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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 226/01


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 0361; IMRRS 2003, 0124
VersicherungenVersicherungen
Umfang des Risikoausschlusses für das Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01

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23 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 169 BGH - Vermögensschäden sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu ersetzender Schaden!

21 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1260; IMRRS 2014, 0624
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsmakler deckt bestimmtes Risiko nicht ab: "Quasideckung"!

BGH, Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12

1. Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, so kann der Versicherungsnehmer von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten ("Quasideckung").*)

2. Ziff. 1.1 AHB 2008 ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam; sie ist auch nicht unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB.*)

3. Der Risikoausschluss in Ziff. 7.14 (1) AHB 2008 ist unabhängig davon, auf wessen Handeln die Ableitung der Abwässer zurückgeht.*)

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IBRRS 2013, 5272; IMRRS 2013, 2413
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Boni für Wahl des vorgeschlagenen RA sind zulässig!

BGH, Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12

Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.*)

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IBRRS 2013, 4109; IMRRS 2013, 1987
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Leistungsausschluss bei bloßer Renovierung?

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 259/12

Ein Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses nach § 6 Nr. 3a VGB 2003 setzt im Gegensatz zu bloßen Renovierungsarbeiten eine Umgestaltung des versicherten Gebäudes voraus, die so weit in die Substanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint.*)

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IBRRS 2013, 2897; IMRRS 2013, 1544
VersicherungenVersicherungen
Feuerversicherung: Aufwendungsersatz auch ohne VN-Leistung!

BGH, Urteil vom 19.06.2013 - IV ZR 228/12

Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten nach § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87 setzt nicht voraus, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat.*)

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IBRRS 2013, 0485
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 19.12.2012 - IV ZR 21/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3200; IMRRS 2011, 2314
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 291/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3470; IMRRS 2011, 2479
VersicherungenVersicherungen
Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09

1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.*)

2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 3732; IMRRS 2011, 2632
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 131/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3159; IMRRS 2011, 2282
ImmobilienImmobilien
Vom Bergbau ausgehende Emissionen sind keine Bergbauschäden

BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10

Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.*)

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IBRRS 2011, 1710; IMRRS 2011, 1227
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrkosten wg. Sondereigentums bei Reparatur trägt Eigentümer

AG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2011 - 62 C 6646/10 WEG

Verursacht eine Änderung eines Sondereigentums bei einer Maßnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft Mehrkosten, so kann die Gemeinschaft diese Mehrkosten, allerdings nur teilweise auf den Sondereigentümer übertragen. Das Maß der Übertragung orientiert sich am Einzelfall und wesentlich an den Kosten, die ohne die Änderung angefallen wären. Die Mehrkosten sowie die Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung sind allenfalls nachrangige Kriterien.*)

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IBRRS 2003, 0361; IMRRS 2003, 0124
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umfang des Risikoausschlusses für das Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01

1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i.S. von § 1 Ziff. 1 AHB.*)

2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten