Zur Frage, wie sich ein pflichtbewusster Rechtsanwalt verhalten muss, wenn die Berufungsbegründung wegen eines erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgetretenen Defekts des Druckers seines Laptops nicht ausgedruckt werden kann, in der Kanzlei aber ein weiterer Computer mit Drucker vorhanden war.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.09.2005 - V ZB 106/05
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03
a) Das Verschulden einer Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung nicht aus, wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten (hier: Fehlschlagen einer beschleunigten Absendung bei gleichwohl rechtzeitiger Absendung).*)
b) Eine Partei darf (auch) nach Erlaß der Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 4218) darauf vertrauen, daß werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Anders liegt es nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.*)
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