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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 89/06
19 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2007, 1327 | BGH - Rechtsanwalt muss auf Abrechnung nach dem Gegenstandswert hinweisen! |
17 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 198/09
Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.07.2009 - IX ZR 135/08
Eine streitwerterhöhende Aufrechnung liegt nicht vor, wenn der auf Zahlung von Anwaltshonorar in Anspruch genommene Beklagte hilfsweise einen auf Freistellung von der Honorarforderung gerichteten Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 5 BRAO einwendet.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.11.2008 - IX ZR 34/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 11.10.2007 - IX ZR 105/06
Den Mandanten trifft die Beweislast dafür, dass der Rechtsanwalt seiner Hinweispflicht aus § 49b Abs. 5 BRAO nicht nachgekommen ist. Der Anwalt muss allerdings konkret darlegen, in welcher Weise er belehrt haben will.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 64/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.07.2007 - IX ZR 89/06
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06
Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet.*)
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