Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 66/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0388; IMRRS 2007, 0242
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Insolvenz des Mieters

BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 66/05

Dokument öffnen Volltext

44 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 93 BGH - Nutzungsentschädigung für den Vermieter bei Untätigkeit des Insolvenzverwalters?

40 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1800
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - KVZ 37/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0888; IMRRS 2018, 0300; IVRRS 2018, 0123
ProzessualesProzessuales
Entscheidung nach § 91a ZPO dient nicht der Klärung schwieriger Rechtsfragen!

BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - VII ZB 28/17

1. Es ist nicht Zweck einer Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht.

2. Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären.

3. Ist bei summarischer Prüfung der Verfahrensausgang offen, sind mangels anderer Verteilungskriterien die Kosten gegeneinander aufzuheben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3531; IMRRS 2017, 1467
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Mietrückstand neben fristloser Kündigung erklärte ordentliche Kündigung ist unwirksam

LG Berlin, Urteil vom 13.10.2017 - 66 S 90/17

1. Eine von einem Kündigungsgrund gedeckte fristlose Kündigung beendet das betroffene Mietverhältnis mit Zugang "ohne wenn und aber". Mit diesem Zeitpunkt entfaltet die Kündigung ihre Wirkungen.

2. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Schonfristzahlung bewirkt dann den Fortfall der eingetretenen Kündigungswirkungen, also etwa das Erlöschen der Ansprüche auf Räumung und Herausgabe. An der rechtlichen Tatsache, dass diese Ansprüche seit dem Zugang der Kündigung und bis zum Eingang der Schonfristzahlung einschränkungslos und (sofort) fällig bestanden haben, ändert dies aber nichts.

3. Eine gleichzeitig hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung ist in diesem Fall unwirksam, da bei ihrem Zugang, auf den es für das Wirksamwerden der Erklärung ankommt, ein Mietverhältnis aufgrund der außerordentlichen Kündigung bereits nicht mehr bestand.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 2651; IMRRS 2016, 1571; IVRRS 2016, 0019
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verwalter trägt Kosten des Rechtsstreits: Hat er ein Rechtsmittel hiergegen?

BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - V ZB 15/14

1. Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden; wird erstmals im Berufungsrechtszug eine solche Kostenentscheidung getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen worden ist.*)

2. Auch nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung kann die Kostenentscheidung grundsätzlich auf § 49 Abs. 2 WEG gestützt werden.*)

3. Eine Kostenentscheidung gemäß § 49 Abs. 2 WEG setzt das Bestehen eines gegen den Verwalter gerichteten materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs des unterlegenen Wohnungseigentümers wegen der (grob verschuldeten) Verletzung von Pflichten bei der Verwaltung voraus. Im Hinblick auf die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs ist dem Gericht ein Ermessen nicht eingeräumt; vielmehr müssen sämtliche hierfür erheblichen Tatsachen feststehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0581; IMRRS 2015, 0339
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag: Räumungspflicht des Insolvenzverwalters

BGH, Urteil vom 29.01.2015 - IX ZR 279/13

1. Nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts besteht kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft vermietet hat.*)

2. Eine Aussonderungssperre kann in der Insolvenz einer Gesellschaft auch gegenüber einem mittelbaren Gesellschafter geltend gemacht werden. Das hierfür zu entrichtende Nutzungsentgelt bemisst sich nach dem Durchschnitt des im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrages anfechtungsfrei tatsächlich Geleisteten. Eine Aussonderungssperre scheidet aus, wenn der Überlassungsvertrag fortwirkt und der Gesellschafter gegenüber dem Insolvenzverwalter keine Aussonderung verlangen kann.*)

3. Die Zahlung eines Nutzungsentgelts kann gegenüber dem Gesellschafter nicht als Befriedigung eines Darlehens, sondern nur als Befriedigung einer darlehensgleichen Forderung angefochten werden.*)

4. Weist der Vermieter bei einem nach Verfahrenseröffnung beendeten Mietverhältnis die Rücknahme der Mietsache wegen eines ungeräumten oder vertragswidrigen Zustands zurück, besteht kein Entschädigungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen Vorenthaltung der Mietsache, wenn dieser nach Verfahrenseröffnung keine Veränderungen an der Mietsache vorgenommen hat.*)

5. Ein Mietvertrag, der die Nutzung unbeweglicher und beweglicher Gegenstände umfasst, dauert nach Insolvenzeröffnung fort, wenn die Vermietung unbeweglicher Gegenstände den Schwerpunkt des Vertrages bildet.*)

6. Weist ein schriftlicher Mietvertrag die beiden Eigentümer eines Grundstücks als Vermieter aus, kommt der Vertrag mit einer von den Eigentümern gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin zu Stande, wenn dies dem wirklichen Willen aller am Vertragsschluss auf Vermieter- und Mieterseite Vertretungsberechtigten entspricht (falsa demonstratio).*)




IBRRS 2015, 1238
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

1. Zur Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay - hier: Vorzeitige Angebotsbeendigung (Fortführung von BGH, Urteil vom 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643). (amtlicher Leitsatz)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1278; IMRRS 2014, 0630
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wann darf Erwerber die Eigenbedarfskündigung des Veräußerers weiter verfolgen?

LG Itzehoe, Beschluss vom 20.12.2013 - 9 S 31/13

Der in die Vermietung eingetretene Erwerber der Mietwohnung darf die vom Veräußerer ausgesprochene Eigenbedarfskündigung weiter verfolgen, wenn der bisherige Kündigungsgrund in seiner Person fortbesteht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0341; IMRRS 2014, 0164
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietvertrag nach Insolvenz beendet: Keine Räumung geschuldet?

OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2013 - 18 U 145/12

1. Auf Mietzinsansprüche, die einer aus den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin bestehenden Gesellschaft gegen die Insolvenzschuldnerin gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO zustehen, findet § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO keine Anwendung (insoweit wie Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. vom 13.01.2012, Az. 4 U 57/11).*)

2. Die Regelung des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO kommt nur zur Anwendung, wenn der Vermieter einen Aussonderungsanspruch bezüglich des Mietobjekts geltend macht.*)

3. Vereinnahmen die Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin bzw. eine aus ihnen bestehende Gesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO Mietzinszahlungen, die nicht innerhalb vertraglich üblicher Fälligkeitsregelungen erfolgten oder nicht innerhalb der durch verkehrsübliche Gepflogenheiten bestimmten Fristen geltend gemacht wurden, so sind diese Zahlungen gem. § 135 Abs. 1 S. 2 InsO anfechtbar.*)

4. Wird das Mietverhältnis mit dem Insolvenzschuldner erst nach Insolvenzeröffnung beendet, schuldet die Masse grundsätzlich nur die Übertragung des Besitzes an den Vermieter, nicht hingegen auch die Räumung gem. § 546 Abs. 1 BGB, so dass die Rückgabe des "ungeräumten" Besitzes nicht bereits den Tatbestand der Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB erfüllt und daher auch keine Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO begründet. Ein Nutzungsentschädigungsanspruch als Masseverbindlichkeit entsteht jedoch dann, wenn der Insolvenzverwalter in dieser Funktion den vertragswidrigen Zustand (bezüglich der fehlenden Räumung) selbst zu verantworten hat (wie OLG Saarbrücken, Urt. vom 9.3.2006, Az. 8 U 119/05).*)




IBRRS 2013, 1142; IMRRS 2013, 0694
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Sondereigentum an Versorgungsleitungen!

BGH, Urteil vom 26.10.2012 - V ZR 57/12

1. Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968 V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60).*)

2. Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 V ZR 176/10, IMR 2011, 366 f = NJW 2011, 2958).*)




IBRRS 2012, 3545; IMRRS 2012, 2563
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zurückbuchung von Lastschriften durch die Schuldnerbank

BGH, Urteil vom 28.06.2012 - IX ZR 219/10

1. Bucht die Schuldnerbank nach Widerspruch eines alleinhandelnden (starken) vorläufigen Insolvenzverwalters eine Lastschrift zurück, die der Schuldner bereits vor Auferlegung des allgemeinen Verfügungsverbots genehmigt hatte, so kann der betroffene Gläubiger aus der Insolvenzmasse keine nochmalige Zahlung verlangen. Den überhöhten Forderungsausweis gegenüber seiner Bank nach unwirksamer Lastschriftrückbuchung hat der Schuldner nicht auf Kosten des Gläubigers erlangt. Diesem bleibt es überlassen, gegenüber seiner Bank die fehlerhafte Kontenberichtigung rückgängig zu machen (im Anschluss an BGHZ 186, 242 Rn. 30).InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 1,§ 55 Abs. 2 Satz 2; BGB §§ 546, 985 Der Rückgabeanspruch des Leasinggebers ist auch dann nur eine Insolvenzforderung, wenn der Schuldner oder der starke vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund gerichtlicher Ermächtigung während des Verfahrens zur Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Leasingnehmers Leasinggut zur Fortführung des Schuldnerunternehmens eingesetzt haben. Dasselbe gilt für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Rückgabepflicht. InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Teilsatz 3; ZPO § 286 G*)

2. Setzen der Schuldner oder ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter über sein Vermögen bisher geleaste Gegenstände aufgrund insolvenzgerichtlicher Ermächtigung bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zur Fortführung des Schuldnerunternehmens ein, so hat der Eigentümer zu beweisen, dass nach Rückerhalt festgestellte Schäden während des hoheitlich begründeten Nutzungsverhältnisses entstanden sind, wenn er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des vormaligen Leasingnehmers einen Entschädigungsanspruch für den dadurch erlittenen Wertverlust gegen die Insolvenzmasse erhebt.*)

3. Der Nutzer ist verpflichtet, zu Beginn des durch die Ermächtigung des Insolvenzgerichts begründeten Nutzungsverhältnisses den Zustand des weiter genutzten vormaligen Leasinggutes festzuhalten.*)

4. Verletzt der insolvenzgerichtlich ermächtigte Nutzer seine Pflicht, den Zustand der genutzten Sachen festzuhalten, ist dem durch eine Beweiserleichterung zugunsten des Eigentümers Rechnung zu tragen, wenn der Nutzer in diesem Fall bestreitet, dass Schäden während des hoheitlich begründeten Nutzungsverhältnisses entstanden sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4128
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Markenrecht - Firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens als Marke

BGH, Urteil vom 12.05.2011 - I ZR 20/10

1. Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.*)

2. Ist dem Klagevorbringen zu entnehmen, dass der Kläger das auf ein Markenrecht gestützte Klagebegehren entgegen der Fassung des Klageantrags nicht auf einen rein firmenmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens beschränken, sondern sich (auch) gegen eine Verwendung des angegriffenen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen wenden will, muss das Gericht nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf einen sachdienlichen Antrag hinwirken.*)

3. Das Erfordernis, einen Hinweis nach § 139 ZPO aktenkundig zu machen, ihn insbesondere wenn er erst in der mündlichen Verhandlung erteilt wird zu protokollieren, hat auch die Funktion, dass der Hinweis in einer Form erteilt wird, die der betroffenen Partei die Notwendigkeit einer prozessualen Reaktion und sei es nur in der Form eines Antrags nach § 139 Abs. 5 ZPO deutlich vor Augen führt.*)

4. Mit der Revision oder Anschlussrevision kann eine gemischte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts nach § 91a ZPO nicht mit der Begründung angefochten werden, das Berufungsgericht habe die Kostenregelung eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs verkannt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 0295; IMRRS 2012, 0211
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Äußerungen vor Insolvenzeröffnung: Insolvenzverwalter gebunden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2011 - 10 U 160/10

1. Ist das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst worden, so sind der Rückgabeanspruch gemäß § 546 BGB sowie alle Abwicklungsansprüche bereits vor Eröffnung entstanden und folglich grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Dies schließt den Anspruch des Vermieters auf Entschädigung bei verspäteter Rückgabe ein. *)

2. Zur Darlegungslast des Vermieters, dass der Insolvenzverwalter die Miet- oder Pachtsache nach Verfahrenseröffnung (weiter) nutzt und ihn dabei gezielt vom Besitz ausschließt.*)

3. Nur der äußere Anschein einer Inanspruchnahme der Mietsache durch den Insolvenzverwalter begründet noch keine Masseverbindlichkeit*)

4. Zur Frage, ob eine den Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 InsO eröffnende tatsächliche Inanspruchnahme in der in der (schlichten) Übernahme der Masse nach § 148 InsO zu sehen sein kann, wenn sich Gegenstände des Schuldners im Mietobjekt befinden.*)

5. Äußerungen, die der Verwalter gegenüber dem Vermieter vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in seiner Funktion als vorläufiger (schwacher) Insolvenzverwalter abgegeben hat sind ihm als Insolvenzverwalter nicht zuzurechnen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1843; IMRRS 2011, 1318
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - VI ZB 44/10

Wird nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung durch Urteil zugleich in der Hauptsache und über die Kosten des erledigten Teils entschieden, so ist die Berufung nur zulässig, wenn der nicht erledigte Teil der Hauptsache die Berufungssumme erreicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1254; IMRRS 2011, 0885
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde zu Kostenbeschluss nach Vergleich

BGH, Beschluss vom 08.03.2011 - VIII ZB 65/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 1710; IMRRS 2010, 1204
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - I ZB 37/09

Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 1133; IMRRS 2010, 0762
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - AnwZ (B) 31/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 4901
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 323/08

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0452; IMRRS 2010, 0280
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 324/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0466; IMRRS 2010, 0292
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 322/08

1. Hinsichtlich eines auf § 91a Abs. 1 ZPO beruhenden Teils der Kostenentscheidung kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen dieser Bestimmung verkannt habe. Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (Anschluss an BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem, und vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411).*)

2. Eine ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten erfordert nur die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür angefallenen Kosten. Eine aus sich heraus vollständige Überprüfbarkeit dieser Angaben auf ihre materielle Richtigkeit ist nicht erforderlich, sondern bleibt einer auf Verlangen des Mieters zu gewährenden Belegeinsicht vorbehalten.*)




IBRRS 2009, 4956
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 15.07.2009 - AnwZ (B) 76/08

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2709
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Wettbewerbliche Relevanz

BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 219/06

1. Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeitserfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.*)

2. Wer ein Zeichen mit dem Zusatz (r) verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0492; IMRRS 2010, 0311
WohnraummieteWohnraummiete
Mietrecht

BGH, Urteil vom 25.01.2009 - VIII ZR 323/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 4578; IMRRS 2008, 2378
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - IX ZR 207/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3100; IMRRS 2008, 1784
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Verjährte Bürgschaftsforderung: Anspruch auf Urkundenherausgabe?

BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07

1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)

2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2842
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen

BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - II ZR 71/07

Eine Regelung in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einer AG, nach der ausscheidende Organmitglieder die ihnen im Rahmen ihrer Amtstätigkeit überlassenen Gesellschaftsunterlagen zurückzugeben haben, begegnet keinen Bedenken. Eine entsprechende Verpflichtung ergibt sich schon aus dem Grundgedanken der §§ 666 f. BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2250; IMRRS 2008, 1331
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Herausgabe der Wohnung nach Insolvenz des Mieters

BGH, Urteil vom 19.06.2008 - IX ZR 84/07

Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 1129; IMRRS 2008, 0790
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ist Bezeichnung des Computerprogramms hinreichend bestimmt?

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 12/05

Steht nicht eindeutig fest, welches Computerprogramm mit einer bestimmten Bezeichnung gemeint ist, sind die sich auf ein solches Computerprogramm beziehenden Klageanträge auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht - ebenso wie entsprechende Unterlassungsanträge - grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt dieses Computerprogramms auf andere Weise so beschreiben, dass Verwechslungen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Dabei kann die gebotene Individualisierung des Computerprogramms durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3831; IMRRS 2007, 1726
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Entfernung von Einbauten nach Insolvenz des Mieters

OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07

1. Endet das Mietverhältnis infolge fristloser Kündigung des Vermieters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, stellt die Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter bereits vor Insolvenzeröffnung durchgeführten Einbauten als Teil der Räumungsverpflichtung keine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 InsO dar.*)

2. Ein Räumungsanspruch kann auch dann hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 ZPO sein, wenn der Klageanspruch nur auf Räumung, nicht aber auf Beseitigung konkret bezeichneter Einbauten lautet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2326; IMRRS 2007, 0724
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Herausgabe der Mietsache nach Insolvenz

BGH, Urteil vom 01.03.2007 - IX ZR 81/05

1. Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages wählt.*)

2. Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung.*)

3. Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0388; IMRRS 2007, 0242
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Insolvenz des Mieters

BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 66/05

1. Ist in der Insolvenz des Mieters das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, kommt dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Insolvenzeröffnung grundsätzlich nicht der Rang einer Masseverbindlichkeit zu.*)

2. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wird nicht dadurch zu einer Masseverbindlichkeit, dass der nicht besitzende Insolvenzverwalter auf das Herausgabeverlangen des Vermieters nicht eingeht.*)

3. Wird die Revision gegen eine Entscheidung zugelassen, die eine Teilentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO umfasst, kann sich die Überprüfung insoweit nur auf § 91a ZPO selbst und nicht auf den zugrunde liegenden Anspruch erstrecken.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 40