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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZB 40/13


Beste Treffer:
IBRRS 2014, 3299
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BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - III ZB 40/13

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IBRRS 2014, 0937
SchiedswesenSchiedswesen
Wann ist ein Schiedsspruch aufzuheben?

BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 40/13

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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IBR 2014, 1240 BGH - Wann ist ein Schiedsspruch aufzuheben?

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 3299
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - III ZB 40/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0937
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Wann ist ein Schiedsspruch aufzuheben?

BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 40/13

1. Die Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs verstößt nur dann gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts "offensichtlich" unvereinbar ist.*)

2. Der ordre public erfasst elementare Grundlagen der Rechtsordnung beziehungsweise eklatante Verstöße gegen die materielle Gerechtigkeit, wobei nicht jeder Widerspruch selbst zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts genügt.*)

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