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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZB 83/13
BGH, Beschluss vom 24.07.2014 - III ZB 83/13
17 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2014, 1273 | BGH - Formerfordernis der Schiedsgerichtsordnung bei notarieller Beurkundung des Hauptvertrags samt Schiedsklausel? |
IBR 2014, 1207 | BGH - Wann muss ein Gericht mündlich verhandeln? |
IBR 2014, 638 | BGH - Unwirksame Kompetenz-Kompetenz-Klausel: Schiedsvereinbarung auch unwirksam? |
13 Volltexturteile gefunden |
OLG München, Beschluss vom 18.12.2014 - 34 SchH 3/14
1. Im gerichtlichen Verfahren nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO kommt eine Zurückverweisung an das Schiedsgericht ebenso wenig in Betracht wie eine Aussetzung des schiedsgerichtlichen Verfahrens.*)
2. Zur Neutralitätspflicht einer Schiedsorganisation (hier: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit - DIS) im Zusammenhang mit Anfragen von Schiedsparteien im laufenden Schiedsverfahren.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.07.2014 - III ZB 83/13
1. Im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen Zuständigkeitszwischenentscheid nach § 1040III 2 ZPO ist das Oberlandesgericht (§ 1062I Nr. 2 Fall 2 ZPO) nicht nach Art. 6I 1 EMRK zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet, da verfahrensrechtliche Entscheidungen mangels Entscheidung in der Sache nicht dem Anwendungsbereich dieser Norm unterfallen.*)
2. Die Unwirksamkeit einer sogenannten Kompetenz-Kompetenz-Klausel führt nicht nach § 139 BGB zur Unwirksamkeit der gesamten Schiedsvereinbarung.*)
3. Eine Schiedsklausel in einem notariell beurkundeten Vertrag über den Verkauf und die Übertragung von Grundstücken und Gesellschaftsanteilen ist nicht deshalb nach § 125 S. 1 BGB iVm § 311bI BGB, § 15IV 1 GmbHG nichtig, weil sie auf eine Schiedsgerichtsordnung Bezug nimmt, die nicht mit beurkundet worden ist.*)
OLG München, Beschluss vom 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
1. Zur Gültigkeit einer Schiedsklausel im Übrigen, die über die Zuweisung von Streitigkeiten an ein (DIS-)Schiedsgericht hinaus eine unzulässige Kompetenz-Kompetenz-Zuweisung enthält.*)
2. Auch wenn die Schiedsvereinbarung als Teil eines einheitlichen, formbedürftigen Vertragswerks mitzubeurkunden ist, bedarf die maßgebliche Schiedsgerichtsordnung (hier: die der DIS) regelmäßig nicht der Mitbeurkundung.*)
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