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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 10/90
16 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1990, 745 | BGH - Wann darf der Notar den Kaufpreis an den Bauträger auszahlen? |
15 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 06.12.1999 - II ZR 169/98
TierzuchtG § 4 Nr. 2, § 5 Abs. 6 J: 1976Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Eintragung eines gekörten Hengstes in das Zuchtbuch einer Züchtervereinigung.BGH, Urt. v. 6. Dezember 1999 - II ZR 169/98 - Schleswig Holstein. OLG LG Itzehoe*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.11.1999 - IX ZR 153/98
BNotO §§ 23, 24; BGB §§ 249 Cb, 254; BeurkG § 54ca) Haben die Beteiligten gemeinsam dem Notar eine unwiderrufliche Hinterlegungsanweisung erteilt, braucht der Notar einen einseitigen Widerruf in der Regel nicht zu beachten.b) Macht der Notar geltend, der durch eine pflichtwidrig veranlaßte Auszahlung verursachte Schaden sei durch Tilgung einer anderweitigen Verbindlichkeit seines Auftraggebers gegenüber einem Dritten ausgeglichen worden, trifft den Notar insoweit die Beweislast.c) Haftet der Notar einer Gesellschaft wegen amtspflichtwidriger Ausführung eines Treuhandauftrags, der dazu diente, im Interesse der Gesellschaft einen ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, begründen unberechtigte Zahlungsanweisungen eines Gesellschafters nicht den Einwand des Mitverschuldens, wenn der schuldhafte Notarfehler gerade darin liegt, daß er den Anweisungen Folge geleistet hat.BGH, Urt. v. 18. November 1999 - IX ZR 153/98 - OLG Hamm LG Bochum*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.07.1998 - V ZR 360/96
a) Bei der interessengerechten Auslegung ist das Interesse der Parteien zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärungen, nicht zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung maßgeblich; eine zwischenzeitlich überholte Rechtsprechung kann daher für den objektiven Wert der abgegebenen Erklärungen bestimmend sein.
b) Das Revisionsgericht prüft, ohne daß es hierzu einer Rüge bedarf, nach, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung einer Willenserklärung aus unzutreffender rechtlicher Sicht Tatsachen (Auslegungsstoff) unberücksichtigt gelassen hat, deren Vortrag sich aus dem Inhalt des Sitzungsprotokolls oder dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt.
c) Macht der Verkäufer von einem ihm im Vertrag eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so entfällt sein Anspruch auf Ersatz der Zinsen, die er zufolge des Verzugs des Käufers nicht erwirtschaftet oder nicht erspart hat.
VolltextBGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 196/93
1. Angaben zum baulichen Zustand eines Hausgrundstücks, die nicht als Beschaffenheitsmerkmal oder zugesicherte Eigenschaft § 459 BGB Inhalt des Kaufvertrags geworden sind, sind bei der Prüfung, ob sie ein vorsätzliches vorvertragliches Verschulden des Verkäufers begründen, entsprechend den für Willenserklärungen geltenden Regeln §§ 133, 157 BGB auszulegen geschäftsähnliche Handlungen.*)
2. Die Nichtbeachtung des für eine Willenserklärung wesentlichen Auslegungsstoffs prüft das Revisionsgericht ohne Bindung an die geltend gemachten Revisionsgründe; zu ihm zählen unstreitige, im Berufungsurteil festgestellte und streitige Tatsachen, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.07.1990 - IX ZR 10/90
Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages
Erhält ein Notar, der die Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages übernommen hat, eine fällige Kaufpreisrate mit der Weisung, sie nicht vertragsgemäß an den Verkäufer auszuzahlen, und lehnt er einen hierin liegenden, von ihm erkannten weiteren Treuhandauftrag des Käufers ab, so darf er das so empfangene Geld nicht an den Verkäufer auskehren.
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