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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 25/92
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1993, 487 | BGH - Haftung und Mitverschulden bei Anlagenvermittlung |
35 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 07.10.2008 - XI ZR 89/07
1. Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.*)
2. Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.*)
3. Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.*)
4. Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.06.2008 - III ZR 159/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 100/06
Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er über deren Sicherheit und Rentierlichkeit unrichtige Angaben macht und es gewähren lässt, dass der Anleger im vom Vermittler vorbereiteten Kaufauftrag an die Kapitalanlagegesellschaft unter allen in Betracht kommenden Anlegertypen (sicherheitsorientiert, konservativ, gewinnorientiert, risikobewusst) eingeordnet wird.*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 83/06
Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.04.2007 - III ZR 75/06
Die für die professionelle Anlageberatung geltenden Grundsätze (Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung; vgl. BGHZ 123, 126) sind nicht ohne weiteres und umfassend anwendbar, wenn es jemand innerhalb seines (erweiterten) Familienkreises auf Wunsch eines anderen gegen Gewinnbeteiligung übernimmt, einen größeren Geldbetrag in Aktien anzulegen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.03.2007 - III ZR 218/06
Zur Pflicht des Anlagevermittlers, eine für den Vertrieb gezahlte Innenprovision offen zu legen, die im Prospekt für den Beitritt zu einem Immobilienfonds nicht aufgeführt war.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06
1. Der Anlageberater ist grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich ist. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 146/06
Zu den Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt in das Maklerexposé.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 193/05
Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221). Der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermittler bei den Vertragsverhandlungen zugleich als selbständiger "Repräsentant" einer Bank auftritt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.10.2006 - III ZR 122/05
Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er diese dem Anleger gegenüber als "sicher" bezeichnet, obwohl sie nach der Zuordnung durch die Kapitalanlagegesellschaft dem Risikoprofil "gewinnorientiert" und "risikobewusst" unterfallen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.01.2006 - III ZR 407/04
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 71/05
1. Bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber - vertreten durch den Handelnden - Vertragspartner werden soll.
2. Eine vertragliche Haftung des Vertreters erfordert, dass er ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Geschäft gehabt oder für sich persönlich besonderes Vertrauen in Anspruch genommen und damit die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat.
3. Für die Annahme einer solchen Eigenhaftung des Vertreters genügt nicht ein nur mittelbares Interesse. Vonnöten ist vielmehr eine so enge Beziehung zum Vertragsgegenstand, dass der Verhandelnde gleichsam in eigener Sache tätig wird. Ein bloßes Provisionsinteresse genügt nicht.
VolltextBGH, Urteil vom 12.05.2005 - III ZR 413/04
Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrages kann es genügen, wenn der Anleger den Anlagevermittler um einen Beratungstermin bittet und der Anlagevermittler dann Angaben zu der fraglichen Anlage macht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 17.03.2005 - III ZR 185/04
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 355/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02
Zur Frage der Verpflichtung des Vermittlers einer prospektierten Kapitalanlage zur Offenlegung von an ihn für den Vertrieb gezahlten "Innenprovisionen".*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.12.2003 - III ZR 118/03
Zur Frage, ob beim Beitritt eines Vermögensanlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds eine in dem Prospekt der aufnehmenden Gesellschaft enthaltene Klausel Vertragsbestandteil wird, die eine Haftungsbegrenzung (hier: Verkürzung der Verjährungsfrist) auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage tätig gewordenen selbständigen Unternehmer vorsieht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.09.2003 - III ZR 382/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 11.09.2003 - III ZR 381/02
Erteilt ein Anlagevermittler Auskunft zu der Sicherheit der Kapitalanlage, indem er ohne Einschränkung auf die Angaben des Kapitalsuchenden verweist, macht er sich dessen Aussagen bei der Auskunft zu eigen. Hat er in einem solchen Fall die Sicherheit der Kapitalanlage nicht geprüft, so muß er dies dem Kunden gegenüber auch ungefragt deutlich machen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.06.2002 - III ZR 166/01
Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers (hier: Fortwirken eines von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestandes).*)
VolltextBGH, Urteil vom 04.10.2001 - III ZR 290/00
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 28.09.2000 - III ZR 43/99
Zur Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben und zu seiner Pflicht, solche Angaben richtig zu stellen.
VolltextBGH, Urteil vom 13.01.2000 - III ZR 62/99
Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers, der es unterläßt, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität hin zu prüfen (im Anschluß an Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 = NJW-RR 1993, 1114).*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.07.1998 - III ZR 158/97
BGB §§ 276 Fa; 278Zur Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender Risikoaufklärung eines Interessenten durch den Vermittler einer Kapitalanlage in Gestalt einer fremdfinanzierten Lebensversicherung.BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - III ZR 158/97 - OLG München LG München ILG München I Entsch. v. 8.2.96 - 26 0 16938/93OLG München Entsch. v. 7.11.96 - 1 U 2456/96III ZR 158/97*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Zur Haftung des Anlagevermittlers, der eine Kapitalanlage trotz Fehlens eigener zuverlässiger Informationen über das Anlageprojekt als sicher hinstellt.
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