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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 162/03


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3270; IMRRS 2005, 1701
BauvertragBauvertrag
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03

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51 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1037 BGH - AGB: Ersetzung unwirksamer Klauseln möglich?

48 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0470; IMRRS 2015, 0273
VersicherungenVersicherungen
Widerspruchsbelehrung auf Rückseite des Versicherungsscheins: Belehrung wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2015 - 3 U 149/13

Die Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung nach den Vorgaben von § 5a VVG (a.F.) wird nicht dadurch infrage gestellt, dass sich die Belehrung auf der Rückseite des Versicherungsscheins befindet, wenn auch andere an den Versicherungsnehmer übersandte Schriftstücke auf Vorder- und Rückseite bedruckt sind.*)

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IBRRS 2014, 2331; IMRRS 2014, 1495
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftungsvorbehalt unwirksam: Verschuldensangemessene Leistungskürzung nach Gesetz möglich!

BGH, Urteil vom 15.07.2014 - VI ZR 452/13

1. Ist der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Kfz- Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Oktober 2011- VI ZR 46/10, BGHZ 191, 150).

2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem angemieteten Kraftfahrzeug.

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IBRRS 2013, 4012; IMRRS 2013, 1950
VersicherungenVersicherungen
Berechnung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 17/13

1. Dem Versicherungsnehmer, der bis Ende 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung geschlossen hat, steht im Falle der Kündigung bei Unwirksamkeit der in den allgemeinen Bedingungen enthaltenen Klauseln über die Berechnung des Rückkaufswertes und die Verrechnung der Abschlusskosten (hierzu Senatsurteil vom 25. Juli 2012 IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208) im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Mindestbetrag zu, der die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf (Fortführung Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).*)

2. § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG findet auf solche Verträge weder über § 306 Abs. 2 BGB noch über die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung Anwendung.*)

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IBRRS 2013, 4202; IMRRS 2013, 2027
VersicherungenVersicherungen
Zur Berechnung des Rückkaufwertes bei Vertragsauflösungen!

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 114/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2905; IMRRS 2013, 1547
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 26.06.2013 - IV ZR 39/10

1. Sind in einem Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung die Allgemeinen Bedingungen über die Berechnung des Rückkaufswerts und die Verrechnung der Abschlusskosten unwirksam, steht dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswert oder als beitragsfreie Versicherungssumme jedenfalls die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals als Mindestleistung zu (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 322 f.). Diese Mindestleistung ist ohne Berücksichtigung von Abschlusskosten zu berechnen. Der Versicherer ist insoweit auch nicht zu einer ratierlichen Verrechnung von Abschlusskosten berechtigt.*)

2. Zur Intransparenz von Bestimmungen über die Verrechnung von Abschlusskosten in der fondsgebundenen Lebensversicherung in Form der "Teilzillmerung".*)

3. Ist die Rechtsdienstleistung einer Verbraucherzentrale nach § 8 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 7 Abs. 2 RDG erlaubt, so kommt es nicht zusätzlich darauf an, ob die Tätigkeit der Verbraucherzentrale auch im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich ist.*)

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IBRRS 2013, 0707; IMRRS 2013, 0462
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0709; IMRRS 2013, 0463
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1019; IMRRS 2013, 0638
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)

2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)

3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)

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IBRRS 2013, 0712; IMRRS 2013, 0466
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0716; IMRRS 2013, 0470
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0718; IMRRS 2013, 0472
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0719; IMRRS 2013, 0473
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0720; IMRRS 2013, 0474
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0721; IMRRS 2013, 0475
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0722; IMRRS 2013, 0476
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0739; IMRRS 2013, 0479
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)

2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)

3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)

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IBRRS 2013, 0743; IMRRS 2013, 0483
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 305/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0753; IMRRS 2013, 0493
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 306/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0363
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 19.12.2012 - IV ZR 200/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4740; IMRRS 2012, 3393
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 27.11.2012 - IV ZR 189/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4746; IMRRS 2012, 3399
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 27.11.2012 - IV ZR 64/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4569; IMRRS 2012, 3256
VersicherungenVersicherungen
AGB-Klauselkontrolle bei fondsgebundener Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4949
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 61/12

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2012, 5049
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.10.2012 - IV ZR 202/10

1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege der Zillmerung verrechnet werden, führen zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Versicherungsnehmers und ist daher unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)*)

2. Klauseln zum Rückkaufswert, zur prämienfreien Versicherungsleistung und zum Stornoabzug verstoßen gegen das Transparenzgebot, wenn sie nicht zwischen dem Rückkaufswert als versicherungsmathematisch zu berechnendem Zeitwert (i. S. der §§ 174 II, 176 III VVG a. F.) und einem gesondert zu vereinbarenden angemessenen Stornoabzug (i. S. der §§ 174 IV, 176 IV VVG a. F.) differenzieren. (Leitsatz der Redaktion)*)

3. Klauseln, wonach bei einem Rückkaufswert von weniger als zehn Euro dieser Betrag nicht ausgezahlt wird, sofern aus der Versicherung keine weitere Zahlung erfolgt, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)*)

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IBRRS 2012, 4743; IMRRS 2012, 3396
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 189/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4745; IMRRS 2012, 3398
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 64/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3216; IMRRS 2012, 2335
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
AGB-Kontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen

BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10

1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.*)

2. Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)

3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 Euro nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 1834; IMRRS 2012, 1343
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Ergänzende Vertragsauslegung in der Gasversorgung

BGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

Eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat.*)

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IBRRS 2012, 1657; IMRRS 2012, 1215
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unwirksame AGB-Klauseln in KfZ Mietverträgen

BGH, Urteil vom 14.03.2012 - XII ZR 44/10

1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung uneingeschränkt entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, verstößt, ist nach § 307 BGB unwirksam (im Anschluss an Senatsurteile vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 ff. und vom 10. Juni 2009 XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 f.).*)

2. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an BGH Urteil vom 11. Oktober 2011 - VI ZR 46/10 - VersR 2011, 1524 ff.).*)

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IBRRS 2011, 4222; IMRRS 2011, 3023
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Haftungsbefreiung in KfZ-Mietvertrag

BGH, Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 46/10

1. Ist in einem gewerblichen KFZ-Mietvertrag eine Haftungsbefreiung oder eine Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart, ist ein in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen vorgesehener undifferenzierter Haftungsvorbehalt für den Fall grober Fahrlässigkeit nach § 307 BGB unwirksam.*)

2. An die Stelle der unwirksamen Klausel über den Haftungsvorbehalt tritt der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 81 Abs. 2 VVG.*)

3. Dies gilt hinsichtlich der Haftung des grob fahrlässig handelnden berechtigten Fahrers, der nicht Mieter ist, gleichermaßen jedenfalls dann, wenn dessen Haftungsfreistellung in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.*)

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IBRRS 2011, 0664; IMRRS 2011, 0489
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Vertragsrecht - Zinsänderungsklausel in einem Sparvertrag

BGH, Urteil vom 21.12.2010 - XI ZR 52/08

1. Zur ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel zu laufenden Zinsen in einem Sparvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09).*)

2. Soweit statistische Daten eines geeigneten Referenzzinses nicht während der gesamten Laufzeit eines Sparvertrags zur Verfügung stehen, kann dem im zeitlichen Anschluss durch Heranziehung der Zinsentwicklung eines neuen Referenzzinses Rechnung getragen werden. Diese Referenzzinssätze müssen unabhängig von Unterschieden in ihrer Erhebung und Berechnung jeweils für sich die Zinsentwicklung des konkreten Sparvertrags möglichst weitgehend abbilden.*)

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IBRRS 2011, 0519; IMRRS 2011, 0380
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Klausel über Abschlussgebühren in AGB

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel

"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

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IBRRS 2007, 4613; IMRRS 2007, 2229
VersicherungenVersicherungen
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05

Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.*)

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IBRRS 2006, 3417
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsrente

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - IV ZR 54/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4050; IMRRS 2006, 2940
VersicherungenVersicherungen
Anspruch auf Neuberechnung der Rente für Rentenberechtigte

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - IV ZR 55/05

Die Vorschrift des § 69 Abs. 3 Buchst. a Satz 1 ZVKS ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Neuberechnung der Rente für Rentenberechtigte, die schon vor Inkrafttreten der neuen Satzung am 1. Januar 2001 eine Zusatzrente bezogen haben, nur den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles voraussetzt und nicht auch den Erwerb zusätzlicher Versorgungspunkte.*)

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IBRRS 2006, 4811
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - IV ZB 36/03

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2005, 3270; IMRRS 2005, 1701
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03

1. § 172 Abs. 2 VVG ist auch auf die kapitalbildende Lebensversicherung anwendbar.*)

2. Zur Auslegung von § 172 Abs. 2 VVG und zu den Anforderungen an eine wirksame Klauselersetzung im Treuhänderverfahren.*)

3. Die im Treuhänderverfahren durchgeführte Ersetzung der durch die Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354 und 373) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln in Allgemeinen Bedingungen der Lebensversicherung über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts, den Stornoabzug und die Verrechnung der Abschlusskosten durch inhaltsgleiche Bestimmungen ist unwirksam. Nach den Maßstäben des § 306 Abs. 2 BGB ergibt sich: Der Stornoabzug entfällt. Die beitragsfreie Versicherungssumme und der Rückkaufswert bei Kündigung dürfen einen Mindestbetrag nicht unterschreiten.*)

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IBRRS 2006, 0402; IMRRS 2006, 0238
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 245/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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