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BGH, Urteil vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05
Volltext27 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2006, 477 | BGH - Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Schriftsatzes per Telefax vier Sekunden nach 0 Uhr? |
22 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 12.01.2017 - I ZR 198/15
1. Für die Erklärung eines Widerrufs nach § 355 Abs. 1 BGB a.F. braucht der Verbraucher das Wort "widerrufen" nicht zu verwenden. Es genügt, wenn der Erklärende deutlich zum Ausdruck bringt, er wolle den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen.*)
2. In der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im Rechtsstreit liegt keine Widerrufserklärung. Eine im Prozess ausgesprochene Anfechtung einer Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung kann dagegen als Widerruf ausgelegt werden.*)
VolltextKG, Beschluss vom 07.07.2015 - 4 U 175/13
Für die Frage, ob ein per Telefax übersandter Schriftsatz rechtzeitig eingegangen ist, ist allein maßgeblich, dass die gesendeten Informationen noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefax des Gerichts vollständig in Empfang genommen sind. Die Signale können bis 24:00 Uhr des letzten Tages der Frist eingehen, wobei sie spätestens um 23:59 Uhr vom Telefax empfangen werden müssen.
VolltextBGH, Beschluss vom 14.10.2014 - XI ZB 13/13
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12
1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.
2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.
VolltextOLG Nürnberg, Beschluss vom 30.05.2012 - 12 U 2453/11
1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist, d.h. spätestens um 23 Uhr 59 Minuten und 59 Sekunden des letzten Tages der Frist, vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.*)
2. Das Gericht ist nicht verpflichtet, ein Telefaxgerät zu verwenden, dessen Systemzeit der (gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EinhZeitG von der physikalisch-technischen Bundesanstalt per Funk übermittelten) exakten physikalischen Zeit entspricht. Verwendet das Gericht ein Telefaxgerät, dessen Systemzeit manuell eingestellt wird, besteht auch keine Verpflichtung zur physikalisch exakten Dokumentierung der betreffenden Zeitangabe. Eine mögliche Ungenauigkeit der Zeiterfassung bei manueller Einstellung ist dem Absender nicht zugute zu halten.*)
3. Die Fristversäumnis ist nur dann unverschuldet, wenn der Absender des Telefax mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen konnte.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 04.04.2012 - III ZR 75/11
Wird der Rechtsstreit vom Berufungsgericht auf den Einzelrichter übertragen, so tritt dieser nach § 526 Abs. 1 ZPO vollständig an die Stelle des Kollegiums. Er ist nach Übertragung der Sache auf ihn für die Entscheidung des Rechtsstreits insgesamt und damit auch für die Verwerfung der Berufung durch Endurteil zuständig.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextVK Bund, Beschluss vom 05.03.2010 - VK 1-16/10
Zur Frage der Rechtzeitigkeit einer Rüge.
VolltextBGH, Beschluss vom 05.09.2006 - VI ZB 7/06
Wird eine per Telefax übertragene Berufungsbegründungsschrift vor Fristablauf nur unvollständig übermittelt, hat das Berufungsgericht zu prüfen, ob der vom Telefaxgerät des Gerichts empfangene Teil den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung genügt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.*)
Volltext1 Leseranmerkung gefunden |
Widerspruch zu BGH Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05 IBR 2006,477 Leseranmerkung von Urban zu
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