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BGH, Urteil vom 22.05.2014 - IX ZR 136/13
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2014, 399 | BGH - Auskehrung von Betriebskostenguthaben im Wohnraummietvertrag nach der Enthaftung |
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BGH, Urteil vom 22.05.2014 - IX ZR 136/13
Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mitvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.*)
Volltext10 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Freigabe des Vertrags (InsO § 109 InsO Rn. 13-14)
2. Ansprüche des Mieters (InsO § 109 InsO Rn. 15)
4. Besonderheiten ( Rn. 76-77)
III. Voraussetzungen, Form und Frist (InsO § 109 InsO Rn. 10-12)
D. Das Ende der Kündigungssperre (InsO § 112 InsO Rn. 12-15)
VI. Insolvenz des Mieters (BGB § 546 Rn. 69-72)
6. Kündigung, Option (BGB § 566 Rn. 117-124)
5. Betriebskosten, CO2-Kostenaufteilung (BGB § 566 Rn. 110-116)