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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 163/10
BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 163/10
Volltext24 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2012, 1129 | BGH - Altersbedingte Nichtverlängerung des Vertrags: Diskriminierung älterer Manager! |
20 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15
1. Einer Bank kann das Wissen ihres Prokuristen, das dieser als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangt hat und das dessen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 116 Satz 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG unterliegt, nicht zugerechnet werden.*)
2. Ein Mitglied eines Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft kann nicht im Vorhinein für einen bestimmten Themenbereich generell von der Schweigepflicht entbunden werden.*)
3. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist nicht befugt, über die Offenbarung vertraulicher Angaben und Geheimnisse zu befinden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 405/12
Zum Schadensersatz und zur Passivlegitimation bei unter Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1, 5, Art. 7 Abs. 1 EMRK nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 408/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 407/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 406/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 163/10
1. Auf den Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung und Anstellung infolge einer Befristung abläuft und der sich erneut um das Amt des Geschäftsführers bewirbt, sind gemäß § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 22 AGG entsprechend anwendbar.*)
2. Entscheidet ein Gremium über die Bestellung und Anstellung eines Bewerbers als Geschäftsführer, reicht es für die Vermutungswirkung des § 22 AGG aus, dass der Vorsitzende des Gremiums die Gründe, aus denen die Entscheidung getroffen worden ist, unwidersprochen öffentlich wiedergibt und sich daraus Indizien ergeben, die eine Benachteiligung im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG vermuten lassen.*)
3. Macht der Kläger einen Anspruch auf Ersatz seines Erwerbsschadens nach § 15 Abs. 1 AGG geltend, obliegt ihm grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Benachteiligung für die Ablehnung seiner Bewerbung ursächlich geworden ist. Ihm kommt aber eine Beweiserleichterung zugute, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung bei regelgerechtem Vorgehen besteht.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(24.04.2012) Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt.
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2 Leseranmerkungen gefunden |
Prozesse über Aufstockungsklagen sind damit noch nicht vorentschieden Leseranmerkung von Markus Lindner zu
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Tücken der Stufe Stellungnahme des Autors (Dr. Heiko Fuchs) zu
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