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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 272/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0688
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1998 - IX ZR 272/96

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32 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 123 BGH - Rechtskräftiges Urteil gegen den Bürgen: Wie wirkt sich die Verjährung der Hauptschuld aus?

25 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2074
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge kann gezahlten Bürgschaftsbetrag nicht zurückverlangen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.03.2015 - 5 U 1480/14

Die Unwirksamkeit einer Sicherheitsabrede im Bauvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber führt nicht zur Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags zwischen Auftraggeber und dem Bürgen.

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IBRRS 2014, 4075
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.09.2014 - VI ZR 358/13

Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de).*)

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IBRRS 2014, 3791
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 20.05.2014 - II ZR 186/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2036; IMRRS 2013, 1157
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anerkenntnis: Neubeginn der Verjährung?

BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - VIII ZR 344/12

Ein vor dem Verjährungsbeginn abgegebenes Anerkenntnis lässt nicht gemäß § 212 BGB am nachfolgenden Tag die maßgebliche Verjährungsfrist neu laufen, wenn die Verjährung bei Abgabe des Anerkenntnisses noch gar nicht in Gang gesetzt war.

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IBRRS 2012, 3634; IMRRS 2012, 2619
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Negative Feststellungsklage hemmt nicht die Verjährung!

BGH, Urteil vom 15.08.2012 - XII ZR 86/11

Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).*)

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IBRRS 2012, 2518; IMRRS 2012, 1824
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auch der Rechtsanwalt als Mandant muss belehrt werden!

BGH, Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 125/10

a) Eine Rechtsanwaltssozietät ist auch dann verpflichtet, über die Erfolgsaussichten eines von der Mandantin beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt worden ist, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät sind. Auch in diesem Fall kann vermutet werden, die Mandantin hätte sich bei pflichtgemäßer Belehrung beratungsgerecht verhalten und wäre dem anwaltlichen Rat gefolgt.*)

b) Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind.*)

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IBRRS 2012, 2084
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schaden an Stromkabel beseitigt: Anspruch auf Auslagenpauschale?

BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 37/11

Zur Schätzung einer Auslagenpauschale für Aufwendungen des Geschädigten.*)

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IBRRS 2012, 1848; IMRRS 2012, 1355
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sonstiges Zivilrecht - Ausgleichsanspruch des subsidiär haftenden Ausfallbürgen

BGH, Urteil vom 20.03.2012 - XI ZR 234/11

Befriedigt der im Verhältnis zum Regelbürgen nur subsidiär haftende Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, so steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der selbständig neben die kraft Gesetzes mit der Hauptforderung auf den Ausfallbürgen übergehende Bürgschaftsforderung gegen den Regelbürgen tritt.*)

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IBRRS 2012, 0266; IMRRS 2012, 0185
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundbuchrecht - Anfechtung der Übereignung eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 33/11

1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen.*)

2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen entstehen.*)

3. Der Anfechtungsgläubiger kann bereits vor Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dem Umfang Anfechtungsklage erheben, in dem eine Befriedigung durch Zugriff auf das Schuldnervermögen nicht zu erwarten ist.*)

4. Die Übertragung des Hälfteanteils eines zuvor je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks an den anderen Ehegatten ist unentgeltlich, wenn die gleichzeitig getroffene Vereinbarung über einen Zugewinnausgleich im Falle der Durchführung dem übertragenden Ehegatten keinen Vorteil verschafft.*)

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IBRRS 2008, 2649
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann AG Gewährleistungsbürgschaft trotz Verjährung verwerten?

OLG Celle, Urteil vom 12.07.2007 - 13 U 191/06

Der Gewährleistungsbürge kann sich gegenüber dem Auftraggeber/Bürgschaftsgläubiger erfolgreich damit verteidigen, dass im Verhältnis des Auftraggebers zum Hauptschuldner/Auftragnehmer Verjährung eingetreten ist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Auftragnehmer gerügt hat, aber § 17 Nr. 8 VOB/B bzw. eine vergleichbare Klausel nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geworden ist (Abgrenzung zu BGH, IBR 1993, 139).

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IBRRS 2005, 1814; IMRRS 2005, 0937
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einziehung der Zwischenmiete durch Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 394/03

Zieht der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der für das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zwischenmieters bestellt worden ist, die Miete von dem Endmieter ein, so ist er verpflichtet, die vereinnahmte Miete in der geschuldeten Höhe an den Hauptvermieter weiterzuleiten (im Anschluß an BGHZ 151, 353). Erklärt er dennoch, er werde die Miete nicht weiterleiten, so ist der Hauptvermieter zur fristlosen Kündigung des Zwischenmietverhältnisses berechtigt, auch wenn ein Zahlungsrückstand im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB noch nicht entstanden ist.*)

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IBRRS 2001, 1212
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 21.11.2001 - XII ZR 162/99

1. Zur ordnungsgemäßen Revisionsbegründung, wenn der Revisionskläger die Revision ausschließlich auf neue Tatsachen stützt, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden sind.*)

2. Zur Aufrechnung mit einem - noch nicht titulierten - Anspruch auf Zugewinnausgleich gegenüber einem Anspruch auf anteilige Auszahlung des Veräußerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten (Anschluß an Senatsurteil vom 17. November 1999 - XII ZR 281/97 - FamRZ 2000, 355 ff.).*)

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IBRRS 2006, 2686; IMRRS 2006, 1819
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99

1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)

2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)

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IBRRS 2000, 0689
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.11.1998 - IX ZR 48/98

Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

Der Bürge kann eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) darauf stützen, die verbürgte Hauptforderung sei nach seiner rechtskräftigen Verurteilung verjährt (Bestätigung von BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, WM 1998, 1766, z.V.b. in BGHZ).

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IBRRS 2000, 0688
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1998 - IX ZR 272/96

Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von Einwendungen im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der ein für eine Gesellschaftsschuld in Anspruch genommener persönlich haftender Gesellschafter sich auf eine Verjährung der Forderung gegen die Gesellschaft nicht berufen kann, wenn die Verjährung ihm gegenüber unterbrochen wurde (BGHZ 104, 76), ist auf die Bürgschaft nicht zu übertragen (Bestätigung von BGHZ 76, 222).

Eine Partei kann Einwendungen, welche auf Gründen beruhen, die nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, auch dann im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen, wenn sie im Revisionsrechtszug hätten berücksichtigt werden können.

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 25

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Prozessuale Vorüberlegungen ( Rn. 48-54)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

3. Akzessorietät der Bürgschaft (VOB/B § 17 Rn. 111-114)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

(1) Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 156-163)

I. Materiell-rechtliche Voraussetzungen (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 113-120)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)