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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 89/06


Beste Treffer:
IBRRS 2007, 5473
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - IX ZR 89/06

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IBRRS 2007, 3345; IMRRS 2007, 1408
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kein Hinweis auf Gegenstandsgebühren: Schadensersatzpflicht!

BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06

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19 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2007, 1327 BGH - Rechtsanwalt muss auf Abrechnung nach dem Gegenstandswert hinweisen!

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 3138; IMRRS 2010, 2288
ProzessualesProzessuales
Terminsgebühr für Besprechung unter Anwälten

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 198/09

Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst.*)

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IBRRS 2009, 2623; IMRRS 2009, 1429
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine streitwerterhöhende Aufrechnung bei Schadensersatzanspruch

BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - IX ZR 135/08

Eine streitwerterhöhende Aufrechnung liegt nicht vor, wenn der auf Zahlung von Anwaltshonorar in Anspruch genommene Beklagte hilfsweise einen auf Freistellung von der Honorarforderung gerichteten Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 5 BRAO einwendet.*)

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IBRRS 2008, 4613; IMRRS 2008, 2413
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - IX ZR 34/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 5029; IMRRS 2007, 2509
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beweislast bei Mandanten für Nichterfüllung der Hinweispflicht

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - IX ZR 105/06

Den Mandanten trifft die Beweislast dafür, dass der Rechtsanwalt seiner Hinweispflicht aus § 49b Abs. 5 BRAO nicht nachgekommen ist. Der Anwalt muss allerdings konkret darlegen, in welcher Weise er belehrt haben will.*)

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IBRRS 2007, 4552; IMRRS 2007, 2191
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 64/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 5473
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - IX ZR 89/06

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2007, 3345; IMRRS 2007, 1408
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kein Hinweis auf Gegenstandsgebühren: Schadensersatzpflicht!

BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06

Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet.*)

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