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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 207/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 4240; IMRRS 2012, 3033
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Prozess wegen Anwaltsfehler verloren: Trotzdem keine Haftung?

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11

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21 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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2 Beiträge gefunden
IMR 2019, 1016 LG Berlin - Keine Aufrechnung gegen Guthabenauszahlung aus der Jahresabrechnung!
IBR 2013, 118 BGH - Wann haftet der Rechtsanwalt trotz verschuldeten Prozessverlusts nicht?

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 0038
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.11.2017 - IX ZR 270/16

Übermittelt der rechtliche Berater versehentlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten eine für diesen gefertigte Selbstanzeige der Finanzverwaltung, liegt in der anschließend gegen den Mandanten festgesetzten Steuerpflicht kein ersatzfähiger Schaden. (Rn. 30)*)

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IBRRS 2016, 1086; IMRRS 2016, 0693
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anspruch auf Unterhalt und Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht: Zwei Streitgegenstände

BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - IX ZB 33/14

1. Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGHZ 187, 337).*)

2. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand umfasst sind, über den mit dem Titel entschieden wurde.*)

3. Der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht hat einen anderen Streitgegenstand als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch.*)

4. Ansprüche auf Unterhalt und auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht kann der Gläubiger gleichzeitig nebeneinander geltend machen; die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung des einen Anspruchs erstreckt sich nicht auf den anderen Anspruch.*)

5. Der Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Familienstreitsache.*)

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IBRRS 2015, 3326; IMRRS 2015, 1533; IVRRS 2015, 0003
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pflichten des Zwangsverwalters bei dinglichen Rechten Dritter

BGH, Urteil vom 15.10.2015 - IX ZR 44/15

1. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, mögliche dingliche Rechte Dritter an einem unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstück durch Einsichtnahme in das Grundbuch zu ermitteln; diese Pflicht ergibt sich auch nicht aus seiner Verpflichtung zur Erstattung des Erstberichts nach der Inbesitznahme.*)

2. Beruft sich der unmittelbare Besitzer eines unter Verwaltung gestellten Grundstücks erst nach Beginn der Zwangsverwaltung auf das Bestehen dinglicher Rechte, hat der Zwangsverwalter das Vollstreckungsgericht unverzüglich hierüber zu unterrichten.*)

3. Die Nichteinlegung der Erinnerung gegen die Anordnung der unbeschränkten Zwangsverwaltung durch Inhaber dinglicher Rechte kann deren Mitverschulden an dem ihnen durch die Zwangsverwaltung entstehenden Schaden begründen; dasselbe gilt, wenn sie diese Rechte nicht unverzüglich gegenüber dem Zwangsverwalter geltend machen.*)

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IBRRS 2014, 4317; IMRRS 2015, 0714
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Rechtsanwalt vertritt eigenen Vermieter: Umsatzmiete möglich!

BGH, vom 13.11.2014 - IX ZR 267/13

1. Verlangt der Kläger im Wege der Stufenklage Zahlung von Mieten, liegt in dem späteren Hilfsantrag auf Nutzungsentschädigung für den gleichen Zeitraum auch dann keine Klageänderung, wenn der Hauptantrag noch nicht beziffert war.*)

2. Die Bestimmung im Mietvertrag über eine Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Höhe der Miete nach dem erzielten Umsatz richtet, ist auch dann nicht wegen Gebührenunterschreitung nichtig, wenn der Mieter den Vermieter anwaltlich vertritt.*)

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IBRRS 2014, 3194; IMRRS 2014, 1688
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verträge sind so auszulegen, dass Bestimmung eine tatsächliche Bedeutung zukommt!

BGH, Beschluss vom 25.06.2014 - VII ZR 259/13

1. Die Frage, wie ein mit einer Kirchengemeinde geschlossener Vertrag, dessen Wirksamkeit von der schriftlichen Genehmigung der bischöflichen Behörde abhängt, auszulegen ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

2. Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung anzunehmen ist, eine vertragliche Regelung solle nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben. Deshalb ist einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben, bei der einer Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese Bestimmung ansonsten als (teilweise) sinnlos erweisen würde.

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IBRRS 2013, 4866; IMRRS 2013, 2234
ProzessualesProzessuales
Wie weit reicht die Rechtskraft einer Entscheidung?

BGH, Urteil vom 22.10.2013 - XI ZR 42/12

Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen.*)

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IBRRS 2013, 4814
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 22.10.2013 - XI ZR 57/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4520; IMRRS 2012, 3219
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitiges Urteil statt echtem VU: Berufung zulässig!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2012 - 19 U 141/12

a) Wurde fehlerhaft durch streitgemäßes Urteil anstatt durch echtes Versäumnisurteil erkannt, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Urteil die Berufung zulässig.*)

b) Zur Vermeidung der Perpetuierung des Formfehlers in diesem Fall.*)

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IBRRS 2012, 4240; IMRRS 2012, 3033
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Prozess wegen Anwaltsfehler verloren: Trotzdem keine Haftung?

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11

Verfolgt ein Anleger vertragliche Ansprüche aus einer Vereinbarung über Finanzdienstleistungen gegen einen Finanzdienstleister, erfasst der Streitgegenstand des Prozesses auch etwaige im Falle einer fehlenden behördlichen Erlaubnis gegebene deliktische Ansprüche des Anlegers. Dagegen ist ein anderer Streitgegenstand betroffen, soweit der Anleger daneben aus einer fehlerhaften Beratung durch den Finanzdienstleister Schadensersatzansprüche herleitet.*)

Geht ein Rechtsstreit wegen eines Anwaltsfehlers verloren, ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt nicht gegeben, wenn das Ergebnis des Vorprozesses dem materiellen Recht entspricht.*)

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