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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 42/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 3282; IMRRS 2011, 2364
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10

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1 Beitrag gefunden
IBR 2011, 1274 BGH - Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 5022
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

1. Die Verwendung der Bezeichnung Sozietät durch einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die keine Sozietät in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, ist keine unzulässige Irreführung der Rechtsuchenden im Sinne des § 43b BRAO, wenn die Beauftragung der zusammengeschlossenen Rechtsanwälte dem Rechtsverkehr im Wesentlichen die gleichen Vorteile bietet wie die Mandatierung einer Anwaltssozietät (Abkehr von Senatsurteil vom 29. 10. 1990 - AnwSt (R) 11/90, BGHSt 37, 220, 223 ff. = NJW 1991, 933).*)

2. Die § 43b BRAO konkretisierende Bestimmung des § 8 BORA a.F. erfasst als Zusammenarbeit "in sonstiger Weise" nicht nur die im Klammerzusatz genannten klassischen Fallgestaltungen einer Außen(=Schein-)Sozietät (Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit), sondern auch solche Formen der Zusammenarbeit, in denen sich selbständige Rechtsanwälte oder rechtsfähige Sozietäten als Mitglieder einer Außen(=Schein-)Sozietät gerieren.*)

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IBRRS 2012, 3126; IMRRS 2012, 2270
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Versicherungsnehmer insolvent: Was macht der Geschädigte?

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12

Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)

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IBRRS 2011, 3282; IMRRS 2011, 2364
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10

Überraschend ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn sie objektiv ungewöhnlich ist, was nach den Gesamtumständen zu beurteilen ist. Als zweite Voraussetzung muss hinzukommen, dass der andere Teil mit der Klausel "nicht zu rechnen braucht".

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 13

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

4. Überraschende Klausel (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 17-20)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

2. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag ( Rn. 245-253)