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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 196/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 1801; IMRRS 2010, 1271
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09

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43 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 300 BGH - Freier Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen!

42 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 4306
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - III ZR 303/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 4307
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - III ZR 304/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 4308
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - III ZR 305/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 4309
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - III ZR 306/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 3876
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BGH, Urteil vom 01.07.2014 - VI ZR 391/13

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  1. Bei einem Wechsel des Sozialversicherungsträgers (hier: der Krankenkasse) gehen die vom zuerst verpflichteten Sozialversicherungsträger gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X erworbenen Ersatzansprüche des Geschädigten kraft Gesetzes auf den nun zuständigen Sozialversicherungsträger über, sofern die geschuldeten Versicherungsleistungen sachlich und zeitlich kongruent sind.
  2. Der nachfolgende Sozialversicherungsträger erwirbt die Ersatzforderung- auch was einen beim zuerst verpflichteten Sozialversicherungsträger eingetretenen Verjährungsbeginn anbelangt - so, wie sie sich bei dem Rechtsübergang befindet.- 2 -
  3. Zugunsten des Rechtsnachfolgers wirkt nur die bei seinem Rechtsvorgänger durch Verhandlungen gemäß § 203 BGB bis zum Rechtsübergang bewirkte Verjährungshemmung; ob eine Hemmung der Verjährung beim Rechtsnachfolger eintritt, hängt hingegen davon ab, ob Hemmungsgründe in seiner Person vorliegen.
  4. Verjährungsverzichtserklärung, die der Schuldner nur im Verhältnis zum Rechtsvorgänger abgegeben hat, wirken grundsätzlich nicht zugunsten des Rechtsnachfolgers.

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IBRRS 2014, 2354; IMRRS 2014, 1200
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Textform der Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 15.05.2014 - III ZR 368/13

1. Die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Webseite ("ordinary website") des Unternehmers reicht für die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher nach § 355 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 126b BGB nicht aus (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566).*)

2. Die vom Unternehmer in einem Online-Anmeldeformular vorgegebene, vom Kunden (Verbraucher) bei der Anmeldung zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten zu versehende Bestätigung*)

"Widerrufserklärung - [ ] Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?"

ist gemäß § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB sowie deshalb unwirksam, weil sie von den verbraucherschützenden Regelungen in § 355 Abs. 2 und 3, § 360 Abs. 1 BGB zum Nachteil des Verbrauchers abweicht.*)

3. Ist eine vom Unternehmer vorformulierte Bestätigung des Kunden unwirksam, so kann der Unternehmer dem Widerruf des Kunden nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten und gegen den Kunden auch keinen Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung oder sonstiger Treuepflichtverletzung geltend machen, indem er den Vorwurf erhebt, dass der Kunde diese Bestätigung wahrheitswidrig erteilt habe.*)

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IBRRS 2014, 3615
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0091; IMRRS 2014, 0028
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Anspruch auf optimale optimale Verfahrensförderung!

BGH, Urteil vom 05.12.2013 - III ZR 73/13

1. Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es sowohl im selbständigen Beweisverfahren als auch im Hauptsacheverfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG.*)

2. Es ist sachgerecht, die im Amtshaftungsprozess außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB entwickelten Grundsätze zu den Grenzen der Überprüfbarkeit der richterlichen Verfahrensführung auch auf das Entschädigungsverfahren nach §§ 198 ff GVG zu übertragen. Im Entschädigungsprozess kann deshalb die Verfahrensführung des Richters nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft werden.*)




IBRRS 2012, 4760
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohnanspruch: Keine Verkürzung der Verjährung in AGB!

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12

Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2012, 4269; IMRRS 2012, 3050
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag

BGH, Urteil vom 16.10.2012 - XI ZR 367/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4247; IMRRS 2012, 3035
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkte Zulassung der Revision

BGH, Urteil vom 16.10.2012 - XI ZR 368/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3203; IMRRS 2012, 2325
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Ansprüche aus Handelsmaklervertrag

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - III ZR 252/11

1. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen für die bis dahin empfangenen Dienste des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.*)

2. Der objektive Wert richtet sich dabei nach der üblichen oder (mangels einer solchen) nach der angemessenen Vergütung, die für die Vermittlung eines entsprechenden Hauptvertrags zu bezahlen ist, nicht dagegen nach dem konkretindividuellen Wert des Erlangten für den Schuldner. Entspricht der vermittelte Hauptvertrag nicht den individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers und liegt insoweit eine Beratungspflichtverletzung vor, können dem Kunden allerdings Ansprüche auf Schadensersatz nach § 280 BGB zustehen, die er dem Wertersatzanspruch entgegenhalten kann.*)

3. Der Wertersatz betreffend eine sogenannte Nettopolice für eine Lebens- und Rentenversicherung wird durch die Kündigung des Versicherungsvertrags nicht berührt.*)

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IBRRS 2012, 3033; IMRRS 2012, 2201
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Anlageberatung durch Tochterfirma einer Bank

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - III ZR 308/11

Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (Fortführung der Senatsurteile vom 10. November 2011 - III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372; 3. März 2011 - III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913 und vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185)*)

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IBRRS 2012, 3010; IMRRS 2012, 2178
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts

BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11

1. Bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) besteht keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Die beratende Bank ist auf Grund des Beratungsvertrages mit ihrem Kunden auch nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass der Zertifikaterwerb im Wege des Eigengeschäfts der Bank erfolgt (Bestätigung Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, WM 2011, 2268 Rn. 35 ff., 48 ff., für BGHZ bestimmt, und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 38 ff., 51 ff.).*)

2. Liegt dem Zertifikaterwerb ein Kommissionsvertrag zwischen dem Anleger und der Bank zugrunde, so besteht keine Aufklärungspflicht der Bank über eine allein vom Emittenten des Zertifikats an sie gezahlte Vergütung, sofern es sich dabei nicht um eine Rückvergütung im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze handelt.*)

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IBRRS 2012, 3053; IMRRS 2012, 2219
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 356/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3185; IMRRS 2012, 2309
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 355/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3189; IMRRS 2012, 2312
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 259/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1298; IMRRS 2012, 0949
VersicherungenVersicherungen
Personenschaden bei Schulunfall

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - III ZR 191/11

Zum Begriff des Personenschadens, zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls und zur Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung in § 104 Abs. 1 SGB VII bei Schulunfällen.*)

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IBRRS 2012, 0528; IMRRS 2012, 0383
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflichten bei Anlageberatung

BGH, Urteil vom 19.01.2012 - III ZR 48/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4814; IMRRS 2011, 3494
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Abschluss eines Beratungsvertrages mit Cousin?

BGH, Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 245/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3926; IMRRS 2011, 2781
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Provisionsvereinbarung oder Rückerstattung der Agio?

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 39/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3941; IMRRS 2011, 2796
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Provisionsvereinbarung oder Rückerstattung der Agio?

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 11/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3956; IMRRS 2011, 2811
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Informationspflichten bezüglich Provisionsvereinbarungen

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 277/09

Vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken ist der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet.*)

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IBRRS 2011, 2194; IMRRS 2011, 1578
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Jagdrecht - Meldung von Wildschäden bei landwirtschaftlichen Flächen

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 91/10

Zur Erforderlichkeit der Nachmeldung neuer, zwischen der ersten Meldung und der sachverständigen Schadensbegutachtung auftretender Wildschäden bei landwirtschaftlich genutzten Flächen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 216/09, VersR 2010, 1318).*)

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IBRRS 2011, 2210; IMRRS 2011, 1592
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 84/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1470; IMRRS 2011, 1041
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Fehlerhafte Anlageberatung bei CMS Spread Ladder Swap-Vertrag

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10

1. Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen, es sei denn, diese ist ihr aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung oder dem bisherigen Anlageverhalten des Anlegers bereits bekannt. Die berufliche Qualifikation einer Mitarbeiterin des Anlegers als Diplom-Volkswirtin lässt für sich allein weder den Schluss auf deren Kenntnis von den spezifischen Risiken des CMS Spread Ladder Swap-Vertrages zu, noch kann allein aus etwaigen vorhandenen Vorkenntnissen auf die konkrete Risikobereitschaft des Anlegers geschlossen werden.*)

2. Bei einem so hochkomplexen Anlageprodukt wie dem CMS Spread Ladder Swap-Vertrag muss die Aufklärung gewährleisten, dass der Anleger im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank, weil ihm nur so eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber möglich ist, ob er die ihm angebotene Zinswette annehmen will.*)

3. Bei einem CMS Spread Ladder Swap-Vertrag muss die beratende Bank über den negativen Marktwert aufklären, den sie in die Formel zur Berechnung der variablen Zinszahlungspflicht des Anlegers einstrukturiert hat, weil dieser Ausdruck ihres schwerwiegenden Interessenkonflikts ist und die konkrete Gefahr begründet, dass sie ihre Anlageempfehlung nicht allein im Kundeninteresse abgibt.*)

4. Eine Bank, die eigene Anlageprodukte empfiehlt, muss grundsätzlich nicht darüber aufklären, dass sie mit diesen Produkten Gewinne erzielt. Der insofern bestehende Interessenkonflikt ist derart offenkundig, dass auf ihn nicht gesondert hingewiesen werden muss, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu. Solche besonderen Umstände liegen beim CMS Spread Ladder Swap-Vertrag vor, weil dessen Risikostruktur von der Bank bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet worden ist, um unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anlagegeschäfts das Risiko verkaufen zu können, das der Kunde aufgrund ihrer Beratungsleistung übernommen hat.*)

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IBRRS 2011, 1841; IMRRS 2011, 1316
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Fondsbeteiligungen)

BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1226; IMRRS 2011, 0861
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Aufklärungspflicht des freien Anlageberaters über Provisionen

BGH, Urteil vom 03.03.2011 - III ZR 170/10

Zur Pflicht des freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur Aufklärung über ihm zufließende Provisionen (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185).*)

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IBRRS 2011, 0656; IMRRS 2011, 0482
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bergbaurecht - Zum Bergschadensersatz Verpflichteter: Inhaber der Berechtigung

BGH, Urteil vom 20.01.2011 - III ZR 271/09

Nach § 116 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BBergG ist neben dem nach § 115 Abs. 1 BBergG ersatzpflichtigen Unternehmer nur derjenige Inhaber der dem Bergbaubetrieb zugrunde liegenden Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung (Bergbauberechtigung) zum Ersatz des Bergschadens verpflichtet, der zum Zeitpunkt der Schadensverursachung Inhaber der Bergbauberechtigung war.*)

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IBRRS 2011, 0347; IMRRS 2011, 0261
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung, Anlageberatung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 127/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1801; IMRRS 2010, 1271
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09

Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)

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IBRRS 2009, 3188; IMRRS 2009, 1753
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungspflicht des Beraters über Vergütung?

OLG Celle, Urteil vom 11.06.2009 - 11 U 140/08

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nicht auf Verträgen mit "allgemeinen" Anlageberatern übertragbar.*)

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