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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 25/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0302; IMRRS 2000, 0111
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92

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36 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 487 BGH - Haftung und Mitverschulden bei Anlagenvermittlung

35 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 3128; IMRRS 2008, 1809
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Reine Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage ungenügend!

BGH, Urteil vom 07.10.2008 - XI ZR 89/07

1. Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.*)

2. Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.*)

3. Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.*)

4. Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.*)

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IBRRS 2008, 4359
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 19.06.2008 - III ZR 159/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4827; IMRRS 2007, 2378
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung aus stillschweigend geschlossenem Auskuftsvertrag?

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 100/06

Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er über deren Sicherheit und Rentierlichkeit unrichtige Angaben macht und es gewähren lässt, dass der Anleger im vom Vermittler vorbereiteten Kaufauftrag an die Kapitalanlagegesellschaft unter allen in Betracht kommenden Anlegertypen (sicherheitsorientiert, konservativ, gewinnorientiert, risikobewusst) eingeordnet wird.*)

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IBRRS 2007, 3818; IMRRS 2007, 1718
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darstellung der Risiken abweichend vom Beteiligungsprospekt

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 83/06

Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.*)

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IBRRS 2007, 2809; IMRRS 2007, 1070
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht - Geltung der Grundsätze der profess. Anlageberatung in der Familie?

BGH, Urteil vom 19.04.2007 - III ZR 75/06

Die für die professionelle Anlageberatung geltenden Grundsätze (Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung; vgl. BGHZ 123, 126) sind nicht ohne weiteres und umfassend anwendbar, wenn es jemand innerhalb seines (erweiterten) Familienkreises auf Wunsch eines anderen gegen Gewinnbeteiligung übernimmt, einen größeren Geldbetrag in Aktien anzulegen.*)

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IBRRS 2007, 2427; IMRRS 2007, 0787
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Muss Innenprovision offen gelegt werden?

BGH, Urteil vom 22.03.2007 - III ZR 218/06

Zur Pflicht des Anlagevermittlers, eine für den Vertrieb gezahlte Innenprovision offen zu legen, die im Prospekt für den Beitritt zu einem Immobilienfonds nicht aufgeführt war.*)

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IBRRS 2007, 5307
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06

1. Der Anlageberater ist grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich ist. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2007, 0643; IMRRS 2007, 0373
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Sorgfaltspflichten bei der Übernahme von Informationen

BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 146/06

Zu den Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt in das Maklerexposé.*)

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IBRRS 2007, 2550; IMRRS 2007, 0881
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Stillschweigender Auskunftsvertrag durch besondere Kenntnis?

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 193/05

Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221). Der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermittler bei den Vertragsverhandlungen zugleich als selbständiger "Repräsentant" einer Bank auftritt.*)

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IBRRS 2007, 0048; IMRRS 2007, 0033
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung des Anlagevermittlers

BGH, Urteil vom 19.10.2006 - III ZR 122/05

Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er diese dem Anleger gegenüber als "sicher" bezeichnet, obwohl sie nach der Zuordnung durch die Kapitalanlagegesellschaft dem Risikoprofil "gewinnorientiert" und "risikobewusst" unterfallen.*)

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IBRRS 2006, 4743
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 12.01.2006 - III ZR 407/04

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2005, 3377; IMRRS 2005, 1756
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Haftung des selbständigen Finanzberaters

BGH, Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 71/05

1. Bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber - vertreten durch den Handelnden - Vertragspartner werden soll.

2. Eine vertragliche Haftung des Vertreters erfordert, dass er ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Geschäft gehabt oder für sich persönlich besonderes Vertrauen in Anspruch genommen und damit die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat.

3. Für die Annahme einer solchen Eigenhaftung des Vertreters genügt nicht ein nur mittelbares Interesse. Vonnöten ist vielmehr eine so enge Beziehung zum Vertragsgegenstand, dass der Verhandelnde gleichsam in eigener Sache tätig wird. Ein bloßes Provisionsinteresse genügt nicht.

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IBRRS 2005, 1808; IMRRS 2005, 0932
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagen - Zustandekommen eines Auskunftsvertrages

BGH, Urteil vom 12.05.2005 - III ZR 413/04

Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrages kann es genügen, wenn der Anleger den Anlagevermittler um einen Beratungstermin bittet und der Anlagevermittler dann Angaben zu der fraglichen Anlage macht.*)

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IBRRS 2005, 4100
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.03.2005 - III ZR 185/04

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 4248
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 355/02

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 0619; IMRRS 2004, 0290
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zu Offenlegung der "Innenprovisionen"?

BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02

Zur Frage der Verpflichtung des Vermittlers einer prospektierten Kapitalanlage zur Offenlegung von an ihn für den Vertrieb gezahlten "Innenprovisionen".*)

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IBRRS 2004, 0127; IMRRS 2004, 0060
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienanlage - Verjährungsverkürzung durch Prospekt?

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - III ZR 118/03

Zur Frage, ob beim Beitritt eines Vermögensanlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds eine in dem Prospekt der aufnehmenden Gesellschaft enthaltene Klausel Vertragsbestandteil wird, die eine Haftungsbegrenzung (hier: Verkürzung der Verjährungsfrist) auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage tätig gewordenen selbständigen Unternehmer vorsieht.*)

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IBRRS 2003, 3782
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.09.2003 - III ZR 382/02

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2003, 2654; IMRRS 2003, 1122
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Aufklärungspflicht des Vermittlers

BGH, Urteil vom 11.09.2003 - III ZR 381/02

Erteilt ein Anlagevermittler Auskunft zu der Sicherheit der Kapitalanlage, indem er ohne Einschränkung auf die Angaben des Kapitalsuchenden verweist, macht er sich dessen Aussagen bei der Auskunft zu eigen. Hat er in einem solchen Fall die Sicherheit der Kapitalanlage nicht geprüft, so muß er dies dem Kunden gegenüber auch ungefragt deutlich machen.*)

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IBRRS 2002, 0756; IMRRS 2002, 0320
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Haftung des Kapitalanlagevermittlers

BGH, Urteil vom 13.06.2002 - III ZR 166/01

Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers (hier: Fortwirken eines von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestandes).*)

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IBRRS 2001, 0972
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.10.2001 - III ZR 290/00

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2000, 0879; IMRRS 2000, 0286
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Immobilienmakler

BGH, Urteil vom 28.09.2000 - III ZR 43/99

Zur Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben und zu seiner Pflicht, solche Angaben richtig zu stellen.

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IBRRS 2007, 2710; IMRRS 2007, 0997
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung des Kapitalanlagevermittlers

BGH, Urteil vom 13.01.2000 - III ZR 62/99

Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers, der es unterläßt, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität hin zu prüfen (im Anschluß an Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 = NJW-RR 1993, 1114).*)

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IBRRS 1998, 0265
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.07.1998 - III ZR 158/97

BGB §§ 276 Fa; 278Zur Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender Risikoaufklärung eines Interessenten durch den Vermittler einer Kapitalanlage in Gestalt einer fremdfinanzierten Lebensversicherung.BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - III ZR 158/97 - OLG München LG München ILG München I Entsch. v. 8.2.96 - 26 0 16938/93OLG München Entsch. v. 7.11.96 - 1 U 2456/96III ZR 158/97*)

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IBRRS 2000, 0302; IMRRS 2000, 0111
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92

Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

Zur Haftung des Anlagevermittlers, der eine Kapitalanlage trotz Fehlens eigener zuverlässiger Informationen über das Anlageprojekt als sicher hinstellt.

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