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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 98/99


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0810; IMRRS 2000, 0260
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

BGH, Urteil vom 11.11.1999 - III ZR 98/99

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26 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2000, 276 BGH - Haftet der Hausverwalter für Frostschäden bei mangelhafter Leistung des Handwerkers?

24 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 5140
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2013 - 22 U 4/13

1. Die Kosten vorgerichtlicher Privatgutachten und vorgerichtliche Anwaltskosten können als Gewährleistungsanspruch (insoweit neben dem Nacherfüllungsanspruch und ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung), aus Verzug bzw. aus Verletzung vertraglicher Rücksichtnahmepflicht bzw. aus Delikt erstattungsfähig sein. Hiervon sind die Fälle abzugrenzen, bei denen nur vorbeugend die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der Bauleistungen überwacht werden soll.*)

2. Voraussetzung für einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung solcher Kosten ist regelmäßig, dass die Beauftragung des Privatgutachters bzw. Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach Zeitpunkt, Inhalt und Umfang des Auftrags bei objektiver, verständiger Sicht erforderlich erscheinen durfte. Andernfalls fehlt zudem - nach den Grundsätzen der sog. psychischen Kausalität ("Herausforderung") - der notwendige Kausal-/ Zurechnungszusammenhang.*)

3. Im privaten Baurecht ist dabei ergänzend zu berücksichtigen, dass sich der Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf die Rüge von Mangelerscheinungen/-symptomen beschränken darf und dem Auftragnehmer regelmäßig die eigenverantwortliche Entscheidung über Art und Umfang von Erfüllung-/Nacherfüllungsmaßnahmen zusteht.*)

4. Ist die Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Privatgutachterkosten zu bejahen, ist es regelmäßig unschädlich, wenn sich einzelne Feststellungen im Privatgutachten später als falsch herausstellen, soweit sie sich gleichwohl noch als durch einen Baumangel verursacht darstellen; haben sich mit dem Privatgutachten vermutete Mängel gar nicht oder nur teilweise bestätigt, sind die Privatgutachterkosten ggf. anteilig zu kürzen.*)

5. Den Auftraggeber trifft - bereits nach dem werkvertraglichen Kooperationsgebot, jedenfalls aber im Rahmen sog. Schadensminderungspflichten - die Verantwortung für hinreichend eindeutige, gewerkbezogene Aufträge an den Privatgutachter und eine angemessene Begrenzung der insoweit entstehenden Kosten.*)

6. Der von der HOAI zur freien Verfügung gestellte Gebührenrahmen wird erst dann überschritten, wenn bei einer falsch in Ansatz gebrachten Honorarzone der entsprechende Höchstsatz in der objektiv richtigen Honorarzone nicht eingehalten wird. Es ist durch genaue Ermittlung des möglichen Höchsthonorars nach den insgesamt richtigen Bemessungsgrundlagen der Höchstsatz des Honorars zu ermitteln. § 7 Abs. 6 HOAI n.F. bzw. § 4 Abs. 4 HOAI a.F. greift insoweit nicht ein, als die Honorarvereinbarung der Parteien in eine wirksame Honorarvereinbarung umzudeuten ist (§ 140 BGB), wobei - als in der unwirksamen Vereinbarung steckender Kern - davon auszugehen ist, dass die Vertragsparteien die Höchstsätze der objektiv zutreffenden Honorarzone vereinbarten wollten. Auch für den Fall einer etwaigen Täuschung des Auftraggebers durch den Architekten über Honorarbemessungsgrundlagen gilt insoweit regelmäßig nichts anderes.*)




IBRRS 2013, 1594
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.10.2012 - XII ZR 17/11

a) Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit.*)

b) Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535).*)

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IBRRS 2012, 3238; IMRRS 2012, 2349
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zurechnungszusammenhang für Folgeschäden

BGH, Urteil vom 10.07.2012 - VI ZR 127/11

Für die Verneinung des Zurechnungszusammenhangs zwischen unfallbedingten Verletzungen und Folgeschäden wegen einer Begehrensneurose ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Beschwerden entscheidend durch eine neurotische Begehrenshaltung geprägt sind.*)

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IBRRS 2011, 4673; IMRRS 2011, 3388
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beginn der Verjährung nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11

Zum Beginn der Verjährung nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2011, 2880; IMRRS 2011, 2061
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zurückbehaltungsrecht: Freihändiger Verkauf oder Versteigerung

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - IX ZR 144/10

1. Ist bei einer freihändigen Veräußerung mit einem kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht belasteter Ware ein höherer Erlös als bei einer Versteigerung zu erwarten, trifft den vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalter die Verpflichtung, gegenüber dem Absonderungsberechtigten dieser Art des Verkaufs zuzustimmen.*)

2. Wäre im Falle der Erteilung einer Zustimmung des nur mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalters und der Belehrung über das notwendige Einverständnis auch des Schuldners ein freihändiger Verkauf gescheitert, weil der Schuldner seine

Zustimmung verweigert hätte, kann den vorläufigen Verwalter die Verpflichtung treffen, den Verkauf mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung durchzusetzen, wenn es sich bei dem freihändigen Verkauf um eine besonders günstige, sich nach Verfahrenseröffnung voraussichtlich nicht mehr bietende Veräußerungsgelegenheit handelt.*)

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IBRRS 2011, 1666; IMRRS 2011, 1198
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Revision, Aktienrecht

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - II ZR 141/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1427; IMRRS 2010, 0983
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Auswirkung einer geänderten Beurteilung in Parallelverfahren?

BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 52/09

Eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse durch ein Instanzgericht in einem Parallelverfahren berechtigt grundsätzlich nicht zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages.*)

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IBRRS 2009, 2766
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Augsburger Puppenkiste gegen Leipziger Puppenkiste

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - I ZR 200/06

1. Eine Verletzungshandlung, die in der Benutzung eines zusammengesetzten Zeichens besteht, dessen Gesamteindruck durch mehrere Zeichenbestandteile bestimmt wird (hier: Leipziger Puppenkiste), ist nicht mehr im Kern gleichartig mit der Verwendung eines Bestandteils des zusammengesetzten Zeichens (hier: Puppenkiste).*)

2. Stimmen zwei Kombinationszeichen (hier: Augsburger Puppenkiste und Leipziger Puppenkiste) in einem originär kennzeichnungsschwachen Bestandteil überein und haben die weiteren unterschiedlichen, aus geographischen Bezeichnungen bestehenden Zeichenbestandteile ebenfalls herkunftshinweisende Bedeutung, ist regelmäßig nicht von Zeichenunähnlichkeit, sondern von einer geringen Zeichenähnlichkeit auszugehen.*)

3. Der Bestandteil "Puppenkiste" ist in dem Unternehmenskennzeichen "Augsburger Puppenkiste" zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und deshalb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.*)

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IBRRS 2008, 1561; IMRRS 2008, 1060
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Haftung des Notars wegen einer Fehlüberweisung vom Notaranderkonto

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 262/07

Zur Haftung des Notars wegen einer Fehlüberweisung vom Notaranderkonto.*)

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IBRRS 2005, 2776; IMRRS 2005, 1410
BauvertragBauvertrag
Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 122/04

Zu Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten.*)

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IBRRS 2005, 4061
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.01.2005 - X ZR 163/02

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2002, 2765
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.07.2002 - XI ZR 363/01

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2002, 1683; IMRRS 2002, 0620
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Beurkundungspflichtigen Verträge: Anwendung des § 166 BGB

BGH, Urteil vom 07.12.2000 - IX ZR 330/99

Zur entsprechenden Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB bei beurkundungsbedürftigen Verträgen.*)

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IBRRS 2000, 0810; IMRRS 2000, 0260
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

BGH, Urteil vom 11.11.1999 - III ZR 98/99

1. Zur Haftung eines Hausverwalters für Frostschäden in dem verwalteten Mietshaus.*)

2. Zur Frage einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs bei Folgeschäden auf Grund der Untätigkeit eines mit der Schadensbeseitigung beauftragten Handwerkers.*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

2. Schadensersatz wegen der Beeinträchtigung des Sondereigentums ( Rn. 155-159)